So läuft die IHK-Fachkundeprüfung für Verkehrsleiter ab

Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 6. Juli 2026

Mit der IHK-Fachkundeprüfung weisen Sie die fachliche Eignung nach — die Voraussetzung, um als Verkehrsleiter (Güter- und Omnibusverkehr) oder Betriebsleiter (Taxi- und Mietwagenverkehr) tätig zu werden. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen: Teil 1 mit Wissensfragen, Teil 2 mit Fallstudien und der Fahrzeugkostenrechnung. Jeder Teil muss für sich bestanden werden; eine mündliche Prüfung kommt nur als bedingte Ergänzung hinzu. Angemeldet wird bei der IHK an Ihrem Hauptwohnsitz.

Der Aufbau: zwei schriftliche Teile

Die Fachkundeprüfung ist eine schriftliche Prüfung vor Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie gliedert sich in zwei Teile, die Sie am selben Prüfungstag nacheinander schreiben:

  • Teil 1 – Wissensfragen: Multiple-Choice- und offen zu beantwortende Fragen über die prüfungsrelevanten Sachgebiete (Recht, Betriebsführung, Technik, Sicherheit).
  • Teil 2 – Fallstudien & Fahrzeugkostenrechnung: schriftliche Übungen und eine zentrale Aufgabe zur Fahrzeugkostenrechnung — erfahrungsgemäß der häufigste Durchfallgrund und damit der Schwerpunkt jeder guten Vorbereitung.

Eine mündliche Prüfung ist kein fester dritter Prüfungsteil, sondern nur eine bedingte Ergänzung: Wer die schriftlichen Teile ausreichend klar besteht, muss in der Regel nicht mündlich antreten (mehr dazu weiter unten im Abschnitt Bewertung und Bestehen).

Die drei Verkehrsträger im Vergleich

Der Aufbau ist bei allen Verkehrsträgern gleich, Umfang und Prüfungszeit unterscheiden sich. Güter- und Omnibusverkehr sind identisch aufgebaut; die Prüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr ist kürzer:

VerkehrsträgerTeil 1Teil 2Dauer je Teil
Güterkraftverkehr70 Fragen35 Fragen + Fahrzeugkostenrechnung2 Stunden
Omnibusverkehr70 Fragen35 Fragen + Fahrzeugkostenrechnung2 Stunden
Taxi- und Mietwagenverkehr35 Fragen15 Fragen + Fahrzeugkostenrechnung1 Stunde

In allen drei Fällen muss jeder Teil mit mindestens 50 % bestanden werden; der Aufbau (zwei schriftliche Teile plus Fahrzeugkostenrechnung) ist überall gleich. Detaillierte Fragetypen und Beispielaufgaben je Verkehrsträger finden Sie in den vertiefenden Ratgebern (verlinkt am Seitenende).

Bewertung & Bestehen

Beide schriftlichen Teile müssen jeweils für sich bestanden werden: Erreicht ein Teil nicht mindestens 50 % der Punkte, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden — eine Zulassung zur mündlichen Prüfung gibt es dann nicht.

Über die 50-%-Hürde hinaus entscheidet Ihr Ergebnis, ob eine mündliche Prüfung hinzukommt: Wer in beiden schriftlichen Teilen über 70 % erreicht, muss nicht in die mündliche Prüfung — dann ist die Prüfung schon nach dem schriftlichen Tag bestanden. Liegt ein Teil zwischen 50 % und 70 %, folgt eine mündliche Ergänzungsprüfung, in der die Sachgebiete mit den schwächsten schriftlichen Leistungen im Vordergrund stehen.

Ihr Ziel sollte sein, in beiden Teilen über 70 % zu erreichen — dann ist die Prüfung schon nach dem schriftlichen Tag abgeschlossen. Der entscheidende Hebel dafür ist die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2.

