IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen – Aufbau, Inhalte & Vorbereitung

Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 10. August 2026

Die IHK-Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der PBZugV — die Voraussetzung für die Konzession, ob als Taxi- oder als Mietwagenunternehmer (Uber, FreeNow, Bolt). Die Prüfung ist für Taxi und Mietwagen identisch. Sie besteht aus zwei schriftlichen Teilen an einem Tag (Teil 1: rund 35 Fragen in 60 Minuten, 60 Punkte; Teil 2: rund 15 Fragen plus eine Fahrzeugkostenrechnung in 60 Minuten, 52,5 Punkte). Bestanden ist ab 90 der insgesamt 150 Punkte, und kein Prüfungsteil darf unter 50 % liegen. Die mündliche Prüfung entfällt nur, wenn die 90 Punkte bereits schriftlich erreicht sind.

Was ist die IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen?

Wer im Personenbeförderungsgewerbe selbstständig werden will — als Taxiunternehmer oder als Mietwagenunternehmer (Uber, FreeNow, Bolt) — braucht eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese Konzession erhält nur, wer die fachliche Eignung durch die IHK-Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr nachweist — umgangssprachlich auch als Taxi-Unternehmerschein bekannt.

Die Prüfung ist kein Formalakt: Sie deckt Recht, Steuern, Technik, Arbeitsschutz und die betriebliche Kalkulation ab. Besonders die Fahrzeugkostenrechnung im zweiten Teil gilt als Stolperstein. Inhaltlich folgt die Prüfung dem DIHK-Orientierungsrahmen und der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Wichtig: Die Prüfung ist für Taxi und Mietwagen identisch — es gibt keine separate, „leichtere“ Prüfung für Mietwagenunternehmer. Wer als Uber- oder FreeNow-Partner gewerblich Fahrgäste befördern will, muss exakt dieselbe Fachkunde nachweisen wie ein Taxiunternehmer.

Wer braucht die Prüfung – und wer ist befreit?

Die Fachkundeprüfung ist Pflicht für alle, die gewerblich Personen mit einem Pkw (bis zu 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer) befördern wollen. Sie ist Voraussetzung für die Konzessionserteilung — abhängig von der Verkehrsform nach dem PBefG:

ZielgruppeVerkehrsformRechtsgrundlage
TaxiunternehmerTaxiverkehr§ 47 PBefG
Mietwagenunternehmer (Uber, FreeNow, Bolt)Mietwagenverkehr§ 49 PBefG
Anbieter von KrankenfahrtenMietwagenverkehr§ 49 PBefG
Schülerbeförderung mit PkwTaxi oder MietwagenPBefG

Die fachliche Eignung lässt sich auf drei Wegen nachweisen: durch die bestandene IHK-Fachkundeprüfung, durch einen anerkannten gleichwertigen Abschluss (bestimmte kaufmännische bzw. verkehrsbezogene Abschlüsse, deren Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde) oder durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Personenbeförderungsunternehmen (deren Ende nicht länger als zwei Jahre zurückliegt). Im Regelfall führt der Weg über die IHK-Prüfung.

Trifft der Stichtag auf Sie zu, schreibt die IHK den Fachkundenachweis auf Antrag um: weder Prüfung noch Kurs. Es zählt der Beginn der Ausbildung, nicht das Zeugnisdatum. Taxi- und Mietwagenverkehr gehören zum Personenverkehr — anerkannt sind dort unter anderem:

  • Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt/-in
  • Betriebswirt/-in (DAV) Bremen
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/-in (TU Dresden) oder Diplom-Betriebswirt/-in (FH Heilbronn)

Ein Vorbehalt gehört dazu: Ob ein für den Personenverkehr anerkannter Abschluss auch den Taxi- und Mietwagenverkehr abdeckt, entscheidet Ihre zuständige IHK im Einzelfall — pauschal gilt das nicht. Klären Sie das dort, bevor Sie einen Prüfungstermin buchen oder darauf verzichten. Die vollständige Liste der Abschlüsse führt der trägerübergreifende Überblick zum Ablauf der Fachkundeprüfung.

