Personenbeförderungsrecht (PBefG) für Taxi & Mietwagen – Gesetze, Pflichten & Prüfungswissen
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📖 Lesezeit: ca. 11 Minuten | Stand: März 2026 | Autor: Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) | IHK-Seminartrainer | verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de
Personenbeförderungsrecht (PBefG) für Taxi & Mietwagen – Gesetze, Pflichten & Prüfungswissen
Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen betreibt, bewegt sich in einem eng regulierten Rechtsrahmen. Drei Regelwerke bestimmen deinen Geschäftsalltag: das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
In der IHK-Fachkundeprüfung machen diese drei Rechtsquellen den größten Prüfungsanteil aus – insbesondere die Abgrenzung Taxi/Mietwagen, die Konzessionsvoraussetzungen und die Fahrzeugvorschriften. In diesem Artikel erkläre ich die wichtigsten Regelungen praxisnah und prüfungsrelevant – damit du weißt, welche Paragrafen du kennen musst und warum.
Inhaltsverzeichnis
1. Drei Gesetze, ein Rechtsrahmen
2. PBefG: Das Personenbeförderungsgesetz
3. BOKraft: Betriebsordnung Kraftfahrunternehmen
4. PBZugV: Berufszugangsverordnung
5. Pflichten im Taxi- und Mietwagenverkehr
6. PBefG-Novelle 2021: Die wichtigsten Änderungen
Drei Gesetze, ein Rechtsrahmen
Die drei Regelwerke greifen wie Zahnräder ineinander: Das PBefG bildet den übergeordneten Rahmen, die BOKraft regelt den Betrieb im Detail, und die PBZugV definiert die Voraussetzungen für den Berufszugang. Jedes der drei hat eine klare Rolle:
| Regelwerk | Regelt | Wichtigste Inhalte für Taxi/Mietwagen |
|---|---|---|
| PBefG | Was darf wer unter welchen Bedingungen? | Konzessionspflicht, Gelegenheitsverkehr, Taxi vs. Mietwagen, Pflichten |
| BOKraft | Wie muss der Betrieb ablaufen? | Fahrzeugausstattung, Taxameter, Aushangpflichten, technische Vorschriften |
| PBZugV | Wer darf den Beruf ausüben? | Fachkundeprüfung, Eigenkapitalnachweis, Zuverlässigkeit |
Für die Prüfung ist das PBefG das wichtigste der drei – es wird am häufigsten und am detailliertesten abgefragt. Die BOKraft folgt auf Platz zwei, die PBZugV ist vor allem für die Konzessionsvoraussetzungen und den Eigenkapitalnachweis relevant.
PBefG: Das Personenbeförderungsgesetz
Das PBefG regelt die entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen. Jede gewerbliche Personenbeförderung in Deutschland unterliegt diesem Gesetz. Für Taxi- und Mietwagenunternehmer sind folgende Paragrafen besonders wichtig:
| Paragraf | Inhalt | Prüfungsrelevanz |
|---|---|---|
| § 1 | Sachlicher Geltungsbereich – wer unter das PBefG fällt | Mittel |
| § 2 | Genehmigungspflicht – keine Personenbeförderung ohne Konzession | Hoch |
| § 13 | Voraussetzungen der Genehmigung – fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Finanzen, Betriebssitz | Sehr hoch |
| § 22 | Beförderungspflicht (gilt nur für Taxi) | Sehr hoch |
| § 46 | Gelegenheitsverkehr – Oberbegriff für Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten | Hoch |
| § 47 | Taxiverkehr – Definition, Pflichten, Tarif | Sehr hoch |
| § 49 | Mietwagenverkehr – Definition, Rückkehrpflicht, Auftragsannahme | Sehr hoch |
| § 50 | Gebündelter Bedarfsverkehr (seit 2021) | Mittel |
💡 Die zwei Paragrafen, die du im Schlaf kennen musst: § 47 (Taxiverkehr) und § 49 (Mietwagenverkehr). In fast jeder Prüfung kommen Fragen zur Abgrenzung dieser beiden Verkehrsformen – Beförderungspflicht, Tarifpflicht, Rückkehrpflicht, Auftragsannahme. Wer diese Paragrafen sicher beherrscht, hat einen großen Teil der Rechtsfragen abgedeckt.
