Neues Fahrzeug vor Gewerbeamt – Symbolbild Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen

Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen – Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

📖 Lesezeit: ca. 12 Minuten | Stand: März 2026 | Autor: Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) | IHK-Seminartrainer | verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de

Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen – Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

Du willst dein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen – ob als klassisches Taxiunternehmen, als Mietwagenunternehmer für Uber und FreeNow oder für Krankenfahrten? Dann brauchst du mehr als ein Fahrzeug und einen Führerschein. Die Gründung ist ein behördlich regulierter Prozess mit vier klar definierten Voraussetzungen, die das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorschreibt.

In diesem Artikel führe ich dich Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess: von der Fachkundeprüfung über die Konzessionsbeantragung bis zur Betriebsaufnahme. Mit konkreten Kosten, Zeitrahmen und praktischen Hinweisen.

Inhaltsverzeichnis

1. Die vier Voraussetzungen nach PBefG

2. Fachliche Eignung: Die IHK-Fachkundeprüfung

3. Persönliche Zuverlässigkeit

4. Finanzielle Leistungsfähigkeit und Eigenkapitalnachweis

5. Ordnungsgemäßer Betriebssitz

6. Rechtsform wählen

7. Konzession beantragen: Der Ablauf

8. Gründungskosten im Überblick

9. Fazit

10. Häufige Fragen (FAQ)

Die vier Voraussetzungen nach PBefG

Das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 PBefG) verlangt für die Erteilung einer Taxi- oder Mietwagenkonzession vier Voraussetzungen. Alle vier müssen gleichzeitig erfüllt sein – fehlt eine, wird die Konzession nicht erteilt.

Nr. Voraussetzung Nachweis
1 Fachliche Eignung Fachkundebescheinigung der IHK (nach bestandener Prüfung nach PBZugV)
2 Persönliche Zuverlässigkeit Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Fahreignungsregister
3 Finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenkapitalbescheinigung + Unbedenklichkeitsbescheinigungen
4 Ordnungsgemäßer Betriebssitz Gewerbeanmeldung + Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

Die Reihenfolge in der Praxis: Die meisten Gründer beginnen mit der Fachkundeprüfung (Voraussetzung 1), weil sie die längste Vorlaufzeit hat – Vorbereitung plus Wartezeit auf den Prüfungstermin. Die übrigen Nachweise lassen sich parallel beschaffen.

Fachliche Eignung: Die IHK-Fachkundeprüfung

Die fachliche Eignung weist du durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK deines Hauptwohnsitzes nach (Wohnortprinzip). Die Prüfung umfasst zwei schriftliche Teile (je 60 Minuten) und ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfung.

Aspekt Details
Prüfungsinhalte PBefG, BOKraft, Steuern, Arbeitsrecht, Fahrzeugkostenrechnung u. a.
Bestehen Beide Teile mindestens 50 %; direkt bestanden bei ≥ 60 % in beiden Teilen
Gültigkeit Unbefristet – die Bescheinigung gilt lebenslang
Vorbereitungszeit 2–8 Wochen je nach Vorwissen (ca. 60–80 Stunden Gesamtaufwand)
Kosten IHK-Gebühr 150–250 € + Vorbereitung 50–700 €

Die Fachkundeprüfung ist identisch für Taxi und Mietwagen – es gibt keine separate Prüfung. Den vollständigen Prüfungsaufbau findest du im Artikel IHK Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen – Aufbau, Inhalte & Vorbereitung. Alternativ zur Prüfung akzeptiert die PBZugV eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch drei Dokumente nachgewiesen, die du bei der Meldebehörde bzw. dem Bundesamt für Justiz beantragst:

Dokument Woher? Kosten (ca.) Gültigkeit
Führungszeugnis (Belegart O) Meldebehörde (Bürgeramt) 13 € 3 Monate ab Ausstellung
Auszug Gewerbezentralregister Meldebehörde (Bürgeramt) 13 € 3 Monate ab Ausstellung
Auszug Fahreignungsregister Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kostenfrei (online) Stichtagsbezogen

Bei Gesellschaften (z. B. GmbH) müssen alle Geschäftsführer die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei einer GbR grundsätzlich alle Gesellschafter. Die Dokumente werden direkt an die Konzessionsbehörde gesandt – bei der Antragstellung gibst du den Verwendungszweck „Taxi-/Mietwagenkonzession" an.

