Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen – Voraussetzungen, Ablauf & Kosten
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📖 Lesezeit: ca. 12 Minuten | Stand: März 2026 | Autor: Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) | IHK-Seminartrainer | verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de
Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen – Voraussetzungen, Ablauf & Kosten
Du willst dein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen – ob als klassisches Taxiunternehmen, als Mietwagenunternehmer für Uber und FreeNow oder für Krankenfahrten? Dann brauchst du mehr als ein Fahrzeug und einen Führerschein. Die Gründung ist ein behördlich regulierter Prozess mit vier klar definierten Voraussetzungen, die das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorschreibt.
In diesem Artikel führe ich dich Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess: von der Fachkundeprüfung über die Konzessionsbeantragung bis zur Betriebsaufnahme. Mit konkreten Kosten, Zeitrahmen und praktischen Hinweisen.
Inhaltsverzeichnis
1. Die vier Voraussetzungen nach PBefG
2. Fachliche Eignung: Die IHK-Fachkundeprüfung
3. Persönliche Zuverlässigkeit
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit und Eigenkapitalnachweis
5. Ordnungsgemäßer Betriebssitz
7. Konzession beantragen: Der Ablauf
Die vier Voraussetzungen nach PBefG
Das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 PBefG) verlangt für die Erteilung einer Taxi- oder Mietwagenkonzession vier Voraussetzungen. Alle vier müssen gleichzeitig erfüllt sein – fehlt eine, wird die Konzession nicht erteilt.
| Nr. | Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|---|
| 1 | Fachliche Eignung | Fachkundebescheinigung der IHK (nach bestandener Prüfung nach PBZugV) |
| 2 | Persönliche Zuverlässigkeit | Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Fahreignungsregister |
| 3 | Finanzielle Leistungsfähigkeit | Eigenkapitalbescheinigung + Unbedenklichkeitsbescheinigungen |
| 4 | Ordnungsgemäßer Betriebssitz | Gewerbeanmeldung + Mietvertrag oder Eigentumsnachweis |
Die Reihenfolge in der Praxis: Die meisten Gründer beginnen mit der Fachkundeprüfung (Voraussetzung 1), weil sie die längste Vorlaufzeit hat – Vorbereitung plus Wartezeit auf den Prüfungstermin. Die übrigen Nachweise lassen sich parallel beschaffen.
Fachliche Eignung: Die IHK-Fachkundeprüfung
Die fachliche Eignung weist du durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK deines Hauptwohnsitzes nach (Wohnortprinzip). Die Prüfung umfasst zwei schriftliche Teile (je 60 Minuten) und ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfung.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Prüfungsinhalte | PBefG, BOKraft, Steuern, Arbeitsrecht, Fahrzeugkostenrechnung u. a. |
| Bestehen | Beide Teile mindestens 50 %; direkt bestanden bei ≥ 60 % in beiden Teilen |
| Gültigkeit | Unbefristet – die Bescheinigung gilt lebenslang |
| Vorbereitungszeit | 2–8 Wochen je nach Vorwissen (ca. 60–80 Stunden Gesamtaufwand) |
| Kosten | IHK-Gebühr 150–250 € + Vorbereitung 50–700 € |
Die Fachkundeprüfung ist identisch für Taxi und Mietwagen – es gibt keine separate Prüfung. Den vollständigen Prüfungsaufbau findest du im Artikel IHK Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen – Aufbau, Inhalte & Vorbereitung. Alternativ zur Prüfung akzeptiert die PBZugV eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen.
Persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch drei Dokumente nachgewiesen, die du bei der Meldebehörde bzw. dem Bundesamt für Justiz beantragst:
| Dokument | Woher? | Kosten (ca.) | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Führungszeugnis (Belegart O) | Meldebehörde (Bürgeramt) | 13 € | 3 Monate ab Ausstellung |
| Auszug Gewerbezentralregister | Meldebehörde (Bürgeramt) | 13 € | 3 Monate ab Ausstellung |
| Auszug Fahreignungsregister | Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) | kostenfrei (online) | Stichtagsbezogen |
Bei Gesellschaften (z. B. GmbH) müssen alle Geschäftsführer die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei einer GbR grundsätzlich alle Gesellschafter. Die Dokumente werden direkt an die Konzessionsbehörde gesandt – bei der Antragstellung gibst du den Verwendungszweck „Taxi-/Mietwagenkonzession" an.