Gelegenheitsverkehr vs. Linienverkehr
Das PBefG unterscheidet grundsätzlich zwischen Linienverkehr (regelmäßige Fahrten auf festgelegten Strecken, z. B. Busse) und Gelegenheitsverkehr (Beförderung auf Abruf). Taxi- und Mietwagenverkehr sind beides Formen des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 PBefG. Seit 2021 gibt es drei Formen des Gelegenheitsverkehrs: Taxiverkehr (§ 47), Mietwagenverkehr (§ 49) und gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50).
Die Abgrenzung ist prüfungsrelevant: Gelegenheitsverkehr benötigt eine eigene Genehmigung, die sich von der Linienverkehrsgenehmigung unterscheidet. Ein Taxiunternehmer darf nicht ohne Weiteres Linienverkehr anbieten – und umgekehrt darf ein Busunternehmer keine Taxifahrten durchführen.
Genehmigungspflicht und Folgen bei Verstoß
§ 2 PBefG stellt klar: Wer entgeltlich Personen befördert, braucht eine Genehmigung. Ohne Konzession zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 20.000 € geahndet werden kann. In schweren Fällen – insbesondere bei wiederholten Verstößen oder Gefährdung von Fahrgästen – können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen. Dieser Punkt wird in der Prüfung gelegentlich abgefragt, meist in der Form: „Was passiert, wenn jemand ohne Genehmigung Personenbeförderung betreibt?"
BOKraft: Betriebsordnung Kraftfahrunternehmen
Die BOKraft regelt die technischen und organisatorischen Anforderungen an den Betrieb. Sie bestimmt, wie ein Taxi oder Mietwagen ausgestattet sein muss, welche Aushangpflichten gelten und wie der Fahrer sich verhalten muss.
| Thema | Taxi (BOKraft) | Mietwagen (BOKraft) |
|---|---|---|
| Fahrpreisanzeiger | Taxameter (geeicht) – Pflicht | Wegstreckenzähler |
| Dachzeichen | Pflicht – beleuchtet bei Frei | Nicht erlaubt |
| Fahrzeugfarbe | Elfenbein (je nach Kommune Pflicht oder Ausnahme möglich) | Keine Vorgabe |
| Ordnungsnummer | Sichtbar am Fahrzeug angebracht | Sichtbar am Fahrzeug angebracht |
| Aushangpflichten | Taxitarif, Name des Unternehmers, Ordnungsnummer | Name des Unternehmers, Ordnungsnummer |
| Erste-Hilfe-Kasten | Pflicht für beide Verkehrsformen | |
Die BOKraft-Fragen in der Prüfung drehen sich häufig um die Unterschiede in der Fahrzeugausstattung zwischen Taxi und Mietwagen – insbesondere Taxameter vs. Wegstreckenzähler und die Dachzeichenpflicht. Eine typische Prüfungsfalle: Das Dachzeichen darf nur bei einem Taxi angebracht werden – ein Mietwagen mit Dachzeichen verstößt gegen die BOKraft. Ebenso darf ein Mietwagen kein Taxameter haben, sondern nutzt einen Wegstreckenzähler.
Weitere prüfungsrelevante BOKraft-Details: Der Fahrer muss den Fahrgast auf Verlangen die kürzeste Strecke benutzen (Taxi), Gepäck muss kostenfrei befördert werden, und der Unternehmer ist verpflichtet, eine Beschwerdemöglichkeit im Fahrzeug auszuhängen. Auch die Pflicht zur jährlichen Hauptuntersuchung (statt alle zwei Jahre bei Privatfahrzeugen) kommt gelegentlich in der Prüfung vor.
PBZugV: Berufszugangsverordnung
Die PBZugV konkretisiert, was das PBefG in § 13 als Genehmigungsvoraussetzungen nennt. Für Taxi- und Mietwagenunternehmer regelt sie drei zentrale Bereiche:
| Bereich | PBZugV-Regelung |
|---|---|
| Fachliche Eignung (§§ 3–7) | Fachkundeprüfung bei der IHK, Prüfungsinhalte (Anlage 3), Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse, 3-jährige leitende Tätigkeit als Alternative |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2) | Eigenkapitalnachweis: 2.250 € (1. Fahrzeug), 1.250 € (jedes weitere); Unbedenklichkeitsbescheinigungen; Eigenkapitalbescheinigung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer |
| Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1) | Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Fahreignungsregister; Wann Zuverlässigkeit zu verneinen ist |
Die Anlage 3 der PBZugV ist besonders wichtig: Sie listet die Sachgebiete auf, die in der Fachkundeprüfung geprüft werden. Die IHK-Prüfung basiert auf dieser Anlage und dem DIHK-Orientierungsrahmen. Zu den Sachgebieten gehören: Recht (PBefG, BOKraft, Straßenverkehrsrecht), kaufmännische und finanzielle Führung (Steuern, Kostenrechnung, Buchführung), technische Normen und Betrieb sowie Straßenverkehrssicherheit. Die genaue Verteilung der Sachgebiete und ihre Prüfungsgewichtung findest du im Artikel IHK Prüfungsfragen Taxi & Mietwagen.
