Ablauf & Anmeldung zur IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen – Schritt für Schritt
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 10. August 2026
Die IHK-Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr melden Sie nach dem Wohnortprinzip bei der IHK Ihres Hauptwohnsitzes an — meist online, dann Gebühr zahlen und auf die Einladung warten. Am Prüfungstag schreiben Sie zwei Teile à 60 Minuten (Teil 1: rund 35 Fragen; Teil 2: rund 15 Fragen plus Fahrzeugkostenrechnung) mit einer Pause dazwischen. Bestanden ist ab 90 der insgesamt 150 Punkte, und kein Teil darf unter 50 % liegen: Wer die 90 Punkte schon schriftlich erreicht, besteht ohne mündliche Prüfung, sonst folgt eine mündliche Ergänzung. Danach erhalten Sie die unbefristet gültige Fachkundebescheinigung.
Der Weg im Überblick – von der Anmeldung bis zur Bescheinigung
Der Ablauf der Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr folgt bei jeder IHK demselben Muster: Sie melden sich bei der für Sie zuständigen Kammer an, zahlen die Gebühr, erhalten eine Einladung mit Termin und Ort, legen die schriftliche Prüfung an einem Tag ab und bekommen — bei Bestehen — die Fachkundebescheinigung zugeschickt. Liegt Ihr Ergebnis im mittleren Bereich, schiebt sich eine mündliche Ergänzungsprüfung dazwischen.
| Schritt | Was passiert | Zeitlicher Anhaltspunkt |
|---|---|---|
| 1. Zuständige IHK ermitteln | IHK Ihres Hauptwohnsitzes bestimmen (Wohnortprinzip) | vor der Anmeldung |
| 2. Termin auswählen | Prüfungstermine auf der IHK-Website prüfen — regional unterschiedlich | Wochen bis Monate im Voraus |
| 3. Anmeldung absenden | Anmeldung online oder per Post/E-Mail über die IHK | bis zum Anmeldeschluss |
| 4. Gebühr zahlen | Nach Anmeldebestätigung wird die Prüfungsgebühr fällig | nach der Bestätigung |
| 5. Einladung erhalten | Ort, Zeitpunkt, Prüfungsart, Dauer, Hilfsmittel und Bestehensregeln kommen per Post oder E-Mail | spätestens 10 Werktage vor dem Termin |
| 6. Prüfungstag | Zwei schriftliche Teile an einem Tag, ggf. mündliche Ergänzung | der Prüfungstag selbst |
| 7. Ergebnis & Bescheinigung | Mitteilung des Ergebnisses, danach Fachkundebescheinigung | in der Regel 2–4 Wochen danach |
Tipp: Melden Sie sich früh an. Beliebte Prüfungstermine sind oft schon Wochen vorher ausgebucht — wer flexibel ist, hält besser einen Ausweichtermin bereit.
Anmeldung – wo, wie und wann?
Die Fachkundeprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihres Hauptwohnsitzes abgenommen — nicht an einem frei gewählten Ort und nicht zwangsläufig dort, wo Ihr späterer Betriebssitz liegt. Dieses Wohnortprinzip ist verbindlich: maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Welche Kammer das konkret ist, finden Sie über die IHK-Suche. Einen Sonderfall kennt die Prüfungsordnung nur für Bewerber mit Wohnsitz im Ausland: Dort ist grundsätzlich die IHK des Arbeitsorts zuständig — für den Personenverkehr mit Pkw, also für Taxi und Mietwagen, stattdessen die nächstgelegene IHK. Ein zweiter Punkt wird regelmäßig übersehen: Eine Verweisung an eine andere IHK ist nur mit Zustimmung des Bewerbers möglich — auferlegt werden kann sie Ihnen also nicht.
Die Anmeldung selbst läuft bei den meisten Kammern online (Anmeldeformular auf der IHK-Website), bei manchen weiterhin per Post oder E-Mail. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Anmeldebestätigung; erst danach wird die Prüfungsgebühr fällig. Die Einladung muss Ihnen mindestens zehn Werktage vor dem Termin vorliegen und nennt Ort und Zeitpunkt, die Prüfungsart, die Dauer, die zugelassenen Hilfsmittel und die Bedingungen für das Bestehen — sie ist damit auch Ihre Checkliste für den Prüfungstag.
