Ablauf & Anmeldung zur IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr – Schritt für Schritt
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 10. August 2026
Zur IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr melden Sie sich bei der IHK an, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben — heute meist über das Online-Portal der Kammer. Die Anmeldefrist legt jede IHK selbst fest; üblich sind vier bis acht Wochen Vorlauf, einzelne Kammern nehmen Anmeldungen noch bis rund zwei Wochen vor dem Termin an. Die IHK soll Sie mindestens zehn Werktage vor dem Termin schriftlich einladen, mit Ort, Uhrzeit, Dauer und Hilfsmitteln. Am Prüfungstag schreiben Sie beide schriftlichen Teile à 120 Minuten mit einer Pause dazwischen: Erreichen beide Teile mindestens 50 % und zusammen mindestens 180 der 300 Gesamtpunkte, ist die Prüfung bestanden und die mündliche Prüfung entfällt; bleiben Sie zusammen unter 180 Punkten, folgt die mündliche Ergänzungsprüfung als eigener zweiter Termin. Liegt dagegen ein Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden und eine mündliche Prüfung findet nicht statt. Nach Bestehen erhalten Sie die unbefristete Bescheinigung über die fachliche Eignung.
Der Weg im Überblick – von der zuständigen IHK bis zur Bescheinigung
Der organisatorische Weg zur IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr ist gut planbar — er ist nur nirgends an einer Stelle beschrieben. Jede Kammer veröffentlicht ihren eigenen Ausschnitt: die eine ihre Termine, die andere ihr Anmeldeportal, die dritte ihre Gebühren. Wer zum ersten Mal antritt, setzt sich das Bild mühsam aus Einzelteilen zusammen. Die folgende Tabelle zeigt die vollständige Kette mit realistischen Zeitfenstern.
| Schritt | Was passiert | Zeitfenster (Richtwert) |
|---|---|---|
| 1. Zuständige IHK ermitteln | Kammer Ihres Wohnsitzbezirks bestimmen (Wohnortprinzip) | vor allem anderen |
| 2. Termin auswählen | Termine der Kammer prüfen — je nach Kammergröße ein bis sechs im Jahr | Monate im Voraus |
| 3. Anmeldung absenden | Schriftlich oder elektronisch auf dem Formular der IHK, meist über deren Portal | bis zum Anmeldeschluss |
| 4. Bestätigungslink | Bei Online-Anmeldung: Link aus der Bestätigungsmail anklicken | bei manchen Kammern binnen 24 Stunden |
| 5. Bestätigung der IHK | Die Kammer prüft die Anmeldung und bestätigt, dass sie angenommen ist (Kammer-Praxis) | einige Tage später |
| 6. Einladung | Ort, Zeitpunkt, Prüfungsart, Dauer, Hilfsmittel und Bestehensbedingungen | soll mindestens 10 Werktage vor dem Termin ergehen |
| 7. Prüfungstag | Zwei schriftliche Teile à 120 Minuten mit Pause dazwischen | ein Tag |
| 8. Ggf. mündliche Ergänzungsprüfung | Eigener zweiter Termin, höchstens eine halbe Stunde | bei manchen Kammern rund eine Woche später |
| 9. Ergebnis und Bescheinigung | Mitteilung des Ergebnisses, danach die Bescheinigung über die fachliche Eignung | Wochen nach dem Termin |
Der wichtigste Punkt aus dieser Kette wird fast immer übersehen: Schritt 8 ist ein zweiter Termin an einem anderen Tag. Wer sich anmeldet, sollte auch rund eine Woche nach dem Prüfungstag Zeit haben — sonst wird aus einer bestandenen Ergänzungsprüfung eine verpasste.
Welche IHK ist zuständig? Das Wohnortprinzip
Örtlich zuständig ist nach der Prüfungsordnung die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Sie als Prüfungsbewerber Ihren Wohnsitz haben — nicht die Kammer am späteren Betriebssitz und nicht die mit dem nächstgelegenen Termin. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, ist die IHK Ihres Arbeitsorts zuständig.
Eine Verweisung an eine andere IHK ist zwar vorgesehen, aber ausdrücklich nur mit Ihrer Zustimmung — auferlegt werden kann sie Ihnen also nicht. Ob eine Kammer einem Wechselwunsch entspricht, regelt die Prüfungsordnung dagegen nicht; wer eine andere IHK möchte, klärt das vorab telefonisch mit der zuständigen Kammer.
Es gibt keine „leichtere“ IHK. Für die schriftlichen Teile verwenden die Kammern die Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern — die Aufgaben sind bundeseinheitlich. Unterschiedlich sind nur Termine, Gebühren und die Organisation vor Ort, nicht der Schwierigkeitsgrad.