Finanzielle Leistungsfähigkeit und Eigenkapitalnachweis

Die finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV ist die Voraussetzung, die in der Praxis am meisten Fragen aufwirft. Du musst nachweisen, dass dein Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügt.

Fahrzeuge Eigenkapitalnachweis (Minimum)
1. Fahrzeug 2.250 €
Jedes weitere Fahrzeug 1.250 €
Beispiel: 3 Fahrzeuge 2.250 + 1.250 + 1.250 = 4.750 €

Diese Beträge entsprechen einem Viertel der Werte aus der EU-Verordnung 1071/2009, die für Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr 9.000 € (erstes Fahrzeug) bzw. 5.000 € (jedes weitere) vorschreibt.

💡 Eigenkapital ≠ Bargeld auf dem Konto: Der Eigenkapitalnachweis muss durch eine Eigenkapitalbescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Kreditinstituts bestätigt werden. Das Eigenkapital kann aus Vermögensgegenständen bestehen – aber der Wert des Fahrzeugs selbst zählt nicht dazu. Das Eigenkapital muss zusätzlich zum Fahrzeug vorhanden sein.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Zusätzlich zum Eigenkapitalnachweis brauchst du Unbedenklichkeitsbescheinigungen von vier Stellen, die bestätigen, dass keine Rückstände bestehen:

Stelle Bestätigt
Finanzamt Keine Steuerrückstände
Gemeinde / Stadtkasse Keine kommunalen Abgabenrückstände
Krankenkasse Keine Sozialversicherungsrückstände
Berufsgenossenschaft Verkehr Keine BG-Beitragsrückstände

Ordnungsgemäßer Betriebssitz

Du brauchst einen Betriebssitz in Deutschland, der durch die Gewerbeanmeldung und einen Mietvertrag oder Eigentumsnachweis belegt wird. Der Betriebssitz ist besonders für Mietwagenunternehmer wichtig, weil er der Ort ist, zu dem das Fahrzeug nach der Rückkehrpflicht zurückkehren muss.

In der Praxis nutzen viele Einzelunternehmer ihre Wohnadresse als Betriebssitz – das ist zulässig, sofern der Mietvertrag gewerbliche Nutzung nicht ausschließt. Achte darauf: Der Betriebssitz muss im Bezirk der Konzessionsbehörde liegen. Wenn du in einer anderen Stadt als deinem Wohnort gründen willst, musst du die Konzession bei der dortigen Verkehrsbehörde beantragen.

Betriebssitz und Rückkehrpflicht

Für Mietwagenunternehmer ist die Wahl des Betriebssitzes eine strategische Entscheidung: Nach der Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 PBefG) muss das Fahrzeug nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht unterwegs ein neuer Auftrag eingeht. Ein Betriebssitz am Stadtrand bedeutet längere Rückfahrten und damit mehr Leerkilometer als ein Betriebssitz in zentraler Lage. Besonders für Uber- und FreeNow-Fahrer, deren Aufträge sich auf das Stadtgebiet konzentrieren, kann ein zentral gelegener Betriebssitz den Unterschied zwischen wirtschaftlichem und unwirtschaftlichem Betrieb ausmachen.

Mehr zur Rückkehrpflicht und den Unterschieden zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr findest du im Artikel Mietwagenkonzession, Uber & Fachkunde.

Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuerlast und Verwaltungsaufwand:

Rechtsform Haftung Fachkunde-Nachweis Geeignet für
Einzelunternehmen Vollhaftung mit Privatvermögen Inhaber selbst Einstieg mit 1–2 Fahrzeugen
GbR Alle Gesellschafter haften persönlich Alle Gesellschafter Zwei Partner, die gemeinsam gründen
GmbH Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Geschäftsführer Mehrere Fahrzeuge, Wachstumspläne
UG (haftungsbeschränkt) Beschränkt (ab 1 € Stammkapital) Geschäftsführer Haftungsbeschränkung mit wenig Kapital

Die meisten Gründer im Taxi- und Mietwagenbereich starten als Einzelunternehmer – das ist der einfachste und kostengünstigste Weg. Wer mehrere Fahrzeuge und angestellte Fahrer plant, sollte eine GmbH oder UG in Betracht ziehen, um die persönliche Haftung zu begrenzen. Lasse dich zur Rechtsformwahl von einem Steuerberater beraten – die Entscheidung hat langfristige steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen, die sich nachträglich nur mit Aufwand korrigieren lassen.

Wichtig bei einer GbR: Grundsätzlich müssen alle Gesellschafter die Fachkundeprüfung ablegen. Bei einer GmbH oder UG reicht es, wenn der Geschäftsführer (oder die für die Geschäftsführung bestellte Person) die fachliche Eignung nachweist. Dieser Unterschied kann bei der Rechtsformwahl eine Rolle spielen, wenn nicht alle Gesellschafter die Prüfung ablegen wollen.

Konzession beantragen: Der Ablauf

Wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, reichst du den Konzessionsantrag bei der zuständigen Verkehrsbehörde ein. Der typische Ablauf:

Schritt Details Zeitrahmen
1. Unterlagen zusammenstellen Fachkundebescheinigung, Zuverlässigkeitsnachweise, Eigenkapitalbescheinigung, Betriebssitznachweis 2–6 Wochen
2. Antrag einreichen Antragsformular der Behörde + alle Unterlagen + Konzessionsgebühr 1 Tag
3. Behördliche Prüfung Behörde prüft Vollständigkeit und Zulässigkeit 4–12 Wochen (je nach Behörde)
4. Konzessionserteilung Genehmigungsurkunde für jedes Fahrzeug Nach Prüfung
5. Betriebsaufnahme Fahrzeug anmelden, Versicherung abschließen, ggf. Taxameter einbauen 1–2 Wochen

💡 Taxi vs. Mietwagen bei der Konzession: Für Mietwagen gibt es in den meisten Städten keine Kontingentierung – die Konzession wird erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Taxiverkehr dagegen begrenzen viele Kommunen die Anzahl der Lizenzen, was zu Wartelisten führen kann. Wer schnell starten will, findet im Mietwagenbereich oft den kürzeren Weg.

Fahrzeug und Versicherung

Bevor du die Betriebsaufnahme bei der Behörde meldest, muss das Fahrzeug zugelassen und versichert sein. Für Taxi- und Mietwagenverkehr gelten besondere Anforderungen:

Anforderung Taxi Mietwagen
Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht (Gewerbetarif) Pflicht (Gewerbetarif)
Taxameter / Wegstreckenzähler Taxameter (geeicht) Wegstreckenzähler
Dachzeichen Pflicht Nicht erlaubt
Hauptuntersuchung Jährlich (statt alle 2 Jahre bei Privatfahrzeugen)

Die Kfz-Versicherung für Taxi- und Mietwagenverkehr ist deutlich teurer als für Privatfahrzeuge – rechne mit 2.000 bis 4.000 € im ersten Jahr. Vergleiche gezielt Gewerbetarife mehrerer Versicherer, da die Preise stark variieren.

Sonderfall Taxikonzession

Im Taxiverkehr ist die Situation anders als im Mietwagenbereich. Viele Kommunen begrenzen die Anzahl der Taxilizenzen, um den Markt zu regulieren. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg gibt es daher Wartelisten – die Wartezeit kann mehrere Jahre betragen. Der Eigenkapitalnachweis ist zwar identisch (2.250 € / 1.250 €), aber die Konzessionsgebühr für eine Taxilizenz liegt häufig höher. Wer schnell starten will, findet im Mietwagenverkehr den kürzeren Weg – insbesondere in Kombination mit App-Plattformen wie Uber oder FreeNow.