Pflichten im Taxi- und Mietwagenverkehr
Die verschiedenen Pflichten, die das PBefG Taxi- und Mietwagenunternehmern auferlegt, sind eines der meistgeprüften Themen. Hier die vollständige Übersicht:
| Pflicht | Taxi | Mietwagen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Beförderungspflicht | ✅ | ❌ | § 22 PBefG |
| Betriebspflicht | ✅ | ❌ | § 21 PBefG |
| Tarifpflicht | ✅ | ❌ | § 51 PBefG |
| Rückkehrpflicht | ❌ | ✅ | § 49 Abs. 4 PBefG |
| Konzessionspflicht | ✅ | ✅ | § 2 PBefG |
| Fachkundenachweis | ✅ | ✅ | § 13 PBefG i.V.m. PBZugV |
| Versicherungspflicht | ✅ | ✅ | PflVG |
Das Muster ist klar: Die drei klassischen Pflichten des Taxiverkehrs – Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht – gelten nicht für den Mietwagenverkehr. Dafür hat der Mietwagenverkehr die Rückkehrpflicht, die der Taxiverkehr nicht kennt. Konzessions-, Fachkunde- und Versicherungspflicht gelten für beide.
PBefG-Novelle 2021: Die wichtigsten Änderungen
Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2021 war die umfangreichste Reform seit Jahrzehnten. Sie war eine direkte Reaktion auf die Veränderungen im Markt durch App-basierte Vermittlungsdienste wie Uber und FreeNow. Die wichtigsten Änderungen für den Taxi- und Mietwagenbereich:
| Neuerung | Bedeutung |
|---|---|
| Gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50) | Neue Verkehrsform neben Taxi und Mietwagen – ermöglicht Pooling-Angebote (z. B. MOIA), bei denen sich Fahrgäste ein Fahrzeug teilen |
| Kommunale Steuerungsinstrumente | Kommunen können Mindestpreise, Höchstpreise und Vorbestellfristen für Mietwagen festlegen – regionale Unterschiede nehmen zu |
| Rückkehrpflicht beibehalten | Grundsätzlich weiterhin gültig, aber Kommunen können Abstellorte genehmigen |
| Taxitarif-Korridor | Kommunen können statt fester Taxitarife einen Tarifkorridor festlegen (Mindest- und Höchstpreis) |
💡 Prüfungsrelevanz: Die Novelle 2021 ist in der Prüfung angekommen. Lerne insbesondere den gebündelten Bedarfsverkehr als dritte Form des Gelegenheitsverkehrs (neben Taxi und Mietwagen) und die erweiterten kommunalen Steuerungsmöglichkeiten. Eine detaillierte Darstellung der Unterschiede zwischen Taxi, Mietwagen und App-Vermittlung findest du im Artikel Mietwagenkonzession, Uber & Fachkunde.
PBefG in der Prüfung: Was kommt dran?
Die Rechtsfragen (PBefG, BOKraft, PBZugV) machen den mit Abstand größten Anteil der Prüfungsfragen aus – insbesondere in Teil 1. Hier die Themen, die erfahrungsgemäß am häufigsten geprüft werden:
| Thema | Häufigkeit | Typische Frage |
|---|---|---|
| Taxi vs. Mietwagen (§§ 47, 49) | Fast jede Prüfung | „Welche Pflicht gilt nur für …?" / „Darf ein Mietwagen …?" |
| Konzessionsvoraussetzungen (§ 13) | Sehr häufig | „Nennen Sie die vier Voraussetzungen für die Konzessionserteilung" |
| Fahrzeugausstattung (BOKraft) | Häufig | „Was ist der Unterschied zwischen Taxameter und Wegstreckenzähler?" |
| Eigenkapitalnachweis (§ 2 PBZugV) | Häufig | „Wie hoch ist der Eigenkapitalnachweis für 2 Fahrzeuge?" |
| Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4) | Häufig | „In welchen Situationen muss der Mietwagen nicht zurückkehren?" |
| Gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50) | Gelegentlich | „Was versteht man unter gebündeltem Bedarfsverkehr?" |
Konkrete Beispielfragen mit Lösungen und Strategien für jeden Fragetyp findest du im Artikel IHK Prüfungsfragen Taxi & Mietwagen – Fragetypen, Beispiele & Lösungslogik.