Nicht verwechseln: Die fachliche Eignung (Fachkundeprüfung) braucht der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter, der die Konzession hält. Die einzelnen Fahrer benötigen den Personenbeförderungsschein („P-Schein“) — das ist etwas anderes als die unternehmerische Fachkunde. Die frühere kommunale Ortskundeprüfung der Fahrer wurde im August 2021 bundesweit abgeschafft.

Aufbau der Prüfung – zwei Teile an einem Tag

Die schriftliche Prüfung findet an einem Tag statt: rund 50 Fragen plus eine Rechenaufgabe, aufgeteilt auf zwei Teile mit einer Pause dazwischen. Wie sich dieser Aufbau vom Güter- und Omnibusverkehr unterscheidet, zeigt der trägerübergreifende Überblick zum Ablauf der Fachkundeprüfung.

PrüfungsteilInhaltDauerGewichtung
Teil 1rund 35 Fragen (Multiple Choice + offene Fragen)60 Minuten40 % — 60 Punkte
Teil 2rund 15 Fachfragen + 1 Fahrzeugkostenrechnung60 Minuten35 % — 52,5 Punkte

Die restlichen 25 % entfallen auf die mündliche Prüfung (37,5 Punkte) — zusammen 150 Punkte. Bestanden ist die Prüfung mit 90 Punkten, und kein Teil darf unter 50 % liegen. Ob eine mündliche Ergänzungsprüfung hinzukommt, zeigt die folgende Übersicht:

ErgebnisBedingungFolge
Direkt bestandenBeide Teile ≥ 50 % und schriftlich zusammen mindestens 90 der 150 PunkteBescheinigung ohne mündliche Prüfung
Mündliche ErgänzungBeide Teile ≥ 50 %, schriftlich zusammen aber unter 90 PunktenZulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Nicht bestandenMindestens ein Teil unter 50 %Wiederholung der gesamten Prüfung

„Bestanden“ heißt nicht automatisch „fertig“: Schriftlich sind höchstens 112,5 Punkte erreichbar — die 90 Punkte zum Bestehen entsprechen dort rund 80 %. Wer in beiden Teilen mindestens 50 %, zusammen aber weniger als 90 Punkte erreicht, wird zur mündlichen Ergänzungsprüfung (höchstens 30 Minuten) zugelassen. Findet sie statt, zählt das schriftliche Ergebnis zu 75 % und die mündliche Prüfung zu 25 %. Verbindlich ist die Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen in der Fassung Ihrer zuständigen IHK.

Die Fahrzeugkostenrechnung – das Herzstück der Prüfung

An der Fahrzeugkostenrechnung scheitern die meisten Teilnehmer. Sie steckt in Teil 2, der 35 % der Gesamtpunktzahl trägt, und ist dort die größte Einzelaufgabe. Verlangt wird die vollständige Kalkulation der Betriebskosten eines Taxis oder Mietwagens, sauber getrennt nach Kostenblöcken:

KostenblockTypische PositionenBezugsgröße
Feste Kosten (zeitabhängig)Abschreibung, Kfz-Steuer, Versicherung, Garagenmiete, kalkulatorischer Unternehmerlohn€/Jahr → €/Einsatztag
Bewegliche Kosten (laufleistungsabhängig)Kraftstoff, Öl/Schmierstoffe, Reifenverschleiß, Reparaturrücklagect/km

Hinzu kommen ein Unternehmerrisiko-Zuschlag und der finale Kostensatz je Einsatztag bzw. je Kilometer. Die häufigsten Fehler sind keine Rechen-, sondern Strukturfehler: vergessene Positionen, vertauschte feste und bewegliche Kosten oder ein an der falschen Stelle angesetzter Unternehmerlohn. Wer die Struktur sicher beherrscht, rechnet in der Regel auch richtig — genau das lässt sich trainieren.

Strukturfehler fallen beim stillen Nachrechnen selten auf — man hält den eigenen Aufbau für richtig, weil man ihn selbst gebaut hat. Im viertägigen Präsenzseminar für den Taxi- und Mietwagenverkehr rechnen Sie die Kalkulation deshalb in Übungsphasen angeleitet durch, mit Formelsammlung und der Möglichkeit, an der unklaren Stelle nachzufragen.