Die Anmeldung Schritt für Schritt
Die Rechtskette dahinter ist kurz: Das Personenbeförderungsgesetz verlangt für den Berufszugang die fachliche Eignung (§ 13 PBefG), die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) konkretisiert sie, und ausgefüllt wird beides durch die Prüfungsordnung Ihrer IHK. Diese Prüfungsordnung sieht vor, dass die Anmeldung „schriftlich (auch elektronisch)“ auf einem Formular der IHK erfolgen soll, unter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefrist. In der Praxis heißt das bei den meisten Kammern: Anmeldung über das Online-Portal, nicht mehr per Papierformular.
- Prüfungsart korrekt wählen: Sie melden sich für den Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen an — auf dem Formular der IHK heißt diese Prüfungsart nach der Prüfungsordnung „Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr“. Nicht zu verwechseln mit Taxi und Mietwagen und nicht mit dem Güterkraftverkehr: Die drei Prüfungen laufen bei derselben Kammer getrennt.
- Ausweisdaten hinterlegen: Mehrere Kammern verlangen beim Online-Antrag den Upload von Vorder- und Rückseite des Personalausweises (Beispiel: IHK Berlin).
- Bestätigungslink anklicken: Nach dem Absenden kommt eine E-Mail mit einem Link. Bei manchen Kammern muss er binnen 24 Stunden bestätigt werden, sonst verfällt die Anmeldung (Beispiel: IHK Berlin).
- Auf die Bestätigung der Kammer warten: Bei vielen IHKs folgt auf die automatische Eingangsbestätigung nach einigen Tagen noch eine gesonderte Rückmeldung — erst sie belegt, dass Ihre Anmeldung angenommen wurde. Der förmliche Schritt der Prüfungsordnung ist allerdings die Einladung, die mindestens 10 Werktage vor dem Termin ergehen soll.
- Gebühr nachweisen: Nach der Prüfungsordnung soll die Prüfungsgebühr spätestens bei Prüfungsbeginn nachgewiesen sein — legen Sie den Betrag also mit der Anmeldung zurück und klären Sie den Zahlungsweg rechtzeitig mit Ihrer Kammer.
Mit dieser Bestätigung sind Sie bei den meisten Kammern verbindlich und kostenpflichtig angemeldet. Ein Terminwechsel ist danach bei vielen Kammern nicht mehr vorgesehen, und bei einem Rücktritt kann je nach Gebührenordnung ein Anteil der Prüfungsgebühr einbehalten werden. Wie hoch dieser Anteil ist und ab wann er greift, steht ausschließlich in der Gebührenordnung Ihrer Kammer — fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie absenden.
Die Höhe der Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest; sie ist regional deutlich unterschiedlich. Alle Posten von der Gebühr über Vorbereitung und Wiederholung bis zur Förderung schlüsselt die Kostenübersicht zur Fachkundeprüfung Omnibusverkehr auf.
Wer darf antreten – und was diese Prüfung nicht ist
Für die Anmeldung gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Es wird weder eine bestimmte Vorbildung noch Berufserfahrung, ein angemeldetes Gewerbe oder ein laufender Genehmigungsantrag verlangt — eine IHK formuliert das ausdrücklich so: „Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung ist an keine Voraussetzung geknüpft.“ Auch einen Lehrgangszwang gibt es nicht: Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig, Sie können sich direkt zur Prüfung anmelden.
Umgekehrt gibt es eine Gruppe, die gar nicht antreten muss — die Abkürzung wird selten erwähnt: Wer eine gleichwertige Abschlussprüfung des Personenverkehrs abgelegt und die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat, kann sie auf Antrag in den Fachkundenachweis umschreiben lassen, statt die Prüfung abzulegen. Aufgeführt sind dort die Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit Schwerpunkt Personenverkehr, die Fortbildungsprüfung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, der Betriebswirt/die Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie Bremen, der Diplom-Betriebswirt/die Diplom-Betriebswirtin Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn, der Diplom-Verkehrswirtschaftler/die Diplom-Verkehrswirtschaftlerin der TU Dresden sowie der Bachelor of Arts Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik mit Vertiefung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn. Ob Ihr Abschluss darunterfällt, klärt Ihre IHK.
Nicht verwechseln: Diese Prüfung weist die fachliche Eignung des Unternehmers beziehungsweise des Verkehrsleiters nach. Sie ist keine Fahrerlaubnis und ersetzt keine. Der Führerschein der Klasse D oder D1 und die beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (Schlüsselzahl 95) betreffen die Fahrerinnen und Fahrer — beides läuft über andere Stellen und andere Prüfungen. Wie beides im Betrieb zusammenkommt, zeigt der Ratgeber zur Gründung eines Omnibusunternehmens.
