So läuft die IHK-Fachkundeprüfung für Verkehrsleiter ab
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 10. August 2026
Mit der IHK-Fachkundeprüfung weisen Sie die fachliche Eignung nach — die Voraussetzung, um als Verkehrsleiter (Güter- und Omnibusverkehr) oder Betriebsleiter (Taxi- und Mietwagenverkehr) tätig zu werden. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen: Teil 1 mit Wissensfragen, Teil 2 mit Fallstudien und der Fahrzeugkostenrechnung. Jeder Teil muss für sich bestanden werden; eine mündliche Prüfung kommt nur als bedingte Ergänzung hinzu. Angemeldet wird bei der IHK an Ihrem Hauptwohnsitz.
Der Aufbau: zwei schriftliche Teile
Die Fachkundeprüfung ist eine schriftliche Prüfung vor Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie gliedert sich in zwei Teile, die Sie am selben Prüfungstag nacheinander schreiben:
- Teil 1 – Wissensfragen: Multiple-Choice- und offen zu beantwortende Fragen über die prüfungsrelevanten Sachgebiete (Recht, Betriebsführung, Technik, Sicherheit).
- Teil 2 – Fallstudien & Fahrzeugkostenrechnung: schriftliche Übungen und eine zentrale Aufgabe zur Fahrzeugkostenrechnung — erfahrungsgemäß der häufigste Durchfallgrund und damit der Schwerpunkt jeder guten Vorbereitung.
Eine mündliche Prüfung ist kein fester dritter Prüfungsteil, sondern nur eine bedingte Ergänzung: Wer die schriftlichen Teile ausreichend klar besteht, muss in der Regel nicht mündlich antreten (mehr dazu weiter unten im Abschnitt Bewertung und Bestehen).
Die drei Verkehrsträger im Vergleich
Der Aufbau ist bei allen Verkehrsträgern gleich, Umfang und Prüfungszeit unterscheiden sich. Güter- und Omnibusverkehr sind identisch aufgebaut; die Prüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr ist kürzer:
| Verkehrsträger | Teil 1 | Teil 2 | Dauer je Teil |
|---|---|---|---|
| Güterkraftverkehr | 70 Fragen | 35 Fragen + Fahrzeugkostenrechnung | 2 Stunden |
| Omnibusverkehr | 70 Fragen | 35 Fragen + Fahrzeugkostenrechnung | 2 Stunden |
| Taxi- und Mietwagenverkehr | 35 Fragen | 15 Fragen + Fahrzeugkostenrechnung | 1 Stunde |
In allen drei Fällen muss jeder Teil mit mindestens 50 % bestanden werden; der Aufbau (zwei schriftliche Teile plus Fahrzeugkostenrechnung) ist überall gleich. Detaillierte Fragetypen und Beispielaufgaben je Verkehrsträger finden Sie in den vertiefenden Ratgebern (verlinkt am Seitenende).
Bewertung & Bestehen
Beide schriftlichen Teile müssen jeweils für sich bestanden werden: Erreicht ein Teil nicht mindestens 50 % der Punkte, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden — eine Zulassung zur mündlichen Prüfung gibt es dann nicht.
Über die 50-%-Hürde hinaus entscheidet Ihre Punktzahl, ob eine mündliche Prüfung hinzukommt. Die Prüfungsordnung knüpft das an die Gesamtpunktzahl: Die mündliche Prüfung entfällt, wenn Sie die zum Bestehen nötigen 60 % der Gesamtpunktzahl bereits in den beiden schriftlichen Teilen erreicht haben. Andernfalls folgt eine mündliche Ergänzungsprüfung von höchstens einer halben Stunde, in der die Sachgebiete mit den schwächsten schriftlichen Leistungen im Vordergrund stehen.