Sachgebiete und Rechtsgrundlagen

Geprüft werden fünf Sachgebiete. Ihre Gewichtung legt die Prüfungsordnung fest — am stärksten zählt die kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens:

  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens (35 %): Buchführung, Kostenrechnung, Fahrzeugkostenrechnung, Finanzplanung, Steuern (Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer)
  • Recht (25 %): PBefG, BOKraft, PBZugV, Konzessionsrecht, Beförderungsbedingungen, Mietwagenrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht (Arbeitsverträge, Arbeitszeitgesetz, Sozialversicherung)
  • Technische Normen und technischer Betrieb (15 %): Fahrzeugtechnik, Wartung, Taxameter
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz (15 %): StVO, StVZO, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrssicherheit, Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Verkehr (10 %): spielt im Taxi- und Mietwagenverkehr nur eine untergeordnete Rolle
RechtsquelleRegeltPrüfungsrelevanz
PBefGMarktzugang, Konzession, Taxi vs. Mietwagen, Beförderungs- und TarifpflichtSehr hoch — in beiden Teilen
BOKraftBetriebspflichten: Fahrzeugausstattung, Taxameter, Aushang- und technische PflichtenHoch — v. a. offene Fragen
PBZugVBerufszugang: Fachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit, ZuverlässigkeitMittel — Grundlagenwissen

Bei offenen Fragen zählt Genauigkeit: Die IHK erwartet die korrekten Fachbegriffe und Rechtsquellen — „Versicherung“ genügt nicht, wenn die Haftpflichtversicherung nach PflVG gemeint ist.

Berufszugang – die Voraussetzungen

Neben der fachlichen Eignung verlangt die PBZugV für die Konzession weitere Voraussetzungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

  • Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung oder anerkannter gleichwertiger Nachweis.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalnachweis von 2.250 € für das erste Fahrzeug und je 1.250 € für jedes weitere.
  • Persönliche Zuverlässigkeit: u. a. Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister, keine schweren Verstöße.
  • Niederlassung: tatsächlicher Betriebssitz, an dem die Geschäftsunterlagen geführt werden.

Vorbereitung – welcher Weg passt zu Ihnen?

Drei Wege führen zum Ziel — am wirksamsten ist die Kombination aus Präsenzseminar (liefert das Fundament und vor allem die Kostenrechnung mit persönlicher Betreuung) und digitalem Prüfungstrainer (zur Vertiefung und zur Simulation der realen Prüfungssituation mit wechselnden Zahlensätzen). Das reine Selbststudium eignet sich für erfahrene Unternehmer mit solidem Vorwissen.

Entscheidend ist, die Fahrzeugkostenrechnung früh und wiederholt zu üben — nicht erst kurz vor der Prüfung. Ein strukturierter Lernplan für 2, 4 oder 8 Wochen hilft, diese Routine aufzubauen. Wer ihre Struktur beherrscht und unter realistischen Bedingungen geübt hat, geht mit deutlich besseren Chancen in den Prüfungstag.

Anmeldung, Kosten und Ablauf

Es gilt das Wohnortprinzip: Sie legen die Prüfung bei der IHK ab, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt — eine freie Wahl der Kammer ist nicht möglich. Die Anmeldung läuft direkt über die zuständige IHK (meist online), die Prüfungstermine legt jede Kammer selbst fest; beliebte Termine sind schnell ausgebucht.

Die Prüfungsgebühr ist regional unterschiedlich und liegt je nach Kammer bei etwa 190–270 € (Stand 2026) — einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Bei einer Wiederholung wird in der Regel die volle Gebühr erneut fällig. Am Prüfungstag brauchen Sie einen gültigen Ausweis, gegebenenfalls die Anmeldebestätigung und einen netzunabhängigen, nicht kommunikationsfähigen Taschenrechner für die Fahrzeugkostenrechnung. Nach Bestehen erhalten Sie die unbefristet gültige Fachkundebescheinigung — die Grundlage für Ihre Konzession.

