Transportunternehmen gründen – Voraussetzungen, EU-Lizenz & Schritt-für-Schritt-Anleitung

Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 29. Juni 2026

Um ein Transportunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zu gründen, brauchen Sie eine EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz). Diese erhalten Sie nur, wenn Sie vier gesetzliche Berufszugangsvoraussetzungen gleichzeitig nachweisen: fachliche Eignung (IHK-Fachkundeprüfung), finanzielle Leistungsfähigkeit (9.000 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug, je 5.000 € für jedes weitere), persönliche Zuverlässigkeit und eine tatsächliche, dauerhafte Niederlassung in Deutschland. Der zeitkritischste Schritt ist fast immer die Fachkundeprüfung — wer sie zuerst angeht, durchläuft den Weg bis zur Lizenz in etwa 3 bis 5 Monaten.

Warum der Berufszugang über Erfolg oder Scheitern entscheidet

Ein eigenes Transportunternehmen im Güterkraftverkehr zu gründen, ist für viele Berufserfahrene aus der Logistikbranche ein naheliegender Schritt. Die Nachfrage nach Transportkapazitäten ist hoch, die Einstiegshürden sind überschaubar — wenn man die regulatorischen Voraussetzungen kennt und systematisch abarbeitet.

Denn genau hier scheitern viele Gründer: nicht an der Geschäftsidee, sondern am Berufszugang. Wer im gewerblichen Güterkraftverkehr Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzen will, braucht eine EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz). Und die bekommt nur, wer die vier gesetzlichen Berufszugangsvoraussetzungen nachweist — darunter die Fachkundeprüfung bei der IHK.

Berufszugang: Die vier gesetzlichen Voraussetzungen

Der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist in Deutschland und der gesamten EU genehmigungspflichtig. Die rechtliche Grundlage bilden die VO (EG) Nr. 1071/2009 (Berufszugang) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Wichtig zur Gewichtsgrenze: Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (Zugfahrzeug plus Anhänger), nicht das Frachtgewicht. National greift die Lizenzpflicht über 3,5 Tonnen. Im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotage gilt sie seit dem 21.05.2022 bereits über 2,5 Tonnen — für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen reduziert sich der Eigenkapitalnachweis dann auf 900 € je Fahrzeug. Ab dem 01.07.2026 werden zudem die EU-Lenk- und Ruhezeiten (VO (EG) Nr. 561/2006) im grenzüberschreitenden Verkehr auf Fahrzeuge über 2,5 Tonnen ausgeweitet.

Um eine EU-Lizenz zu erhalten, müssen Sie vier Voraussetzungen erfüllen:

VoraussetzungNachweis durch
1. Fachliche EignungIHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (oder gleichwertige Qualifikation)
2. Finanzielle LeistungsfähigkeitEigenkapitalnachweis (9.000 € + 5.000 € je weiteres Fahrzeug)
3. Persönliche ZuverlässigkeitFührungszeugnis, Gewerbezentralregister-Auszug, keine schweren Verstöße
4. Tatsächliche und dauerhafte NiederlassungBetriebsstätte in Deutschland mit Unterlagen-Aufbewahrung

Alle vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Es reicht nicht, sie einzeln „irgendwann“ zu erfüllen — die Genehmigungsbehörde prüft alles zusammen.

Fachliche Eignung – die IHK-Fachkundeprüfung

Die fachliche Eignung wird in den meisten Fällen durch die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr nachgewiesen. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: Teil 1 umfasst rund 70 Fragen in etwa zwei Stunden, Teil 2 rund 35 Fragen plus eine Fahrzeugkostenrechnung, ebenfalls in etwa zwei Stunden. Jeder Teil muss mit mindestens 50 % bestanden werden. Wer in beiden Teilen über 70 % erreicht, muss nicht in die mündliche Prüfung.

In bestimmten Fällen kann die fachliche Eignung auch ohne Prüfung nachgewiesen werden. Die VO (EG) Nr. 1071/2009 erkennt bestimmte Abschlüsse und langjährige Berufserfahrung an — die Voraussetzungen sind jedoch eng gefasst. Im Regelfall führt der Weg über die IHK-Prüfung, die den anerkannten und zeitlich unbefristeten Fachkundenachweis liefert.