| Verkehrsträger | Teil 1 | Teil 2 | Mündlich | Bestanden ab |
|---|---|---|---|---|
| Güterkraftverkehr | 120 P. | 105 P. | 75 P. | 180 von 300 P. |
| Omnibusverkehr | 120 P. | 105 P. | 75 P. | 180 von 300 P. |
| Taxi- und Mietwagenverkehr | 60 P. | 52,5 P. | 37,5 P. | 90 von 150 P. |
Was das praktisch heißt: Im Güterkraft- und Omnibusverkehr sind schriftlich 225 Punkte erreichbar, zum Bestehen brauchen Sie 180. Wer die schriftlich holt, ist ohne mündliche Prüfung durch — das sind rund 80 % der schriftlich erreichbaren Punkte, nicht 70 %. Der entscheidende Hebel dafür ist die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2.
So verteilt sich die Gesamtpunktzahl
- Schriftliche Fragen (Teil 1)
- 40 %
- Schriftliche Übungen/Fallstudien (Teil 2)
- 35 %
- Mündliche Prüfung
- 25 %
So verteilen sich die Sachgebiete
- Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
- 35 %
- Recht
- 25 %
- Technische Normen und technischer Betrieb
- 15 %
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
- 15 %
- Grenzüberschreitender Verkehr
- 10 %
Die zweite Tabelle ist die für den Lernplan wichtigere: Die kaufmännische und finanzielle Führung wiegt mit 35 % am schwersten — schwerer als das Recht, obwohl das Recht den größten Stoffberg stellt. Die Gewichtung gilt über alle Prüfungsteile hinweg und ist bei allen drei Verkehrsträgern gleich.
Diese Sachgebiete werden geprüft
Die Prüfungsinhalte gibt die zugrunde liegende Verordnung vor — sie sind also für alle Vorbereitungswege gleich. Je Verkehrsträger ergibt sich dieser Schwerpunkt:
Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehrsrecht: GüKG, EU-Verordnungen 1071/2009 & 1072/2009, Berufszugang
- Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht inkl. Lenk- und Ruhezeiten
- Sozialversicherung, Bürgerliches Recht, Handels- und Speditionsrecht, Steuern
- Kaufmännische Führung: Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Kalkulation
- Beförderungsentgelte, Buchführung, Versicherungen, Betriebsführung, Marketing
- Fahrzeugtechnik, Ladungssicherung, Gefahrgut und Telematik
- Grenzüberschreitender Verkehr, Zollpraxis und Frachtdokumente
Omnibusverkehr
- Personenbeförderungsrecht: PBefG, EU-Verordnungen 1071/2009 & 1073/2009, Berufszugang
- Genehmigungen: Linien-, Gelegenheits- und Sonderverkehr, Fahrplan- und Tarifpflichten
- Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht inkl. Lenk- und Ruhezeiten
- Sozialversicherung, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuern
- Kaufmännische Führung: Kostenrechnung, Kalkulation, Buchführung
- Fahrgastrechte, Beförderungsbedingungen, Barrierefreiheit
- Fahrzeugtechnik Omnibus, Sicherheit, Schul- und Sonderverkehre
Taxi- und Mietwagenverkehr
- Personenbeförderungsrecht: PBefG, BOKraft, Konzession und Tarife
- Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht inkl. Lenk- und Ruhezeiten
- Sozialversicherung, Beförderungsvertrag und Haftung
- Kaufmännische Führung: Zahlungsverkehr, Kalkulation, Buchführung (EÜR), Steuern, Versicherungen
- Technik & Betrieb: Zulassung, Ausrüstung (Taxameter), Wartung, Funk/Kommunikation
- Verkehrssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
- Grenzüberschreitender Verkehr, Papiere und Dokumente
Am Prüfungstag: Einladung, Hilfsmittel, Ausweis
Die Prüfungsordnung regelt den Ablauf enger, als viele erwarten. Die wichtigsten Punkte, die vor dem Termin geklärt sein sollten:
- Die IHK lädt schriftlich oder elektronisch ein, und zwar mindestens 10 Werktage vor dem Termin. Die Einladung nennt Ort, Zeit, Prüfungsart, Dauer, die zugelassenen Hilfsmittel und die Bedingungen fürs Bestehen.