Fazit – so bestehen Sie sicher

  • Verstehen Sie die Gewichtung: Teil 1 zählt 40 %, Teil 2 zählt 35 %, die mündliche Prüfung 25 %.
  • Unterschätzen Sie die Fahrzeugkostenrechnung nicht — sie ist der häufigste Durchfallgrund.
  • Behalten Sie die Bestehensregel im Blick: kein Teil unter 50 %, insgesamt 90 der 150 Punkte — nur wer die schon schriftlich hat, spart sich die mündliche Prüfung.

Der Fachkundenachweis gilt unbefristet und ist die Grundlage Ihrer Konzession — ob als Taxi- oder als Mietwagenunternehmer. Eine gründliche Vorbereitung spart doppelte Gebühren und monatelange Verzögerungen bei der Gründung.

Häufige Fragen

Ist die Fachkundeprüfung für Taxi und Mietwagen identisch?

Ja. Die Prüfung nach PBZugV ist für beide Verkehrsformen gleich — es gibt keine separate Prüfung für Mietwagenunternehmer. Die Fachkundebescheinigung berechtigt sowohl zum Taxi- als auch zum Mietwagenverkehr.

Brauchen Uber- und FreeNow-Fahrer die Fachkundeprüfung?

Die Fahrer selbst nicht — aber der Unternehmer, der die Mietwagenkonzession beantragt, muss die Fachkundeprüfung bestanden haben. Wer als selbstständiger Partner Fahrgäste befördert, braucht eine eigene Mietwagenkonzession und damit den Fachkundenachweis. Die Fahrer benötigen den Personenbeförderungsschein.

Wie ist die Prüfung aufgebaut und wann gilt sie als bestanden?

Zwei schriftliche Teile an einem Tag: Teil 1 mit rund 35 Fragen (60 Minuten, 60 Punkte, 40 % Gewicht), Teil 2 mit rund 15 Fragen plus Fahrzeugkostenrechnung (60 Minuten, 52,5 Punkte, 35 %). Die restlichen 25 % entfallen auf die mündliche Prüfung (37,5 Punkte). Bestanden ist ab 90 der 150 Punkte, wobei kein Teil unter 50 % liegen darf; sind die 90 Punkte schon schriftlich erreicht, entfällt die mündliche Prüfung.

Was passiert, wenn ich nur einen Teil nicht bestehe?

Fällt ein Teil unter 50 %, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden — eine Teilwiederholung gibt es nicht, beide Teile sind erneut abzulegen. Erreichen Sie in beiden Teilen mindestens 50 %, schriftlich zusammen aber weniger als 90 Punkte, werden Sie zur mündlichen Ergänzungsprüfung zugelassen.

Was kostet die Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen?

Die IHK-Prüfungsgebühr liegt je nach Kammer bei etwa 190–270 € (Stand 2026); einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Bei einer Wiederholung fällt die Gebühr erneut an. Hinzu kommen Kosten für die Vorbereitung.

Gilt mein Berufsabschluss aus dem Personenverkehr auch für Taxi und Mietwagen?

Nicht automatisch. Die IHK kann den Fachkundenachweis auf Antrag umschreiben, wenn Sie einen anerkannten Abschluss des Personenverkehrs haben und Ihre Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat — eine Prüfung oder ein Kurs entfällt dann. Ob der Abschluss den Taxi- und Mietwagenverkehr mit abdeckt, prüft die zuständige IHK aber im Einzelfall; fragen Sie dort nach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Kann ich die Prüfung online ablegen?

Nein. Die Prüfung findet ausschließlich in Präsenz bei der IHK Ihres Hauptwohnsitzes statt. Die Vorbereitung kann jedoch vollständig digital erfolgen, etwa mit einem Prüfungstrainer, der die reale Prüfungssituation simuliert.

Worin unterscheiden sich Taxi und Mietwagen rechtlich?

Das Taxi (§ 47 PBefG) unterliegt Beförderungs-, Tarif- und Betriebspflicht und darf am Halteplatz oder auf Zuruf Fahrgäste aufnehmen. Der Mietwagen (§ 49 PBefG) darf nur vorab bestellte Fahrten ausführen und unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz; Uber, FreeNow und Bolt laufen über die Mietwagenkonzession.

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