Planungshinweis: Die Fachkundeprüfung ist oft der zeitkritischste Schritt der Gründung. Zwischen Anmeldung und Prüfungstermin können mehrere Wochen liegen, dazu kommen Vorbereitungszeit und Wartezeit auf das Ergebnis. Planen Sie diesen Schritt als Erstes ein, damit er nicht den gesamten Gründungszeitplan verzögert.

Finanzielle Leistungsfähigkeit – Eigenkapitalnachweis

Die finanzielle Leistungsfähigkeit soll sicherstellen, dass das Unternehmen wirtschaftlich tragfähig ist und seinen Verpflichtungen — insbesondere gegenüber Mitarbeitern, Versicherungen und Gläubigern — nachkommen kann.

FahrzeuganzahlErforderliches Eigenkapital
Erstes Fahrzeug9.000 €
Jedes weitere Fahrzeug+ 5.000 €

Beispiel: Für 3 Fahrzeuge ergibt sich ein erforderliches Eigenkapital von 19.000 € (9.000 + 2 × 5.000).

Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird in der Regel durch eine Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer Bank nachgewiesen. Alternativ kann die Eröffnungsbilanz oder ein aktueller Jahresabschluss als Grundlage dienen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Genehmigungsbehörde leicht — klären Sie die akzeptierten Nachweisformen vorab mit der zuständigen Behörde.

Wichtig: Das Eigenkapital muss zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhanden sein. Ein Kreditrahmen oder eine Finanzierungszusage reicht in der Regel nicht aus.

Persönliche Zuverlässigkeit

Die persönliche Zuverlässigkeit wird über zwei Dokumente nachgewiesen:

DokumentBeantragen beiPrüft
Führungszeugnis (Belegart O)Einwohnermeldeamt / online über BundesjustizamtStrafrechtliche Einträge
Auszug GewerbezentralregisterEinwohnermeldeamt / online über BundesjustizamtGewerberechtliche Verstöße

Die Zuverlässigkeit ist nicht gegeben, wenn schwere Verstöße gegen Strafrecht, Verkehrsvorschriften, Arbeitsrecht oder Steuerrecht vorliegen. Einzelne geringfügige Ordnungswidrigkeiten führen in der Regel nicht zum Verlust der Zuverlässigkeit — entscheidend sind Art und Schwere der Einträge.

Niederlassung – tatsächliche und dauerhafte Betriebsstätte

Das Unternehmen muss eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland haben. Das klingt selbstverständlich, hat aber konkrete Anforderungen.

Die Niederlassung muss ein Ort sein, an dem das Unternehmen seine Geschäftsunterlagen aufbewahrt — insbesondere Buchführungsunterlagen, Personalakten, Arbeitszeitnachweise und Kontrollgerätdaten. Ein reiner Briefkasten oder eine virtuelle Geschäftsadresse reicht nicht aus. Die Behörde kann die tatsächliche Existenz der Betriebsstätte überprüfen.

Für die meisten Gründer ist das unproblematisch — ein Büro, ein Raum im eigenen Haus oder ein angemieteter Geschäftsraum erfüllt die Anforderung. Entscheidend ist, dass Sie den Standort bei der Antragstellung angeben und belegen können.

Ein häufiges Missverständnis: Die Niederlassung muss nicht gleichzeitig der Standort der Fahrzeuge sein. Stellplätze können an einem anderen Ort liegen. Aber die geschäftliche Verwaltung und die Aufbewahrung der Unterlagen müssen am angegebenen Niederlassungsort stattfinden. Wer in einer Mietwohnung gründet, sollte prüfen, ob der Mietvertrag gewerbliche Nutzung zulässt — in manchen Fällen ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich.

Die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) beantragen

Wenn alle vier Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen. In den meisten Bundesländern ist das die Bezirksregierung, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr oder eine vergleichbare Behörde — die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland.

UnterlageHinweis
Fachkundenachweis (IHK-Bescheinigung)Original oder beglaubigte Kopie
EigenkapitalbescheinigungNicht älter als 12 Monate
Führungszeugnis (Belegart O)Nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung
Auszug GewerbezentralregisterNicht älter als 3 Monate bei Antragstellung
GewerbeanmeldungMuss vor Antragstellung erfolgt sein
Nachweis der NiederlassungMietvertrag, Grundbuchauszug o. Ä.
Bestellung des VerkehrsleitersSiehe folgender Abschnitt

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde — rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen. Die EU-Lizenz wird in der Regel für 10 Jahre erteilt und muss danach erneuert werden.