- Als Hilfsmittel ist ausschließlich ein Taschenrechner zugelassen — und er muss netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig sein. Für die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2 ist er unverzichtbar, also nicht vergessen.
- Vor Beginn wird Ihre Identität mit amtlichem Lichtbildausweis festgestellt. Wer sich nicht zweifelsfrei ausweisen kann, wird zu dieser Prüfung nicht zugelassen.
- Die Prüfungsgebühr muss spätestens bei Prüfungsbeginn nachgewiesen sein.
- Die Prüfungssprache ist Deutsch, und die Prüfung ist nicht öffentlich.
- Vor Beginn werden Ihnen die Prüfer genannt. Sie dürfen einen Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen — über den Antrag entscheidet die IHK.
Zur Bewertung: Die Fragen sind je nach Schwierigkeitsgrad 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte wert; halbe Punkte sind zulässig, außer bei Multiple-Choice-Fragen. Verwendet werden die gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern — sie dürfen weder vervielfältigt noch veröffentlicht werden. Kursierende „Original-Fragenkatalogesind deshalb mit Vorsicht zu genießen.
Rücktritt, Krankheit und Wiederholung
Hier steckt der Unterschied zwischen einem verlorenen Termin und einem verlorenen Versuch — und er hängt am Zeitpunkt:
- Treten Sie vor Beginn der Prüfung zurück oder erscheinen Sie gar nicht, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Sie haben also keinen Fehlversuch.
- Treten Sie im Verlauf der Prüfung zurück, gilt sie grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich und unter Angabe der Gründe zu erklären.
- Brechen Sie wegen Krankheit ab, entscheidet die IHK über den wichtigen Grund. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Attest, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde — ein Attest vom Folgetag genügt nicht. In begründeten Einzelfällen kann die IHK ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.
- Täuschungshandlungen oder erhebliche Störungen führen zum Ausschluss; die Prüfung gilt dann als nicht bestanden.
- Die Prüfung darf wiederholt werden. Eine Begrenzung der Versuche nennt die Prüfungsordnung nicht — die Gebühr fällt allerdings je Versuch erneut an.
Der praktisch wichtigste Satz dieses Abschnitts: Wer merkt, dass er nicht prüfungsfähig ist, sollte das vor Beginn klären — danach kostet dieselbe Erkenntnis einen Versuch.
Welche IHK ist zuständig?
Es gilt das Wohnortprinzip: Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben — nicht die IHK am künftigen Firmensitz. Wohnen Sie im Ausland, ist die IHK Ihres Arbeitsorts zuständig; für den Personenverkehr mit Pkw ist es in diesem Fall die nächstgelegene IHK. Diese Pkw-Sonderregel gehört zum Auslands-Absatz — sie hebt das Wohnortprinzip für Taxi- und Mietwagen-Bewerber mit Wohnsitz in Deutschland nicht auf.
Eine Verweisung an eine andere IHK ist möglich, aber nur mit Ihrer Zustimmung. Die Ordnung regelt damit die Schutzrichtung: Man kann Ihnen den Wechsel nicht gegen Ihren Willen auferlegen. Ob Ihre IHK einer Verweisung auf Ihren Wunsch hin zustimmt, ist eine andere Frage — die klären Sie dort.
Wo Sie die Prüfung ablegen, ist übrigens unabhängig davon, wo Sie sich vorbereiten: Ein Vorbereitungsseminar in Frankfurt, Wiesbaden, im Raum Köln oder im Raum Mannheim schließt eine Prüfung bei Ihrer Heimat-IHK nicht aus.
Wer braucht den Fachkundenachweis?
Die fachliche Eignung ist Voraussetzung für die gewerbliche Genehmigung bzw. die EU-Lizenz. Wann sie verlangt wird, hängt vom Verkehr ab:
- Güterkraftverkehr (innerstaatlich): ab einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeug-/Anhänger-Kombination über 3,5 Tonnen.
