IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen – Aufbau, Inhalte & Vorbereitung
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 29. Juni 2026
Die IHK-Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der PBZugV — die Voraussetzung für die Konzession, ob als Taxi- oder als Mietwagenunternehmer (Uber, FreeNow, Bolt). Die Prüfung ist für Taxi und Mietwagen identisch. Sie besteht aus zwei schriftlichen Teilen an einem Tag (Teil 1: 35 Fragen in 60 Minuten; Teil 2: 15 Fragen plus eine Fahrzeugkostenrechnung in 60 Minuten); jeder Teil muss mit mindestens 50 % bestanden werden, und wer in beiden Teilen über 70 % erreicht, muss nicht in die mündliche Prüfung.
Was ist die IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen?
Wer im Personenbeförderungsgewerbe selbstständig werden will — als Taxiunternehmer oder als Mietwagenunternehmer (Uber, FreeNow, Bolt) — braucht eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese Konzession erhält nur, wer die fachliche Eignung durch die IHK-Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr nachweist.
Die Prüfung ist kein Formalakt: Sie deckt Recht, Steuern, Technik, Arbeitsschutz und die betriebliche Kalkulation ab. Besonders die Fahrzeugkostenrechnung im zweiten Teil gilt als Stolperstein. Inhaltlich folgt die Prüfung dem DIHK-Orientierungsrahmen und der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Wichtig: Die Prüfung ist für Taxi und Mietwagen identisch — es gibt keine separate, „leichtere“ Prüfung für Mietwagenunternehmer. Wer als Uber- oder FreeNow-Partner gewerblich Fahrgäste befördern will, muss exakt dieselbe Fachkunde nachweisen wie ein Taxiunternehmer.
Wer braucht die Prüfung – und wer ist befreit?
Die Fachkundeprüfung ist Pflicht für alle, die gewerblich Personen mit einem Pkw (bis zu 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer) befördern wollen. Sie ist Voraussetzung für die Konzessionserteilung — abhängig von der Verkehrsform:
| Zielgruppe | Verkehrsform | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Taxiunternehmer | Taxiverkehr | § 47 PBefG |
| Mietwagenunternehmer (Uber, FreeNow, Bolt) | Mietwagenverkehr | § 49 PBefG |
| Anbieter von Krankenfahrten | Mietwagenverkehr | § 49 PBefG |
| Schülerbeförderung mit Pkw | Taxi oder Mietwagen | PBefG |
Die fachliche Eignung lässt sich auf drei Wegen nachweisen: durch die bestandene IHK-Fachkundeprüfung, durch einen anerkannten gleichwertigen Abschluss (bestimmte kaufmännische bzw. verkehrsbezogene Abschlüsse, die vor dem 4. Dezember 2011 erworben wurden) oder durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Personenbeförderungsunternehmen (deren Ende nicht länger als zwei Jahre zurückliegt). Im Regelfall führt der Weg über die IHK-Prüfung.
Nicht verwechseln: Die fachliche Eignung (Fachkundeprüfung) braucht der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter, der die Konzession hält. Die einzelnen Fahrer benötigen den Personenbeförderungsschein („P-Schein“) und je nach Kommune eine Ortskundeprüfung — das ist etwas anderes als die unternehmerische Fachkunde.
Aufbau der Prüfung – zwei Teile an einem Tag
Die schriftliche Prüfung findet an einem Tag statt: insgesamt 50 Fragen plus eine Rechenaufgabe, aufgeteilt auf zwei Teile mit einer Pause dazwischen.
| Prüfungsteil | Inhalt | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Teil 1 | 35 Fragen (Multiple Choice + offene Fragen) | 60 Minuten | 60 % |
| Teil 2 | 15 Fachfragen + 1 Fahrzeugkostenrechnung | 60 Minuten | 40 % |
Jeder Teil muss mindestens 50 % der Punkte erreichen. Ob eine mündliche Ergänzungsprüfung hinzukommt, zeigt die folgende Übersicht:
| Ergebnis | Bedingung | Folge |
|---|---|---|
| Direkt bestanden | Beide Teile über 70 % | Bescheinigung ohne mündliche Prüfung |
| Mündliche Ergänzung | Beide Teile ≥ 50 %, mindestens ein Teil zwischen 50 % und 70 % | Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung |
| Nicht bestanden | Mindestens ein Teil unter 50 % | Wiederholung der gesamten Prüfung |
„Bestanden“ heißt nicht automatisch „fertig“: Wer in beiden Teilen mindestens 50 %, aber nicht in beiden über 70 % erreicht, wird zur mündlichen Ergänzungsprüfung (ca. 30 Minuten) zugelassen. Findet sie statt, zählt das schriftliche Ergebnis zu 75 % und die mündliche Prüfung zu 25 %.