Gründungskosten im Überblick

Kostenposition Betrag (ca.)
IHK-Prüfungsgebühr + Vorbereitung 265 – 800 €
Führungszeugnis + Gewerbezentralregister ca. 26 €
Eigenkapitalnachweis (Bescheinigung Steuerberater) 100 – 300 €
Eigenkapital (1. Fahrzeug) 2.250 € (gebunden)
Gewerbeanmeldung 20 – 60 €
Konzessionsgebühr (Mietwagen, 1. Fahrzeug) 60 – 150 €
Kfz-Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko, 1. Jahr) 2.000 – 4.000 €
Fahrzeuganschaffung (gebraucht oder Leasing) variabel (10.000 – 40.000 €)
Taxameter + Dachzeichen (nur Taxi) 500 – 1.500 €
Wegstreckenzähler (Mietwagen) 100 – 400 €

Eine detaillierte Aufstellung der Prüfungs- und Vorbereitungskosten findest du im Artikel Kosten & Gebühren der IHK Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen.

Der erste Schritt zur Gründung: Die Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung ist die erste Hürde auf dem Weg zur Konzession – und die einzige, die du selbst in der Hand hast. Mit dem Digitalen Prüfungstrainer bereitest du dich gezielt auf alle Prüfungsinhalte vor. Im Präsenzseminar bekommst du den Stoff kompakt und mit persönlicher Betreuung.

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Fazit

Die Gründung eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens folgt einem klar regulierten Prozess mit vier Voraussetzungen: fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und ordnungsgemäßer Betriebssitz. Die Fachkundeprüfung bei der IHK ist für die meisten Gründer der erste und zeitintensivste Schritt.

Die Gründungskosten – ohne Fahrzeuganschaffung – liegen für ein einzelnes Fahrzeug typischerweise bei 3.000 bis 5.000 €. Der Mietwagenmarkt ist in den meisten Städten nicht kontingentiert, was den Einstieg schneller macht als im Taxiverkehr. Wer die Prüfung beim ersten Mal besteht und alle Unterlagen frühzeitig beschafft, kann vom Entschluss bis zur Betriebsaufnahme mit einem Zeitrahmen von 3 bis 6 Monaten rechnen.


Häufige Fragen zur Gründung

Was brauche ich zuerst – Gewerbeanmeldung oder Konzession?

In der Praxis läuft beides parallel. Du kannst das Gewerbe anmelden, bevor die Konzession erteilt ist – du darfst aber erst Fahrgäste befördern, wenn die Konzession vorliegt. Manche Behörden verlangen die Gewerbeanmeldung als Teil der Konzessionsunterlagen.

Wie lange dauert es von der Fachkundeprüfung bis zur Betriebsaufnahme?

Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Fachkundebescheinigung (2–4 Wochen) brauchst du noch 4–12 Wochen für die Zusammenstellung der Unterlagen und die behördliche Bearbeitung. Insgesamt also 2–4 Monate nach der Prüfung, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Kann ich als Mietwagenunternehmer auch Krankenfahrten durchführen?

Ja – die Mietwagenkonzession berechtigt dazu. Krankenfahrten (sitzend, nicht liegend) sind ein wichtiges Standbein für viele Mietwagenunternehmer. Für Krankentransporte (liegend) gelten dagegen andere Genehmigungspflichten nach dem Rettungsdienstgesetz.

Muss ich als Einzelunternehmer selbst fahren?

Nein. Du kannst angestellte Fahrer beschäftigen – diese brauchen einen Personenbeförderungsschein (P-Schein), aber keine eigene Fachkundeprüfung. Die Fachkundeprüfung muss nur der Unternehmer oder die für die Geschäftsführung bestellte Person nachweisen.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für 3 Fahrzeuge?

2.250 € für das erste Fahrzeug + 1.250 € für das zweite + 1.250 € für das dritte = 4.750 €. Dieses Eigenkapital muss zusätzlich zum Wert der Fahrzeuge vorhanden sein und durch eine Eigenkapitalbescheinigung nachgewiesen werden.

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