- Güterkraftverkehr (grenzüberschreitend): seit dem 21. Mai 2022 bereits ab über 2,5 Tonnen (EU-Mobilitätspaket).
- Personenverkehr mit Omnibussen sowie Taxi- und Mietwagenverkehr: die fachliche Eignung ist Genehmigungsvoraussetzung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Wer die Prüfung gar nicht ablegen muss
Bevor Sie sich vorbereiten, lohnt eine Minute für diese Frage: Bestimmte Berufsabschlüsse werden auf Antrag in einen Fachkundenachweis umgeschrieben. Wer dazugehört, braucht keine Prüfung — und auch keinen Vorbereitungskurs.
Die entscheidende Hürde ist ein Stichtag: Die Ausbildung muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. Wer später angefangen hat, legt die Prüfung ab — unabhängig davon, wie einschlägig der Abschluss ist.
Güterverkehr
- Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
- Speditionskaufmann/-frau — seit 01.08.2005 Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
- Verkehrsfachwirt/-in (Fortbildungsprüfung)
- Diplom-Betriebswirt, Fachrichtung Spedition, Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt, Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr, Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik, Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefung Verkehrslogistik, Hochschule Heilbronn
Personenverkehr
- Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/-in (Fortbildungsprüfung)
- Betriebswirt/-in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt/-in, Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler/-in, Technische Universität Dresden
- Bachelor of Arts, Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefung Personenverkehr, Hochschule Heilbronn
Zwei Ergänzungen: Weitere Abschlüsse können anerkannt werden, wenn das zuständige Bundesministerium sie im Verkehrsblatt bekannt gegeben hat. Und wer einen beschränkten Fachkundenachweis besitzt — etwa alte Bescheinigungen, die auf Güternah- oder Umzugsverkehr beziehungsweise auf innerstaatliche Beförderungen begrenzt wurden —, kann ihn in einen unbeschränkten umschreiben lassen. Ob eine Umschreibung in Ihrem Fall greift und ob ein für den Personenverkehr gelisteter Abschluss auch den Taxi- und Mietwagenverkehr abdeckt, entscheidet Ihre zuständige IHK auf Antrag — fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Kurs buchen.
Die Rechtsgrundlagen kurz erklärt
Für den Güter- und Omnibusverkehr ist der Berufszugang EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 geregelt — dort heißt die verantwortliche Person „Verkehrsleiter. Was diese Rolle im Betrieb umfasst und welche Wege dorthin führen, erklärt der Ratgeber Verkehrsleiter werden. National konkretisieren dies das Güterkraftverkehrsgesetz mit der GBZugV bzw. das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 PBefG), das für Omnibusse auf dieselbe EU-Verordnung verweist.
Der Taxi- und Mietwagenverkehr fällt dagegen nicht unter die EU-Verordnung, sondern allein unter nationales Recht (Personenbeförderungsgesetz mit der Berufszugangsverordnung PBZugV). Hier ist die Rolle die des „Betriebsleiters; eine gesonderte Verkehrsleiter-Funktion ist im rein innerstaatlichen Taxi- und Mietwagenverkehr nicht vorgesehen.
Den Nachweis der fachlichen Eignung führen Sie im Regelfall über die IHK-Fachkundeprüfung. Daneben kennt das Gesetz zwei Ausnahmen — einen als gleichwertig anerkannten Abschluss und eine langjährige leitende Tätigkeit —, die jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft sind; im Güter- und Omnibusverkehr sind sie überwiegend als Bestandsschutz an feste Stichtage gebunden. Für nahezu alle Interessenten ist die Prüfung daher der maßgebliche Weg.
Gut zu wissen: Die bestandene Prüfung wird mit einer Bescheinigung über die fachliche Eignung belegt. Diese ist unbefristet gültig — Sie legen die Prüfung nur einmal ab und müssen sie nicht erneuern.