Die Fahrzeugkostenrechnung – das Herzstück der Prüfung
An der Fahrzeugkostenrechnung scheitern die meisten Teilnehmer. Sie steckt in Teil 2 und macht innerhalb dessen 40-%-Gewichtung einen erheblichen Anteil aus. Verlangt wird die vollständige Kalkulation der Betriebskosten eines Taxis oder Mietwagens, sauber getrennt nach Kostenblöcken:
| Kostenblock | Typische Positionen | Bezugsgröße |
|---|---|---|
| Feste Kosten (zeitabhängig) | Abschreibung, Kfz-Steuer, Versicherung, Garagenmiete, kalkulatorischer Unternehmerlohn | €/Jahr → €/Einsatztag |
| Bewegliche Kosten (laufleistungsabhängig) | Kraftstoff, Öl/Schmierstoffe, Reifenverschleiß, Reparaturrücklage | ct/km |
Hinzu kommen ein Unternehmerrisiko-Zuschlag und der finale Kostensatz je Einsatztag bzw. je Kilometer. Die häufigsten Fehler sind keine Rechen-, sondern Strukturfehler: vergessene Positionen, vertauschte feste und bewegliche Kosten oder ein an der falschen Stelle angesetzter Unternehmerlohn. Wer die Struktur sicher beherrscht, rechnet in der Regel auch richtig — genau das lässt sich trainieren.
Sachgebiete und Rechtsgrundlagen
Geprüft werden sechs Sachgebiete nach dem DIHK-Orientierungsrahmen. Das umfangreichste ist das Recht (in beiden Teilen), gefolgt von der kaufmännischen Führung:
- Recht: PBefG, BOKraft, PBZugV, Konzessionsrecht, Beförderungsbedingungen, Mietwagenrecht
- Kaufmännische Führung: Buchführung, Kostenrechnung, Fahrzeugkostenrechnung, Finanzplanung, Steuern (Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer)
- Technischer Betrieb: Fahrzeugtechnik, Wartung, Taxameter, Umweltschutz
- Straßenverkehrsrecht: StVO, StVZO, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrssicherheit
- Arbeits- und Sozialrecht: Arbeitsverträge, Arbeitszeitgesetz, Sozialversicherung, Unfallverhütung
- Grenzüberschreitender Verkehr: spielt im Taxi- und Mietwagenverkehr nur eine untergeordnete Rolle
| Rechtsquelle | Regelt | Prüfungsrelevanz |
|---|---|---|
| PBefG | Marktzugang, Konzession, Taxi vs. Mietwagen, Beförderungs- und Tarifpflicht | Sehr hoch — in beiden Teilen |
| BOKraft | Betriebspflichten: Fahrzeugausstattung, Taxameter, Aushang- und technische Pflichten | Hoch — v. a. offene Fragen |
| PBZugV | Berufszugang: Fachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit | Mittel — Grundlagenwissen |
Bei offenen Fragen zählt Genauigkeit: Die IHK erwartet die korrekten Fachbegriffe und Rechtsquellen — „Versicherung“ genügt nicht, wenn die Haftpflichtversicherung nach PflVG gemeint ist.
Berufszugang – die Voraussetzungen
Neben der fachlichen Eignung verlangt die PBZugV für die Konzession weitere Voraussetzungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung oder anerkannter gleichwertiger Nachweis.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalnachweis von 2.250 € für das erste Fahrzeug und je 1.250 € für jedes weitere.
- Persönliche Zuverlässigkeit: u. a. Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister, keine schweren Verstöße.
- Niederlassung: tatsächlicher Betriebssitz, an dem die Geschäftsunterlagen geführt werden.
Vorbereitung – welcher Weg passt zu Ihnen?
Drei Wege führen zum Ziel — am wirksamsten ist die Kombination aus Präsenzseminar (liefert das Fundament und vor allem die Kostenrechnung mit persönlicher Betreuung) und digitalem Prüfungstrainer (zur Vertiefung und zur Simulation der realen Prüfungssituation mit wechselnden Zahlensätzen). Das reine Selbststudium eignet sich für erfahrene Unternehmer mit solidem Vorwissen.