Finanzielle Leistungsfähigkeit und Eigenkapitalnachweis
Die finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV ist die Voraussetzung, die in der Praxis am meisten Fragen aufwirft. Du musst nachweisen, dass dein Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügt.
| Fahrzeuge | Eigenkapitalnachweis (Minimum) |
|---|---|
| 1. Fahrzeug | 2.250 € |
| Jedes weitere Fahrzeug | 1.250 € |
| Beispiel: 3 Fahrzeuge | 2.250 + 1.250 + 1.250 = 4.750 € |
Diese Beträge entsprechen einem Viertel der Werte aus der EU-Verordnung 1071/2009, die für Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr 9.000 € (erstes Fahrzeug) bzw. 5.000 € (jedes weitere) vorschreibt.
💡 Eigenkapital ≠ Bargeld auf dem Konto: Der Eigenkapitalnachweis muss durch eine Eigenkapitalbescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Kreditinstituts bestätigt werden. Das Eigenkapital kann aus Vermögensgegenständen bestehen – aber der Wert des Fahrzeugs selbst zählt nicht dazu. Das Eigenkapital muss zusätzlich zum Fahrzeug vorhanden sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Zusätzlich zum Eigenkapitalnachweis brauchst du Unbedenklichkeitsbescheinigungen von vier Stellen, die bestätigen, dass keine Rückstände bestehen:
| Stelle | Bestätigt |
|---|---|
| Finanzamt | Keine Steuerrückstände |
| Gemeinde / Stadtkasse | Keine kommunalen Abgabenrückstände |
| Krankenkasse | Keine Sozialversicherungsrückstände |
| Berufsgenossenschaft Verkehr | Keine BG-Beitragsrückstände |
Ordnungsgemäßer Betriebssitz
Du brauchst einen Betriebssitz in Deutschland, der durch die Gewerbeanmeldung und einen Mietvertrag oder Eigentumsnachweis belegt wird. Der Betriebssitz ist besonders für Mietwagenunternehmer wichtig, weil er der Ort ist, zu dem das Fahrzeug nach der Rückkehrpflicht zurückkehren muss.
In der Praxis nutzen viele Einzelunternehmer ihre Wohnadresse als Betriebssitz – das ist zulässig, sofern der Mietvertrag gewerbliche Nutzung nicht ausschließt. Achte darauf: Der Betriebssitz muss im Bezirk der Konzessionsbehörde liegen. Wenn du in einer anderen Stadt als deinem Wohnort gründen willst, musst du die Konzession bei der dortigen Verkehrsbehörde beantragen.
Betriebssitz und Rückkehrpflicht
Für Mietwagenunternehmer ist die Wahl des Betriebssitzes eine strategische Entscheidung: Nach der Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 PBefG) muss das Fahrzeug nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht unterwegs ein neuer Auftrag eingeht. Ein Betriebssitz am Stadtrand bedeutet längere Rückfahrten und damit mehr Leerkilometer als ein Betriebssitz in zentraler Lage. Besonders für Uber- und FreeNow-Fahrer, deren Aufträge sich auf das Stadtgebiet konzentrieren, kann ein zentral gelegener Betriebssitz den Unterschied zwischen wirtschaftlichem und unwirtschaftlichem Betrieb ausmachen.
Mehr zur Rückkehrpflicht und den Unterschieden zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr findest du im Artikel Mietwagenkonzession, Uber & Fachkunde.