- Zuständige IHK ermitteln: Kammer Ihres Hauptwohnsitzes, nicht des Betriebssitzes.
- Prüfungstermine prüfen: auf der IHK-Website einsehbar; die Termine variieren regional und werden von jeder Kammer selbst festgelegt.
- Anmeldung ausfüllen: online oder per Post/E-Mail über die IHK.
- Gebühr zahlen: nach der Anmeldebestätigung.
- Einladung erhalten: per Post oder E-Mail mit Termin, Ort und Hinweisen.
Empfehlung: Früh anmelden. Beliebte Prüfungstermine sind häufig Wochen im Voraus ausgebucht.
Zulassungsvoraussetzungen – wer darf antreten?
Für die Prüfung gibt es keine formalen Voraussetzungen. Jede volljährige Person kann sich anmelden — unabhängig von Vorbildung oder Branchenerfahrung. Insbesondere werden nicht verlangt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Berufserfahrung im Verkehrsgewerbe
- ein bereits angemeldetes Gewerbe
- ein laufender Konzessionsantrag
Viele Teilnehmer legen die Prüfung als ersten Schritt in die Selbstständigkeit ab und kümmern sich erst danach um Gewerbeanmeldung und Konzession. Die Reihenfolge ist frei: Sie können die Fachkunde also nachweisen, bevor überhaupt ein Fahrzeug oder ein Betriebssitz existiert.
Neben der Prüfung kennt die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) zwei weitere Wege zum Fachkundenachweis: einen anerkannten gleichwertigen Abschluss oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, deren Ende nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Im Regelfall führt der Weg jedoch über die IHK-Prüfung.
Nicht verwechseln: Die hier beschriebene Fachkunde benötigt der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter, der die Konzession hält. Die einzelnen Fahrer brauchen den Personenbeförderungsschein („P-Schein“) — das ist etwas anderes als die unternehmerische Fachkundeprüfung. Die frühere Ortskundeprüfung der Fahrer wurde im August 2021 bundesweit abgeschafft.
Prüfungsgebühren
Es gibt keinen bundesweiten Einheitspreis — jede IHK legt ihre Gebühren selbst fest. Die folgende Übersicht nennt die regional üblichen Größenordnungen; die genaue Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung Ihrer zuständigen Kammer.
| Position | Kosten (regional, ca.) |
|---|---|
| Erstprüfung (schriftlich) | ca. 190–270 € (Stand 2026) |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | ca. 50–100 € |
| Wiederholungsprüfung | ca. 190–270 € (volle Gebühr) |
| Fachkundebescheinigung | oft inklusive, sonst ca. 20–30 € |
Bei einer Wiederholung wird in der Regel die volle Prüfungsgebühr erneut fällig — eine ermäßigte „Nachprüfungsgebühr“ gibt es meist nicht. Die genannten Spannen sind Orientierungswerte; verbindlich ist allein die Gebührenordnung Ihrer IHK. Alle Posten inklusive Vorbereitung und Wiederholung schlüsselt die Kostenübersicht zur Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen auf.
Der Prüfungstag – Ablauf im Zeitstrahl
Die schriftliche Prüfung findet an einem Tag statt: zwei Teile à 60 Minuten mit einer kurzen Pause dazwischen. Die genauen Uhrzeiten variieren je nach Kammer; der folgende Zeitstrahl zeigt einen typischen Vormittagsablauf.
| Uhrzeit (Beispiel) | Was passiert |
|---|---|
| 08:30–09:00 | Einlass, Ausweiskontrolle, Platzzuweisung, Belehrung |
| 09:00–10:00 | Teil 1: rund 35 Fragen (Multiple Choice + offene Fragen) – 60 Minuten |
| 10:00–10:15 | Pause |
| 10:15–11:15 | Teil 2: rund 15 Fachfragen + 1 Fahrzeugkostenrechnung – 60 Minuten |
| ab 11:15 | Abgabe und Ende der schriftlichen Prüfung |
Strategie für Teil 1 (rund 35 Fragen in 60 Minuten): rechnerisch rund zwei Minuten pro Frage. Beantworten Sie zuerst die Fragen, bei denen Sie sicher sind, und markieren Sie unsichere zur späteren Bearbeitung. Lesen Sie bei Multiple-Choice-Fragen immer alle Antwortoptionen, bevor Sie sich festlegen.