Diese Sachgebiete werden geprüft

Die Prüfungsinhalte gibt die zugrunde liegende Verordnung vor — sie sind also für alle Vorbereitungswege gleich. Je Verkehrsträger ergibt sich dieser Schwerpunkt:

Güterkraftverkehr

  • Güterkraftverkehrsrecht: GüKG, EU-Verordnungen 1071/2009 & 1072/2009, Berufszugang
  • Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht inkl. Lenk- und Ruhezeiten
  • Sozialversicherung, Bürgerliches Recht, Handels- und Speditionsrecht, Steuern
  • Kaufmännische Führung: Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Kalkulation
  • Beförderungsentgelte, Buchführung, Versicherungen, Betriebsführung, Marketing
  • Fahrzeugtechnik, Ladungssicherung, Gefahrgut und Telematik
  • Grenzüberschreitender Verkehr, Zollpraxis und Frachtdokumente

Omnibusverkehr

  • Personenbeförderungsrecht: PBefG, EU-Verordnungen 1071/2009 & 1073/2009, Berufszugang
  • Genehmigungen: Linien-, Gelegenheits- und Sonderverkehr, Fahrplan- und Tarifpflichten
  • Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht inkl. Lenk- und Ruhezeiten
  • Sozialversicherung, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuern
  • Kaufmännische Führung: Kostenrechnung, Kalkulation, Buchführung
  • Fahrgastrechte, Beförderungsbedingungen, Barrierefreiheit
  • Fahrzeugtechnik Omnibus, Sicherheit, Schul- und Sonderverkehre

Taxi- und Mietwagenverkehr

  • Personenbeförderungsrecht: PBefG, BOKraft, Konzession und Tarife
  • Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht inkl. Lenk- und Ruhezeiten
  • Sozialversicherung, Beförderungsvertrag und Haftung
  • Kaufmännische Führung: Zahlungsverkehr, Kalkulation, Buchführung (EÜR), Steuern, Versicherungen
  • Technik & Betrieb: Zulassung, Ausrüstung (Taxameter), Wartung, Funk/Kommunikation
  • Verkehrssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Verkehr, Papiere und Dokumente

Wer braucht den Fachkundenachweis?

Die fachliche Eignung ist Voraussetzung für die gewerbliche Genehmigung bzw. die EU-Lizenz. Wann sie verlangt wird, hängt vom Verkehr ab:

  • Güterkraftverkehr (innerstaatlich): ab einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeug-/Anhänger-Kombination über 3,5 Tonnen.
  • Güterkraftverkehr (grenzüberschreitend): seit dem 21. Mai 2022 bereits ab über 2,5 Tonnen (EU-Mobilitätspaket).
  • Personenverkehr mit Omnibussen sowie Taxi- und Mietwagenverkehr: die fachliche Eignung ist Genehmigungsvoraussetzung nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Die Rechtsgrundlagen kurz erklärt

Für den Güter- und Omnibusverkehr ist der Berufszugang EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 geregelt — dort heißt die verantwortliche Person „Verkehrsleiter. National konkretisieren dies das Güterkraftverkehrsgesetz mit der GBZugV bzw. das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 PBefG), das für Omnibusse auf dieselbe EU-Verordnung verweist.

Der Taxi- und Mietwagenverkehr fällt dagegen nicht unter die EU-Verordnung, sondern allein unter nationales Recht (Personenbeförderungsgesetz mit der Berufszugangsverordnung PBZugV). Hier ist die Rolle die des „Betriebsleiters; eine gesonderte Verkehrsleiter-Funktion ist im rein innerstaatlichen Taxi- und Mietwagenverkehr nicht vorgesehen.

Den Nachweis der fachlichen Eignung führen Sie im Regelfall über die IHK-Fachkundeprüfung. Daneben kennt das Gesetz zwei Ausnahmen — einen als gleichwertig anerkannten Abschluss und eine langjährige leitende Tätigkeit —, die jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft sind; im Güter- und Omnibusverkehr sind sie überwiegend als Bestandsschutz an feste Stichtage gebunden. Für nahezu alle Interessenten ist die Prüfung daher der maßgebliche Weg.

Gut zu wissen: Die bestandene Prüfung wird mit einer Bescheinigung über die fachliche Eignung belegt. Diese ist unbefristet gültig — Sie legen die Prüfung nur einmal ab und müssen sie nicht erneuern.

Anmeldung & zuständige IHK

Angemeldet wird direkt bei der IHK — nach dem Wohnortprinzip bei der Kammer, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt; der künftige Firmensitz spielt dabei keine Rolle. Welche IHK zuständig ist, ermitteln Sie über den IHK-Finder des DIHK.