Verkehrsleiter: Rolle, Bestellung und Optionen

Jedes Güterkraftverkehrsunternehmen muss mindestens einen Verkehrsleiter benennen, der die fachliche Leitung der Transporttätigkeit übernimmt. Der Verkehrsleiter muss die fachliche Eignung (Fachkundenachweis) besitzen und persönlich zuverlässig sein.

ModellBeschreibungVoraussetzung
Inhaber als VerkehrsleiterHäufigstes Modell bei Gründern — Sie leiten selbstEigene Fachkundeprüfung bestanden
Interner VerkehrsleiterEin Angestellter übernimmt die FunktionArbeitsvertrag, Fachkundenachweis
Externer VerkehrsleiterEin externer Fachkundiger wird per Vertrag bestelltMax. 4 Unternehmen, max. 50 Fahrzeuge insgesamt; Genehmigung der Behörde

Für die meisten Gründer ist das erste Modell die naheliegende Wahl: Sie machen die Fachkundeprüfung selbst und sind damit gleichzeitig Inhaber und Verkehrsleiter. Das spart Kosten und macht Sie unabhängig von externen Personen.

Das externe Modell kann sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig gründen wollen und die Prüfung noch nicht abgelegt haben. Allerdings ist es an strenge Auflagen gebunden und erfordert die Genehmigung der zuständigen Behörde. Außerdem sind Sie dauerhaft von einer externen Person abhängig — fällt der externe Verkehrsleiter weg, muss zeitnah ein Ersatz benannt werden, sonst ruht die EU-Lizenz. Langfristig ist die eigene Fachkundeprüfung daher die sicherere und wirtschaftlichere Lösung.

Schritt für Schritt: Vom Entschluss zur Lizenz

Der Gründungsprozess lässt sich in eine klare Reihenfolge bringen. Die folgende Übersicht zeigt den optimalen Ablauf, der unnötige Wartezeiten vermeidet:

SchrittMaßnahmeTypische Dauer
1IHK-Fachkundeprüfung anmelden und vorbereiten2–8 Wochen Vorbereitung + Wartezeit auf Termin
2Fachkundeprüfung ablegen und Bescheinigung erhaltenPrüfungstag + 2–4 Wochen Wartezeit auf Ergebnis
3Eigenkapitalnachweis vorbereiten (Steuerberater / Bank)Parallel zu Schritt 1–2 möglich
4Betriebsstätte sichern (Mietvertrag, Büro)Parallel zu Schritt 1–2 möglich
5Gewerbe anmelden (Gewerbeamt)1–2 Wochen
6Führungszeugnis + Gewerbezentralregister-Auszug beantragen1–3 Wochen (nicht zu früh — max. 3 Monate gültig)
7EU-Lizenz bei der Genehmigungsbehörde beantragen4–8 Wochen Bearbeitungszeit
8EU-Lizenz erhalten – Betrieb aufnehmen

Timing-Tipp: Die Schritte 3 und 4 (Eigenkapital und Betriebsstätte) können parallel zur Prüfungsvorbereitung laufen. Schritt 6 (Führungszeugnis) sollten Sie erst beantragen, wenn die Prüfung bestanden ist — die Dokumente dürfen bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein. Bei zu früher Beantragung riskieren Sie, dass sie abgelaufen sind, bevor die EU-Lizenz beantragt wird.