Strategie für Teil 2 (rund 15 Fragen + Rechnung in 60 Minuten): Beginnen Sie mit der Fahrzeugkostenrechnung, solange Sie frisch sind — planen Sie dafür etwa 25–30 Minuten ein. Die restliche Zeit nutzen Sie für die Fachfragen. Diese Reihenfolge stellt die größte Einzelaufgabe des Prüfungsteils nach vorn.
Die häufigsten Probleme am Prüfungstag sind keine Wissenslücken, sondern organisatorische und taktische Fehler: vergessener Ausweis, vergessener Taschenrechner oder schlechtes Zeitmanagement in Teil 1.
Gegen den letzten dieser Punkte hilft nur, den Zeitdruck vorher einmal erlebt zu haben. Der Digitale Prüfungstrainer für den Taxi- und Mietwagenverkehr enthält dafür Musterprüfungen und eine Prüfungssimulation samt Fahrzeugkostenrechnung.
Zugelassene Hilfsmittel
Als Hilfsmittel lässt die Prüfungsordnung ausschließlich einen Taschenrechner zu, der netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig ist. Welche Modelle die Kammern darunter fassen, ist nicht überall gleich definiert — klären Sie Ihr Gerät deshalb vorab mit Ihrer IHK ab.
| Hilfsmittel | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner | Ja | Einziges zugelassenes Hilfsmittel; für die Fahrzeugkostenrechnung nötig |
| Kugelschreiber | Ja | Gemäß IHK-Vorgaben (kein Bleistift) |
| Amtlicher Lichtbildausweis | Ja | Pflicht; ohne zweifelsfreie Identität keine Zulassung |
| Gesetzestexte / Lehrbücher | Nein | Keine Nachschlagewerke zugelassen |
| Smartphone / Tablet / Smartwatch | Nein | Ausgeschaltet und verstaut |
| Eigenes Schmierpapier | Nein | Die IHK stellt Konzeptpapier |
Tipp: Lassen Sie sich die Zulassung Ihres Taschenrechners im Vorfeld von Ihrer IHK bestätigen — ein nicht zugelassenes Gerät am Prüfungstag bringt Sie unnötig in Bedrängnis.
Rücktritt, Krankheit, Täuschung – die Formalien
Geprüft wird in deutscher Sprache, und die Prüfung ist nicht öffentlich — Begleitpersonen bleiben draußen. Darüber hinaus regelt die Prüfungsordnung vor allem den Fall, dass Sie nicht antreten oder vorzeitig abbrechen:
- Rücktritt vor Prüfungsbeginn oder Nichterscheinen: Die Prüfung gilt als nicht abgelegt, der Versuch zählt also nicht.
- Rücktritt im Verlauf der Prüfung: grundsätzlich nicht bestanden. Erklären Sie den Rücktritt unverzüglich und nennen Sie die Gründe.
- Krankheit: Ein ärztliches Attest, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, entschuldigt Fernbleiben oder Abbruch; die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Die IHK kann im Einzelfall ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.
- Täuschungshandlung oder erhebliche Störung: Ausschluss von der Prüfung, das Ergebnis lautet dann nicht bestanden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung – wann sie greift
„Bestanden“ am schriftlichen Teil bedeutet nicht automatisch „fertig“. Ob eine mündliche Ergänzungsprüfung hinzukommt, entscheidet sich an Ihren Ergebnissen in beiden schriftlichen Teilen — nach einer klaren Schwellenregel.
- Beide Teile mindestens 50 % und schriftlich zusammen mindestens 90 der 150 Punkte: direkt bestanden, keine mündliche Prüfung.
- Beide Teile mindestens 50 %, schriftlich zusammen aber unter 90 Punkten: Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung.