  • Kein Lehrgangszwang: Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben — Sie können sich frei vorbereiten und direkt anmelden.
  • Hilfsmittel: erlaubt ist in der Regel ein nicht programmierbarer, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner (unverzichtbar für die Fahrzeugkostenrechnung).
  • Ein Prüfungstag: Beide schriftlichen Teile schreiben Sie am selben Tag mit einer Pause dazwischen.
  • Ergebnis: Die Bewertung kommt schriftlich, in der Regel einige Wochen nach dem Termin.

Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest — es gibt keinen bundesweiten Einheitspreis. Die genauen Kosten und Termine erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Kammer; eine ehrliche Einordnung der Gesamtkosten finden Sie im jeweiligen Kosten-Ratgeber.

Häufige Fragen

Aus welchen Teilen besteht die Fachkundeprüfung?

Aus zwei schriftlichen Teilen: Teil 1 mit Wissensfragen (Multiple-Choice und offene Fragen), Teil 2 mit Fallstudien und der Fahrzeugkostenrechnung. Eine mündliche Prüfung ist kein fester dritter Teil, sondern nur eine bedingte Ergänzungsprüfung.

Wie lange dauert die schriftliche Prüfung?

Beim Güter- und Omnibusverkehr dauert jeder der beiden Teile rund zwei Stunden, beide werden am selben Tag geschrieben. Beim Taxi- und Mietwagenverkehr ist die Prüfung kürzer (je Teil etwa eine Stunde). Die genauen Zeiten legt Ihre IHK fest.

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Jeder der beiden schriftlichen Teile muss für sich mit mindestens 50 % bestanden werden — liegt ein Teil darunter, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Wer in beiden Teilen über 70 % erreicht, ist zusätzlich von der mündlichen Prüfung befreit; die Prüfung ist dann schon nach dem schriftlichen Tag bestanden.

Muss ich in die mündliche Prüfung?

Nicht, wenn Sie in beiden schriftlichen Teilen über 70 % erreichen — dann ist die Prüfung schon nach dem schriftlichen Tag bestanden. Liegt ein Teil zwischen 50 % und 70 %, folgt eine mündliche Ergänzungsprüfung. Liegt ein Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden und es gibt keine Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Welche Sachgebiete werden geprüft?

Geprüft werden Recht (Güterkraft- bzw. Personenbeförderungsrecht, Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht), kaufmännische und finanzielle Betriebsführung inklusive Kostenrechnung, Fahrzeugtechnik sowie Verkehrssicherheit — beim Güter- und grenzüberschreitenden Verkehr zusätzlich Zoll- und grenzüberschreitende Themen. Welche Gebiete für Ihren Träger gelten, sehen Sie weiter oben.

Bei welcher IHK melde ich mich an?

Es gilt das Wohnortprinzip: Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben — auf den künftigen Firmensitz kommt es nicht an. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Prüfung bei einer anderen IHK möglich.

Ist ein Vorbereitungslehrgang Pflicht?

Nein. Es gibt keinen Lehrgangszwang — Sie können sich frei vorbereiten und direkt zur Prüfung anmelden. Ein strukturierter Kurs erhöht aber die Bestehenschance deutlich, gerade bei der Fahrzeugkostenrechnung.

Welchen Taschenrechner darf ich benutzen?

In der Regel einen nicht programmierbaren, nicht kommunikationsfähigen Taschenrechner — er ist für die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2 unverzichtbar. Programmierbare oder vernetzte Geräte sind nicht erlaubt. Die genaue Hilfsmittelliste nennt Ihre IHK in der Einladung.

Unterscheidet sich die Prüfung je Verkehrsträger?

Der Aufbau ist gleich (zwei schriftliche Teile plus Fahrzeugkostenrechnung), Umfang und Sachgebiete unterscheiden sich: Güter- und Omnibusverkehr sind gleich strukturiert; Taxi- und Mietwagenverkehr hat weniger Fragen und eine kürzere Prüfungszeit. Die Details finden Sie im jeweiligen Ratgeber.

Ist die Fachkundebescheinigung befristet?

Nein. Die Bescheinigung über die fachliche Eignung ist unbefristet gültig, die Prüfung müssen Sie nur einmal ablegen. Sie ist die Grundlage für die EU-Lizenz bzw. die Genehmigung und für Ihre Bestellung als Verkehrs- bzw. Betriebsleiter.

So bereiten wir Sie auf die Prüfung vor

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