Entscheidend ist, die Fahrzeugkostenrechnung früh und wiederholt zu üben — nicht erst kurz vor der Prüfung. Wer ihre Struktur beherrscht und unter realistischen Bedingungen geübt hat, geht mit deutlich besseren Chancen in den Prüfungstag.
Anmeldung, Kosten und Ablauf
Es gilt das Wohnortprinzip: Sie legen die Prüfung bei der IHK ab, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt — eine freie Wahl der Kammer ist nicht möglich. Die Anmeldung läuft direkt über die zuständige IHK (meist online), die Prüfungstermine legt jede Kammer selbst fest; beliebte Termine sind schnell ausgebucht.
Die Prüfungsgebühr ist regional unterschiedlich und liegt je nach Kammer bei etwa 150–250 € — einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Bei einer Wiederholung wird in der Regel die volle Gebühr erneut fällig. Am Prüfungstag brauchen Sie einen gültigen Ausweis, gegebenenfalls die Anmeldebestätigung und einen nicht programmierbaren Taschenrechner für die Fahrzeugkostenrechnung. Nach Bestehen erhalten Sie die unbefristet gültige Fachkundebescheinigung — die Grundlage für Ihre Konzession.
Fazit – so bestehen Sie sicher
- Verstehen Sie die 60/40-Gewichtung zwischen Teil 1 und Teil 2.
- Unterschätzen Sie die Fahrzeugkostenrechnung nicht — sie ist der häufigste Durchfallgrund.
- Behalten Sie die Bestehensregel im Blick: jeder Teil ≥ 50 %, beide über 70 % für den Entfall der mündlichen Prüfung.
Der Fachkundenachweis gilt unbefristet und ist die Grundlage Ihrer Konzession — ob als Taxi- oder als Mietwagenunternehmer. Eine gründliche Vorbereitung spart doppelte Gebühren und monatelange Verzögerungen bei der Gründung.
Häufige Fragen
Ist die Fachkundeprüfung für Taxi und Mietwagen identisch?
Ja. Die Prüfung nach PBZugV ist für beide Verkehrsformen gleich — es gibt keine separate Prüfung für Mietwagenunternehmer. Die Fachkundebescheinigung berechtigt sowohl zum Taxi- als auch zum Mietwagenverkehr.
Brauchen Uber- und FreeNow-Fahrer die Fachkundeprüfung?
Die Fahrer selbst nicht — aber der Unternehmer, der die Mietwagenkonzession beantragt, muss die Fachkundeprüfung bestanden haben. Wer als selbstständiger Partner Fahrgäste befördert, braucht eine eigene Mietwagenkonzession und damit den Fachkundenachweis. Die Fahrer benötigen den Personenbeförderungsschein.
Wie ist die Prüfung aufgebaut und wann gilt sie als bestanden?
Zwei schriftliche Teile an einem Tag: Teil 1 mit 35 Fragen (60 Minuten, 60 % Gewicht), Teil 2 mit 15 Fragen plus Fahrzeugkostenrechnung (60 Minuten, 40 %). Jeder Teil muss mindestens 50 % erreichen; über 70 % in beiden Teilen bedeutet bestanden ohne mündliche Prüfung.
Was passiert, wenn ich nur einen Teil nicht bestehe?
Fällt ein Teil unter 50 %, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden — eine Teilwiederholung gibt es nicht, beide Teile sind erneut abzulegen. Erreichen Sie in beiden Teilen mindestens 50 %, aber nicht in beiden über 70 %, werden Sie zur mündlichen Ergänzungsprüfung zugelassen.
Was kostet die Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen?
Die IHK-Prüfungsgebühr liegt je nach Kammer bei etwa 150–250 €; einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Bei einer Wiederholung fällt die Gebühr erneut an. Hinzu kommen Kosten für die Vorbereitung.
Kann ich die Prüfung online ablegen?
Nein. Die Prüfung findet ausschließlich in Präsenz bei der IHK Ihres Hauptwohnsitzes statt. Die Vorbereitung kann jedoch vollständig digital erfolgen, etwa mit einem Prüfungstrainer, der die reale Prüfungssituation simuliert.
Worin unterscheiden sich Taxi und Mietwagen rechtlich?
Das Taxi (§ 47 PBefG) unterliegt Beförderungs-, Tarif- und Betriebspflicht und darf am Halteplatz oder auf Zuruf Fahrgäste aufnehmen. Der Mietwagen (§ 49 PBefG) darf nur vorab bestellte Fahrten ausführen und unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz; Uber, FreeNow und Bolt laufen über die Mietwagenkonzession.