- Mindestens ein Teil unter 50 %: nicht bestanden, die gesamte Prüfung muss wiederholt werden.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Dauer | höchstens 30 Minuten |
| Prüfungskommission | 2–3 Prüfer |
| Inhalt | die in der schriftlichen Prüfung erkennbar schwächeren Bereiche |
| Gewichtung | schriftlich 75 % + mündlich 25 % = Gesamtergebnis |
| Zeitpunkt | eigener Termin; die IHK lädt dazu gesondert schriftlich ein |
In der mündlichen Prüfung geht es weniger um das Abfragen von Fakten als um Erklären und Begründen. Wer die Zusammenhänge zwischen den Themen verstanden hat — etwa zwischen Recht, Kalkulation und Betrieb — ist hier klar im Vorteil. Findet die mündliche Ergänzung statt, zählt das schriftliche Ergebnis zu 75 % und die mündliche Prüfung zu 25 %. Verbindlich ist die Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen in der Fassung Ihrer zuständigen IHK.
Ergebnis und Fachkundebescheinigung
Nach der Auswertung teilt Ihnen die IHK das Ergebnis mit. Welcher der drei Fälle eintritt, hängt allein von den Punkten in den beiden schriftlichen Teilen ab:
| Ergebnis | Folge / Mitteilung |
|---|---|
| Beide Teile ≥ 50 %, schriftlich zusammen mindestens 90 der 150 Punkte | Bestanden; Bescheinigung wird ausgestellt (Versand i. d. R. in 2–4 Wochen) |
| Beide Teile ≥ 50 %, schriftlich zusammen unter 90 Punkten | Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung; Einladung folgt |
| Mindestens ein Teil unter 50 % | Nicht bestanden; die gesamte Prüfung ist zu wiederholen |
Die Fachkundebescheinigung ist die Grundlage für Ihre Konzession und gilt unbefristet. Bewahren Sie das Original sorgfältig auf — Sie benötigen es bei jedem Konzessionsantrag und bei jeder Erweiterung Ihres Fuhrparks. Manche Kammern stellen am Prüfungstag bereits eine vorläufige Bestätigung aus, mit der Sie den Konzessionsantrag anstoßen können.
Wiederholung der Prüfung
Fällt mindestens ein Teil unter 50 %, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Darüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid der IHK mit Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Teilwiederholung gibt es nicht — beide schriftlichen Teile sind erneut abzulegen, einzelne bestandene Teile werden nicht angerechnet.
| Aspekt | Regel |
|---|---|
| Wartezeit | bis zum nächsten verfügbaren IHK-Prüfungstermin |
| Gebühr | volle Prüfungsgebühr erneut fällig (ca. 190–270 €) |
| Anzahl der Versuche | unbegrenzt |
| Umfang | beide schriftlichen Teile vollständig (keine Teilanrechnung) |
Weil jede Wiederholung Gebühr, Zeit und Verzögerung bei der Gründung bedeutet, lohnt sich eine gründliche Vorbereitung — vor allem für die Fahrzeugkostenrechnung, den verkehrsträgerübergreifend häufigsten Durchfallgrund.
Fazit
Der Ablauf ist überschaubar: zwei schriftliche Teile à 60 Minuten und — je nach Ergebnis — eine mögliche mündliche Ergänzung von höchstens 30 Minuten. Die Anmeldung erfolgt nach dem Wohnortprinzip bei der IHK Ihres Hauptwohnsitzes. Mitbringen müssen Sie im Kern nur einen gültigen Ausweis und einen netzunabhängigen, nicht kommunikationsfähigen Taschenrechner.
- Früh bei der zuständigen IHK anmelden — beliebte Termine sind schnell ausgebucht.
- In Teil 2 zuerst die Fahrzeugkostenrechnung rechnen, solange Sie frisch sind.
- Die Bestehensregel verinnerlichen: kein Teil unter 50 %, insgesamt 90 der 150 Punkte — sind die schon schriftlich erreicht, entfällt die mündliche Prüfung.
Wer den Ablauf kennt und die Fahrzeugkostenrechnung sicher beherrscht, geht ohne organisatorische Überraschungen in den Prüfungstag — und kommt mit der unbefristeten Fachkundebescheinigung wieder heraus, der Grundlage für die Taxi- oder Mietwagenkonzession.
Häufige Fragen
Wo melde ich mich zur Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen an?