Termine und Vorlauf – der eigentliche Engpass
Anders als viele erwarten, ist nicht die Anmeldefrist das Nadelöhr, sondern der Terminrhythmus. Wie oft geprüft wird, hängt an der Größe der Kammer: Große IHKs bieten etwa vier bis sechs Termine im Jahr an, mittlere zwei bis vier, kleinere oft nur ein bis zwei. Wer einen Termin verpasst, wartet also nicht zwei Wochen, sondern schnell ein Quartal oder länger — und das verschiebt Genehmigungsantrag und Betriebsstart entsprechend nach hinten. Welche Größenordnung für Ihre Kammer gilt, ordnet die Kosten- und Terminübersicht Omnibus ein.
Bei der Frist sind zwei Dinge zu trennen, die oft vermischt werden. Der empfohlene Vorlauf für die Anmeldung liegt bei vier bis acht Wochen vor dem Termin — so viel Zeit brauchen die Kammern erfahrungsgemäß für die Prüfung Ihrer Anmeldung, den Gebührenbescheid und die Einladung. Der formale Anmeldeschluss ist etwas anderes: Den legt jede IHK für jeden Termin selbst fest, und einzelne Kammern nehmen Anmeldungen noch bis rund zwei Wochen vor dem Prüfungstag an. Verlassen Sie sich deshalb nie auf eine allgemeine Faustregel, sondern auf die Termintabelle Ihrer eigenen IHK — die Prüfungstermine selbst stehen meist schon Monate vorher fest.
Daraus folgt die richtige Reihenfolge: erst den Termin sichern, dann lernen. Ein fester Prüfungstag im Kalender macht den Lernplan für die Fachkunde Omnibus überhaupt erst planbar — umgekehrt verschiebt sich die Vorbereitung ohne Termin immer weiter.
Der Prüfungstag im Ablauf
Beide schriftlichen Teile werden in der Regel am selben Tag geschrieben; die Prüfungsordnung schreibt nur die zwei Stunden je Prüfungsteil vor, den Tagesablauf organisiert die Kammer. Zwischen den Teilen liegt eine Pause; je nach Organisation der Kammer sollten Sie mit Einlass und Kontrolle insgesamt rund fünf Stunden einplanen und die Rückfahrt nicht zu knapp legen.
| Phase | Was passiert | Dauer (Richtwert) |
|---|---|---|
| Einlass und Identitätsfeststellung | Ausweiskontrolle, Platzzuweisung, Belehrung, Bekanntgabe der Prüfer | ca. 15–30 Minuten |
| Teil 1 – schriftliche Fragen | Fragen aus allen Sachgebieten des Straßenpersonenverkehrs (120 Punkte) | 120 Minuten |
| Pause | Unterbrechung zwischen den beiden Teilen | ca. 15–30 Minuten |
| Teil 2 – Übungen und Fallstudie | Fachfragen plus die Fahrzeugkostenrechnung als größte Einzelaufgabe (105 Punkte) | 120 Minuten |
| Abgabe | Die Prüfungsunterlagen werden eingesammelt | – |
Vor dem Beginn stellt die Kammer Ihre Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises fest. Das ist keine Formsache: Lässt sich Ihre Identität nicht zweifelsfrei klären, werden Sie nicht zugelassen — ein vergessener Ausweis kostet den kompletten Termin. Geprüft wird in deutscher Sprache, und die Prüfung ist nicht öffentlich; Begleitpersonen bleiben draußen. Ebenfalls vor Beginn werden die Prüfer bekannt gegeben. Sie können einen Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen; über den Antrag entscheidet die IHK.
Zur Bewertung: In Teil 1 sind die Fragen je nach Schwierigkeitsgrad ein bis fünf Punkte wert. In Teil 2 dürfen Fragen miteinander verbunden und mit einer höheren Punktzahl bewertet werden — eine einzelne Aufgabe kann dort also deutlich mehr als fünf Punkte tragen, was für Ihre Zeiteinteilung entscheidend ist. Halbe Punkte sind zulässig, außer bei Multiple-Choice-Fragen. Welche Fragetypen dahinterstehen und wie sie sich unterscheiden, zeigen die Prüfungsfragen zur Fachkunde Omnibus. Die verwendeten Gemeinsamen Fragebogen dürfen weder vervielfältigt noch veröffentlicht werden; kursierende „Original-Fragebogen“ sind daher mit Vorsicht zu behandeln.