Lernstrategie für die Rechtsthemen
Drei Empfehlungen aus der Seminarerfahrung: Erstens, lerne die Pflichten-Tabelle (Beförderungs-, Betriebs-, Tarif-, Rückkehrpflicht) mit Paragrafenzuordnung auswendig – sie ist das Herzstück der Rechtsfragen. Zweitens, arbeite mit konkreten Fällen statt nur mit Gesetzestexten: „Ein Mietwagen wartet nach dem Auftrag auf einem Parkplatz – ist das erlaubt?" Drittens, konzentriere dich auf PBefG und BOKraft, bevor du die PBZugV im Detail lernst – die Prüfungsgewichtung liegt klar bei den ersten beiden.
Rechtsthemen gezielt für die Prüfung lernen
Der Digitale Prüfungstrainer enthält Multiple Choice-Fragen zu allen relevanten Paragrafen aus PBefG, BOKraft und PBZugV – mit sofortiger Auswertung nach Sachgebieten. Hinzu kommen offene Fragen zur Fahrzeugkostenrechnung. Im Präsenzseminar erklären wir die Zusammenhänge zwischen den drei Gesetzen praxisnah und prüfungsorientiert und bereiten optimal auf die IHK-Prüfung vor.
Fazit
Das Personenbeförderungsrecht für Taxi und Mietwagen basiert auf drei Regelwerken: PBefG (der Rahmen), BOKraft (der Betrieb) und PBZugV (der Berufszugang). Für die Prüfung sind die §§ 47 und 49 PBefG (Taxi vs. Mietwagen) mit Abstand am wichtigsten, gefolgt von den Konzessionsvoraussetzungen (§ 13 PBefG) und den BOKraft-Vorschriften zur Fahrzeugausstattung.
Wer die Pflichten-Tabelle (Beförderungs-, Betriebs-, Tarif-, Rückkehrpflicht) auswendig kann und die Paragrafen zuordnen kann, hat einen großen Teil der Rechtsfragen in der Prüfung abgedeckt. Die PBefG-Novelle 2021 mit dem gebündelten Bedarfsverkehr und den erweiterten kommunalen Steuerungsmöglichkeiten gehört ebenfalls zum Prüfungsstoff.
Häufige Fragen zum Personenbeförderungsrecht
Muss ich die Gesetzestexte für die Prüfung auswendig können?
Die Paragrafen-Nummern und den exakten Wortlaut musst du nicht auswendig können. Du musst aber den Inhalt der zentralen Vorschriften kennen und zuordnen können – insbesondere welche Pflichten für Taxi vs. Mietwagen gelten und was die Konzessionsvoraussetzungen sind. In offenen Fragen wird erwartet, dass du Fachbegriffe korrekt verwendest.
Was ist der Unterschied zwischen PBefG und BOKraft?
Das PBefG ist das übergeordnete Gesetz, das regelt, wer unter welchen Bedingungen Personen befördern darf (Konzessionspflicht, Genehmigung, Verkehrsformen). Die BOKraft ist eine Ausführungsverordnung, die den tatsächlichen Betrieb im Detail regelt (Fahrzeugausstattung, Aushangpflichten, Verhalten im Betrieb).
Gilt das PBefG auch für Krankenfahrten?
Ja. Sitzende Krankenfahrten mit Personenkraftwagen fallen unter das PBefG und erfordern eine Mietwagenkonzession. Liegendtransporte (Krankentransporte) unterliegen dagegen dem Rettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes und erfordern eine andere Genehmigung.
Was ist gebündelter Bedarfsverkehr?
Eine seit 2021 im PBefG verankerte Verkehrsform (§ 50), bei der mehrere Fahrgäste mit ähnlichen Routen in einem Fahrzeug gebündelt werden (Pooling). Beispiele sind Angebote wie MOIA oder CleverShuttle. Der gebündelte Bedarfsverkehr hat eigene Genehmigungsvoraussetzungen und ist weder Taxi noch Mietwagen.
Wie oft werden die PBefG-Regelungen in der Prüfung abgefragt?
Die Rechtsfragen (PBefG, BOKraft, PBZugV zusammen) machen den größten Anteil der Prüfungsfragen aus – schätzungsweise 40–50 % der Gesamtpunkte. In Teil 1 sind sie dominant, in Teil 2 kommen sie ergänzend zu den kaufmännischen Themen und der Kostenrechnung vor.