Bei der IHK Ihres Hauptwohnsitzes. Es gilt das Wohnortprinzip — maßgeblich ist Ihr Wohnsitz, nicht der spätere Betriebssitz, und eine freie Wahl der Kammer ist in der Regel nicht möglich. Die Anmeldung läuft meist online über die Website der zuständigen IHK.
Wie läuft die Prüfung ab?
An einem Tag schreiben Sie zwei Teile à 60 Minuten mit einer Pause dazwischen: Teil 1 mit rund 35 Fragen (Gewicht 40 %, 60 Punkte) und Teil 2 mit rund 15 Fachfragen plus einer Fahrzeugkostenrechnung (Gewicht 35 %, 52,5 Punkte). Die restlichen 25 % entfallen auf die mündliche Prüfung, die je nach Ergebnis folgt und höchstens 30 Minuten dauert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Jede IHK legt Prüfungstermine und Anmeldeschluss selbst fest; beliebte Termine sind oft Wochen im Voraus ausgebucht. Melden Sie sich daher früh an. Nach der Anmeldebestätigung wird die Gebühr fällig; die Einladung muss Ihnen mindestens zehn Werktage vor dem Termin vorliegen und nennt Ort, Zeitpunkt, Prüfungsart, Dauer, zugelassene Hilfsmittel und die Bedingungen für das Bestehen.
Was gilt bei Krankheit oder Rücktritt?
Treten Sie vor Prüfungsbeginn zurück oder erscheinen Sie nicht, gilt die Prüfung als nicht abgelegt — der Versuch zählt nicht. Ein Rücktritt im Verlauf der Prüfung führt dagegen grundsätzlich dazu, dass sie als nicht bestanden gilt; er ist unverzüglich unter Angabe der Gründe zu erklären. Bei Krankheit brauchen Sie ein ärztliches Attest, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde; die IHK kann im Einzelfall ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.
Gilt das Wohnortprinzip?
Ja. Sie legen die Prüfung bei der IHK ab, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt. Anders liegt nur der Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben: Dann ist für den Personenverkehr mit Pkw — also für Taxi und Mietwagen — die nächstgelegene IHK zuständig. Eine Verweisung an eine andere IHK ist außerdem nur mit Zustimmung des Bewerbers möglich; auferlegt werden kann sie Ihnen also nicht.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Anmeldung?
Keine formalen. Jede volljährige Person darf antreten — ohne Berufsausbildung, Branchenerfahrung, angemeldetes Gewerbe oder laufenden Konzessionsantrag. Viele legen die Prüfung als ersten Schritt in die Selbstständigkeit ab und kümmern sich erst danach um Gewerbe und Konzession.
Was muss ich zum Prüfungstag mitbringen?
Einen gültigen Ausweis oder Reisepass (ohne ihn keine Teilnahme), einen netzunabhängigen, nicht kommunikationsfähigen Taschenrechner für die Fahrzeugkostenrechnung — das einzige zugelassene Hilfsmittel — und einen Kugelschreiber. Nicht erlaubt sind Gesetzestexte, Lehrbücher, Smartphone, Tablet, Smartwatch und eigenes Schmierpapier — Konzeptpapier stellt die IHK.
Wie lange dauert die Prüfung insgesamt?
Rund 2,5 Stunden für den schriftlichen Teil (zwei Teile à 60 Minuten plus Einlass und Pause). Kommt eine mündliche Ergänzungsprüfung hinzu, findet sie an einem eigenen Termin statt und dauert höchstens eine halbe Stunde.
Wann gibt es die mündliche Ergänzungsprüfung?
Wenn Sie in beiden schriftlichen Teilen mindestens 50 % erreichen, schriftlich zusammen aber unter 90 der insgesamt 150 Punkte bleiben. Sind die 90 Punkte bereits schriftlich erreicht, ist die Prüfung ohne mündlichen Teil bestanden; unter 50 % in einem Teil bedeutet, die gesamte Prüfung zu wiederholen.
Zwischen Anmeldung und Prüfungstag liegt die Vorbereitung
Den Termin macht die IHK, den Rest machen Sie. Im Präsenzseminar arbeiten wir in wenigen Tagen genau die Sachgebiete durch, die an diesem Tag drankommen.
Passt nicht? Verkehrsleiter-Akademie oder Digitaler Prüfungstrainer ansehen.