Anmeldung & zuständige IHK
Angemeldet wird direkt bei der IHK — nach dem Wohnortprinzip bei der Kammer, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt; der künftige Firmensitz spielt dabei keine Rolle. Welche IHK zuständig ist, ermitteln Sie über den IHK-Finder des DIHK.
- Kein Lehrgangszwang: Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben — Sie können sich frei vorbereiten und direkt anmelden.
- Hilfsmittel: erlaubt ist in der Regel ein nicht programmierbarer, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner (unverzichtbar für die Fahrzeugkostenrechnung).
- Ein Prüfungstag: Beide schriftlichen Teile schreiben Sie am selben Tag mit einer Pause dazwischen.
- Ergebnis: Die Bewertung kommt schriftlich, in der Regel einige Wochen nach dem Termin.
Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest — es gibt keinen bundesweiten Einheitspreis. Die genauen Kosten und Termine erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Kammer; eine ehrliche Einordnung der Gesamtkosten finden Sie im jeweiligen Kosten-Ratgeber.
Häufige Fragen
Aus welchen Teilen besteht die Fachkundeprüfung?
Aus zwei schriftlichen Teilen: Teil 1 mit Wissensfragen (Multiple-Choice und offene Fragen), Teil 2 mit Fallstudien und der Fahrzeugkostenrechnung. Eine mündliche Prüfung ist kein fester dritter Teil, sondern nur eine bedingte Ergänzungsprüfung.
Wie lange dauert die schriftliche Prüfung?
Beim Güter- und Omnibusverkehr dauert jeder der beiden Teile rund zwei Stunden, beide werden am selben Tag geschrieben. Beim Taxi- und Mietwagenverkehr ist die Prüfung kürzer (je Teil etwa eine Stunde). Die genauen Zeiten legt Ihre IHK fest.
Wann gilt die Prüfung als bestanden?
Bestanden ist die Prüfung, wenn Sie mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreichen und kein Prüfungsteil unter 50 % liegt. Im Güterkraft- und Omnibusverkehr sind das 180 von 300 Punkten, im Taxi- und Mietwagenverkehr 90 von 150. Ein sehr gutes Ergebnis im einen Teil rettet einen Teil unter 50 % nicht — dann gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Muss ich in die mündliche Prüfung?
Nicht, wenn Sie die zum Bestehen nötigen 60 % der Gesamtpunktzahl schon in den beiden schriftlichen Teilen erreichen — im Güterkraft- und Omnibusverkehr also 180 Punkte, im Taxi- und Mietwagenverkehr 90. Weil schriftlich nur 225 beziehungsweise 112,5 Punkte erreichbar sind, entspricht das rund 80 % der schriftlichen Punkte. Bleiben Sie darunter, sind aber in beiden Teilen über 50 %, folgt eine mündliche Ergänzungsprüfung von höchstens einer halben Stunde. Liegt ein Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden und es gibt keine Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Welche Sachgebiete werden geprüft?
Geprüft werden Recht (Güterkraft- bzw. Personenbeförderungsrecht, Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht), kaufmännische und finanzielle Betriebsführung inklusive Kostenrechnung, Fahrzeugtechnik sowie Verkehrssicherheit — beim Güter- und grenzüberschreitenden Verkehr zusätzlich Zoll- und grenzüberschreitende Themen. Welche Gebiete für Ihren Träger gelten, sehen Sie weiter oben.
Bei welcher IHK melde ich mich an?
Es gilt das Wohnortprinzip: Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben — auf den künftigen Firmensitz kommt es nicht an. Wohnen Sie im Ausland, ist die IHK Ihres Arbeitsorts zuständig; für den Personenverkehr mit Pkw ist es dann die nächstgelegene IHK. Eine Verweisung an eine andere IHK ist möglich, setzt aber Ihre Zustimmung voraus — man kann sie Ihnen also nicht gegen Ihren Willen auferlegen.