Rechtsform wählen
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuerlast und Verwaltungsaufwand:
| Rechtsform | Haftung | Fachkunde-Nachweis | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Vollhaftung mit Privatvermögen | Inhaber selbst | Einstieg mit 1–2 Fahrzeugen |
| GbR | Alle Gesellschafter haften persönlich | Alle Gesellschafter | Zwei Partner, die gemeinsam gründen |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Geschäftsführer | Mehrere Fahrzeuge, Wachstumspläne |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt (ab 1 € Stammkapital) | Geschäftsführer | Haftungsbeschränkung mit wenig Kapital |
Die meisten Gründer im Taxi- und Mietwagenbereich starten als Einzelunternehmer – das ist der einfachste und kostengünstigste Weg. Wer mehrere Fahrzeuge und angestellte Fahrer plant, sollte eine GmbH oder UG in Betracht ziehen, um die persönliche Haftung zu begrenzen. Lasse dich zur Rechtsformwahl von einem Steuerberater beraten – die Entscheidung hat langfristige steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen, die sich nachträglich nur mit Aufwand korrigieren lassen.
Wichtig bei einer GbR: Grundsätzlich müssen alle Gesellschafter die Fachkundeprüfung ablegen. Bei einer GmbH oder UG reicht es, wenn der Geschäftsführer (oder die für die Geschäftsführung bestellte Person) die fachliche Eignung nachweist. Dieser Unterschied kann bei der Rechtsformwahl eine Rolle spielen, wenn nicht alle Gesellschafter die Prüfung ablegen wollen.
Konzession beantragen: Der Ablauf
Wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, reichst du den Konzessionsantrag bei der zuständigen Verkehrsbehörde ein. Der typische Ablauf:
| Schritt | Details | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| 1. Unterlagen zusammenstellen | Fachkundebescheinigung, Zuverlässigkeitsnachweise, Eigenkapitalbescheinigung, Betriebssitznachweis | 2–6 Wochen |
| 2. Antrag einreichen | Antragsformular der Behörde + alle Unterlagen + Konzessionsgebühr | 1 Tag |
| 3. Behördliche Prüfung | Behörde prüft Vollständigkeit und Zulässigkeit | 4–12 Wochen (je nach Behörde) |
| 4. Konzessionserteilung | Genehmigungsurkunde für jedes Fahrzeug | Nach Prüfung |
| 5. Betriebsaufnahme | Fahrzeug anmelden, Versicherung abschließen, ggf. Taxameter einbauen | 1–2 Wochen |
💡 Taxi vs. Mietwagen bei der Konzession: Für Mietwagen gibt es in den meisten Städten keine Kontingentierung – die Konzession wird erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Taxiverkehr dagegen begrenzen viele Kommunen die Anzahl der Lizenzen, was zu Wartelisten führen kann. Wer schnell starten will, findet im Mietwagenbereich oft den kürzeren Weg.
Fahrzeug und Versicherung
Bevor du die Betriebsaufnahme bei der Behörde meldest, muss das Fahrzeug zugelassen und versichert sein. Für Taxi- und Mietwagenverkehr gelten besondere Anforderungen:
| Anforderung | Taxi | Mietwagen |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflichtversicherung | Pflicht (Gewerbetarif) | Pflicht (Gewerbetarif) |
| Taxameter / Wegstreckenzähler | Taxameter (geeicht) | Wegstreckenzähler |
| Dachzeichen | Pflicht | Nicht erlaubt |
| Hauptuntersuchung | Jährlich (statt alle 2 Jahre bei Privatfahrzeugen) | |
Die Kfz-Versicherung für Taxi- und Mietwagenverkehr ist deutlich teurer als für Privatfahrzeuge – rechne mit 2.000 bis 4.000 € im ersten Jahr. Vergleiche gezielt Gewerbetarife mehrerer Versicherer, da die Preise stark variieren.
Sonderfall Taxikonzession
Im Taxiverkehr ist die Situation anders als im Mietwagenbereich. Viele Kommunen begrenzen die Anzahl der Taxilizenzen, um den Markt zu regulieren. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg gibt es daher Wartelisten – die Wartezeit kann mehrere Jahre betragen. Der Eigenkapitalnachweis ist zwar identisch (2.250 € / 1.250 €), aber die Konzessionsgebühr für eine Taxilizenz liegt häufig höher. Wer schnell starten will, findet im Mietwagenverkehr den kürzeren Weg – insbesondere in Kombination mit App-Plattformen wie Uber oder FreeNow.