Gründungskosten im Überblick

Die Gründungskosten setzen sich aus Behördengebühren, Prüfungskosten und Vorbereitungskosten zusammen. Die folgende Tabelle gibt eine realistische Gesamtübersicht für einen Gründer mit einem Fahrzeug:

PositionKosten (ca.)
IHK-Prüfungsgebühr200 – 300 €
Prüfungsvorbereitung (Seminar + Trainer)100 – 1.000 €
Gewerbeanmeldung20 – 65 €
Führungszeugnis + Gewerbezentralregisterca. 26 €
Eigenkapitalbescheinigung (Steuerberater)100 – 300 €
EU-Lizenz-Gebühr (Genehmigungsbehörde)150 – 500 €
Gesamtkosten Gründung (ohne Eigenkapital und Fahrzeug)600 – 2.200 €

Dazu kommt das Eigenkapital von mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug, das zwar nicht ausgegeben wird, aber als Rücklage nachgewiesen werden muss. Die Fahrzeugbeschaffung (Kauf, Leasing, Miete) und Betriebskosten sind hier nicht enthalten — sie gehören zum Businessplan, nicht zu den Gründungsformalitäten.

Fazit

Ein Transportunternehmen im Güterkraftverkehr zu gründen ist kein bürokratisches Monster — aber es erfordert strukturiertes Vorgehen und die richtige Reihenfolge. Die vier Berufszugangsvoraussetzungen (Fachkunde, Finanzen, Zuverlässigkeit, Niederlassung) müssen gleichzeitig erfüllt sein, und der zeitkritischste Faktor ist fast immer die Fachkundeprüfung.

Wer die Prüfung frühzeitig angeht, die Eigenkapitalbescheinigung parallel vorbereitet und die Unterlagen rechtzeitig beantragt, kann den Weg vom Entschluss bis zur EU-Lizenz in 3 bis 5 Monaten durchlaufen. Der Fachkundenachweis gilt unbefristet — diese Investition zahlen Sie nur einmal.

Häufige Fragen

Wie viel Eigenkapital brauche ich für ein Transportunternehmen?

Mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug und zusätzlich 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen. Dieses Eigenkapital muss zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhanden sein und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.

Kann ich ein Transportunternehmen ohne Fachkundeprüfung gründen?

Im Regelfall nicht. Für die EU-Lizenz ist der Fachkundenachweis zwingend. Eine Alternative wäre die Bestellung eines externen Verkehrsleiters — dieser muss aber selbst die Fachkundeprüfung bestanden haben und darf maximal 4 Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen betreuen.

Wie lange dauert der gesamte Gründungsprozess?

Bei optimaler Planung und paralleler Abwicklung der Schritte sind 3 bis 5 Monate realistisch. Der größte Zeitfaktor ist die Fachkundeprüfung (Vorbereitung + Wartezeit auf Termin + Ergebnismitteilung). Die EU-Lizenz-Bearbeitung dauert zusätzlich 4 bis 8 Wochen.

Brauche ich ein eigenes Fahrzeug für die Gründung?

Nein — ein eigener Fuhrpark ist keine Berufszugangsvoraussetzung. Sie können Fahrzeuge leasen, mieten oder erst nach Erteilung der EU-Lizenz anschaffen. Für die Antragstellung müssen Sie lediglich die Anzahl der geplanten Fahrzeuge angeben, da diese den erforderlichen Eigenkapitalnachweis beeinflusst.

Gilt die EU-Lizenz auch für internationale Transporte?

Ja. Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zu gewerblichen Gütertransporten innerhalb der gesamten EU sowie des EWR. Für Transporte in oder durch Drittstaaten können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Muss ich die Niederlassung am Standort meiner Fahrzeuge haben?

Nein. Die Niederlassung muss nicht der Standort der Fahrzeuge sein — Stellplätze können an einem anderen Ort liegen. Am angegebenen Niederlassungsort müssen jedoch die geschäftliche Verwaltung und die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen stattfinden; ein reiner Briefkasten oder eine virtuelle Adresse genügt nicht.

Ab welchem Gewicht braucht man die EU-Lizenz für den Güterkraftverkehr?

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse, nicht das Frachtgewicht. National besteht die Lizenzpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotage gilt sie seit dem 21.05.2022 bereits über 2,5 Tonnen — für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen ist dann ein reduzierter Eigenkapitalnachweis von 900 € je Fahrzeug erforderlich.

Was kostet die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz)?

Die Gebühr legt die zuständige Genehmigungsbehörde fest und liegt je nach Bundesland und Anzahl der Lizenzausfertigungen üblicherweise zwischen rund 150 und 500 €. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht — den genauen Betrag erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Die EU-Lizenz wird in der Regel für bis zu 10 Jahre erteilt.

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