Externer Verkehrsleiter für Ihr Transportunternehmen
Externe Verkehrsleitung für Ihr Transportunternehmen — rechtssicher und flexibel, ohne eigene Festanstellung.
Ein externer Verkehrsleiter stellt für Ihr Transportunternehmen die fachliche Eignung, die Sie für die EU-Lizenz bzw. Genehmigung brauchen — ohne dass Sie die Rolle intern besetzen müssen. Er leitet Ihre Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft auf vertraglicher Grundlage (VO (EG) Nr. 1071/2009). Wir übernehmen diese Aufgabe rechtssicher und flexibel, zugeschnitten auf Fuhrpark und Bedarf Ihres Betriebs.
- Rechtssichere Verkehrsleitung ohne eigene Festanstellung
- Flexibel auf Ihr Transportunternehmen zugeschnitten
- Erfahrung aus der Betreuung von über 100 Unternehmen
Für wen? Für Unternehmen, die die fachliche Eignung nicht selbst stellen können oder wollen.
Häufige Fragen
Was ist ein externer Verkehrsleiter?
Ein externer Verkehrsleiter ist eine vertraglich beauftragte Person außerhalb Ihres Unternehmens, die Ihre Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leitet und so die fachliche Eignung nach VO (EG) Nr. 1071/2009 stellt. Die Regelung gilt für den Güterkraft- und Omnibusverkehr; im rein innerstaatlichen Taxi- und Mietwagenverkehr gibt es stattdessen die Rolle des Betriebsleiters.
Was kostet ein externer Verkehrsleiter?
Das hängt vom Umfang der Aufgaben, der Größe Ihres Fuhrparks und Ihrer Betriebsstruktur ab — eine seriöse Pauschale gibt es dafür nicht. Wir erstellen Ihnen nach einem kurzen Gespräch ein individuelles Angebot, zugeschnitten auf Ihren Betrieb: Jetzt Kontakt aufnehmen.
Wer darf externer Verkehrsleiter sein?
Eine natürliche Person, die zuverlässig ist und die fachliche Eignung besitzt — nachgewiesen in der Regel über die IHK-Fachkundeprüfung. Zusätzlich verlangt Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009 einen Vertrag, der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter konkret regelt. Wie Sie die Prüfung selbst ablegen, zeigt unser Überblick zur IHK-Fachkundeprüfung.
Wie viele Unternehmen darf ein externer Verkehrsleiter betreuen?
Höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009); die Mitgliedstaaten dürfen diese Grenzen weiter absenken. Die Obergrenze stellt sicher, dass der Verkehrsleiter jedes Unternehmen tatsächlich und dauerhaft leiten kann — darauf achten wir bei jeder Übernahme.
Wie lange darf ein Unternehmen ohne Verkehrsleiter weiterarbeiten?
Nicht dauerhaft: Erfüllt Ihr Verkehrsleiter die Anforderungen nicht mehr, kann die Behörde eine Frist von höchstens sechs Monaten einräumen, um einen Nachfolger zu bestellen — bei Tod oder gesundheitlich bedingtem Ausfall um drei Monate verlängerbar (Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009). Warten Sie nicht bis zum Fristende: Ein externer Verkehrsleiter kann die Lücke kurzfristig schließen.
Welche Aufgaben übernimmt der externe Verkehrsleiter — und wer haftet?
Der Vertrag muss die Aufgaben konkret festlegen — dazu gehören etwa das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge, die Prüfung der Beförderungsverträge und -dokumente, die grundlegende Rechnungsführung sowie die Zuweisung der Beförderungen. Als Verkehrsleiter trägt er dafür echte Verantwortung: Eine rein nominelle Verkehrsleitung ohne tatsächliche Leitung erfüllt die Anforderungen der Verordnung nicht. Die genaue Aufgaben- und Verantwortungsverteilung regeln wir transparent im Vertrag.
Für wen lohnt sich ein externer Verkehrsleiter?
Für Unternehmen, die die fachliche Eignung nicht selbst stellen können oder wollen — etwa in der Gründungsphase ohne eigene Fachkundeprüfung, beim Wegfall des bisherigen Verkehrsleiters oder wenn eine Festanstellung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Soll die Verkehrsleitung dauerhaft ins eigene Haus, unterstützen wir Sie beim Aufbau einer internen Verkehrsleitung.
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