Gründungskosten im Überblick
| Kostenposition | Betrag (ca.) |
|---|---|
| IHK-Prüfungsgebühr + Vorbereitung | 265 – 800 € |
| Führungszeugnis + Gewerbezentralregister | ca. 26 € |
| Eigenkapitalnachweis (Bescheinigung Steuerberater) | 100 – 300 € |
| Eigenkapital (1. Fahrzeug) | 2.250 € (gebunden) |
| Gewerbeanmeldung | 20 – 60 € |
| Konzessionsgebühr (Mietwagen, 1. Fahrzeug) | 60 – 150 € |
| Kfz-Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko, 1. Jahr) | 2.000 – 4.000 € |
| Fahrzeuganschaffung (gebraucht oder Leasing) | variabel (10.000 – 40.000 €) |
| Taxameter + Dachzeichen (nur Taxi) | 500 – 1.500 € |
| Wegstreckenzähler (Mietwagen) | 100 – 400 € |
Eine detaillierte Aufstellung der Prüfungs- und Vorbereitungskosten findest du im Artikel Kosten & Gebühren der IHK Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen.
Der erste Schritt zur Gründung: Die Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung ist die erste Hürde auf dem Weg zur Konzession – und die einzige, die du selbst in der Hand hast. Mit dem Digitalen Prüfungstrainer bereitest du dich gezielt auf alle Prüfungsinhalte vor. Im Präsenzseminar bekommst du den Stoff kompakt und mit persönlicher Betreuung.
Fazit
Die Gründung eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens folgt einem klar regulierten Prozess mit vier Voraussetzungen: fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und ordnungsgemäßer Betriebssitz. Die Fachkundeprüfung bei der IHK ist für die meisten Gründer der erste und zeitintensivste Schritt.
Die Gründungskosten – ohne Fahrzeuganschaffung – liegen für ein einzelnes Fahrzeug typischerweise bei 3.000 bis 5.000 €. Der Mietwagenmarkt ist in den meisten Städten nicht kontingentiert, was den Einstieg schneller macht als im Taxiverkehr. Wer die Prüfung beim ersten Mal besteht und alle Unterlagen frühzeitig beschafft, kann vom Entschluss bis zur Betriebsaufnahme mit einem Zeitrahmen von 3 bis 6 Monaten rechnen.
Häufige Fragen zur Gründung
Was brauche ich zuerst – Gewerbeanmeldung oder Konzession?
In der Praxis läuft beides parallel. Du kannst das Gewerbe anmelden, bevor die Konzession erteilt ist – du darfst aber erst Fahrgäste befördern, wenn die Konzession vorliegt. Manche Behörden verlangen die Gewerbeanmeldung als Teil der Konzessionsunterlagen.
Wie lange dauert es von der Fachkundeprüfung bis zur Betriebsaufnahme?
Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Fachkundebescheinigung (2–4 Wochen) brauchst du noch 4–12 Wochen für die Zusammenstellung der Unterlagen und die behördliche Bearbeitung. Insgesamt also 2–4 Monate nach der Prüfung, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kann ich als Mietwagenunternehmer auch Krankenfahrten durchführen?
Ja – die Mietwagenkonzession berechtigt dazu. Krankenfahrten (sitzend, nicht liegend) sind ein wichtiges Standbein für viele Mietwagenunternehmer. Für Krankentransporte (liegend) gelten dagegen andere Genehmigungspflichten nach dem Rettungsdienstgesetz.
Muss ich als Einzelunternehmer selbst fahren?
Nein. Du kannst angestellte Fahrer beschäftigen – diese brauchen einen Personenbeförderungsschein (P-Schein), aber keine eigene Fachkundeprüfung. Die Fachkundeprüfung muss nur der Unternehmer oder die für die Geschäftsführung bestellte Person nachweisen.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für 3 Fahrzeuge?
2.250 € für das erste Fahrzeug + 1.250 € für das zweite + 1.250 € für das dritte = 4.750 €. Dieses Eigenkapital muss zusätzlich zum Wert der Fahrzeuge vorhanden sein und durch eine Eigenkapitalbescheinigung nachgewiesen werden.