Ist ein Vorbereitungslehrgang Pflicht?
Nein. Es gibt keinen Lehrgangszwang — Sie können sich frei vorbereiten und direkt zur Prüfung anmelden. Ein strukturierter Kurs erhöht aber die Bestehenschance deutlich, gerade bei der Fahrzeugkostenrechnung.
Welchen Taschenrechner darf ich benutzen?
Die Prüfungsordnung lässt ausschließlich Taschenrechner als Hilfsmittel zu, und diese müssen netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig sein. Für die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2 ist ein solcher Rechner unverzichtbar — Handys, vernetzte oder kommunikationsfähige Geräte sind es nicht. Die genaue Hilfsmittelliste steht in Ihrer Prüfungseinladung.
Unterscheidet sich die Prüfung je Verkehrsträger?
Der Aufbau ist gleich (zwei schriftliche Teile plus Fahrzeugkostenrechnung), Umfang und Sachgebiete unterscheiden sich: Güter- und Omnibusverkehr sind gleich strukturiert; Taxi- und Mietwagenverkehr hat weniger Fragen und eine kürzere Prüfungszeit. Die Details finden Sie im jeweiligen Ratgeber.
Ist die Fachkundebescheinigung befristet?
Nein. Die Bescheinigung über die fachliche Eignung ist unbefristet gültig, die Prüfung müssen Sie nur einmal ablegen. Sie ist die Grundlage für die EU-Lizenz bzw. die Genehmigung und für Ihre Bestellung als Verkehrs- bzw. Betriebsleiter.
Kann ich mir die Prüfung durch einen Berufsabschluss ersparen?
In bestimmten Fällen ja. Abschlüsse wie Speditionskaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr oder Verkehrsfachwirt/-in werden auf Antrag in einen Fachkundenachweis umgeschrieben — allerdings nur, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde. Wer später angefangen hat, muss die Prüfung ablegen. Die vollständige Liste finden Sie weiter oben; ob es in Ihrem Fall greift, entscheidet Ihre IHK auf Antrag.
Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank werde?
Treten Sie vor Beginn zurück oder erscheinen nicht, gilt die Prüfung als nicht abgelegt — Sie haben also keinen Fehlversuch. Brechen Sie erst während der Prüfung ab, gilt sie grundsätzlich als nicht bestanden; bei Krankheit entscheidet die IHK über den wichtigen Grund. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Attest, das spätestens am Prüfungstag ausgestellt wurde — ein Attest vom Folgetag genügt nicht.
Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?
Die Prüfungsordnung lässt die Wiederholung zu und nennt keine Begrenzung der Versuche. Die Prüfungsgebühr fällt allerdings bei jedem Versuch erneut an. Wiederholt wird die Prüfung als Ganzes — eine Teilwiederholung nur des schwächeren Teils ist nicht vorgesehen.
Welches Sachgebiet wiegt in der Prüfung am schwersten?
Die kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens mit 35 % der Punkte, vor dem Recht mit 25 %. Technische Normen und technischer Betrieb sowie Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz kommen auf je 15 %, der grenzüberschreitende Verkehr auf 10 %. Diese Gewichtung gilt bei allen drei Verkehrsträgern und ist für die Lernplanung wichtiger als der reine Stoffumfang.
So bereiten wir Sie auf die Prüfung vor
Präsenzseminar, Verkehrsleiter-Akademie und Digitaler Prüfungstrainer — wählen Sie Ihren Verkehrsträger und finden Sie den passenden Lernweg.
Nicht sicher, was zu Ihnen passt? In drei Fragen zum passenden Lernweg.
Vertiefen Sie je Verkehrsträger
- Anmeldung & Ablauf: Güterkraftverkehr
- Anmeldung & Ablauf: Omnibusverkehr
- Anmeldung & Ablauf: Taxi- und Mietwagenverkehr
- Ratgeber Güterkraftverkehr
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- Ratgeber Taxi- und Mietwagenverkehr
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