Zugelassene Hilfsmittel
Die Hilfsmittelregel ist enger, als die meisten Übersichten vermuten lassen. Zugelassen ist ausschließlich ein Taschenrechner — und zwar nur, wenn er netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig ist. Was das für Ihr konkretes Modell bedeutet, nennt die Kammer in der Einladung.
| Gegenstand | Zugelassen? | Hinweis |
|---|---|---|
| Taschenrechner, netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig | Ja – als einziges Hilfsmittel | Für die Kalkulation in Teil 2 unverzichtbar; Ersatzgerät mitnehmen |
| Amtlicher Lichtbildausweis | Pflicht | Ohne zweifelsfreie Identitätsfeststellung keine Zulassung |
| Einladungsschreiben | Mitbringen | Nennt Raum, Uhrzeit und die Bedingungen für das Bestehen |
| Kugelschreiber | Ja | Kein Bleistift |
| Gesetzestexte, PBefG-Ausgaben, Nachschlagewerke | Nein | Auch unkommentierte Ausgaben sind nicht zugelassen |
| Wörterbuch | Nein | Geprüft wird in deutscher Sprache |
| Smartphone, Tablet, Smartwatch | Nein | Ausgeschaltet und verstaut – Nutzung gilt als Täuschung |
Rücktritt, Krankheit, Täuschung – was in Ausnahmefällen gilt
Ob ein abgesagter Termin als Fehlversuch zählt, hängt allein davon ab, wann Sie zurücktreten. Die Prüfungsordnung unterscheidet klar:
| Situation | Folge nach der Prüfungsordnung |
|---|---|
| Rücktritt vor Prüfungsbeginn oder Nichterscheinen | Die Prüfung gilt als nicht abgelegt – der Versuch zählt nicht |
| Rücktritt im Verlauf der Prüfung | Grundsätzlich nicht bestanden; der Rücktritt ist unverzüglich unter Angabe der Gründe zu erklären |
| Abbruch während der Prüfung wegen Krankheit | Ärztliches Attest, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde; die IHK kann im Einzelfall ein amtsärztliches Zeugnis verlangen. Erkennt sie den wichtigen Grund an, gilt die Prüfung als nicht abgelegt |
| Täuschung oder erhebliche Störung | Ausschluss von der Prüfung – das Ergebnis lautet dann nicht bestanden |
Zwei Trennungen lohnen sich hier. Erstens: Ein Attest brauchen Sie nur für den Abbruch nach Prüfungsbeginn — wer vorher zurücktritt oder gar nicht erscheint, muss nichts nachweisen, die Prüfung gilt ohnehin als nicht abgelegt. Zweitens: Prüfungsrechtlich zählt ein rechtzeitiger Rücktritt nicht als Versuch, gebührenrechtlich kann die Kammer trotzdem einen Anteil einbehalten — das regelt ihre Gebührenordnung, nicht die Prüfungsordnung.
Der zweite Termin: die mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Prüfung ist kein fester Bestandteil jedes Verfahrens, sondern hängt am schriftlichen Ergebnis. Insgesamt sind 300 Punkte zu vergeben: 120 in Teil 1, 105 in Teil 2 und 75 in der mündlichen Prüfung. Bestanden ist ab 180 Punkten, und kein Teil darf unter 50 % liegen. Verbindlich ist die Prüfungsordnung Ihrer zuständigen IHK.
| Schriftliches Ergebnis | Folge |
|---|---|
| Beide Teile mindestens 50 %, zusammen mindestens 180 von 300 Punkten | Bestanden – die mündliche Prüfung entfällt |
| Beide Teile mindestens 50 %, zusammen unter 180 Punkten | Mündliche Ergänzungsprüfung, höchstens eine halbe Stunde |
| Ein Teil unter 50 % | Nicht bestanden – keine Zulassung zur mündlichen Prüfung |
Organisatorisch ist entscheidend, dass es sich um einen eigenen Termin handelt. Die Einladung dazu kommt kurz nach der schriftlichen Prüfung, und der Termin liegt bei manchen Kammern schon rund eine Woche danach (Beispiel: IHK Köln). Zwischen Ergebnismitteilung und mündlichem Termin bleiben also oft nur wenige Tage — planen Sie diese Woche vorsorglich frei. Inhaltlich sollten Sie sich dabei nicht zu eng aufstellen: Eine Beschränkung auf die schwachen Sachgebiete sieht die Prüfungsordnung nicht vor, die Fragen berücksichtigen den gesamten Sachgebietskatalog. Wie Sie diese Tage nutzen, steht im Ratgeber zum sicheren Bestehen der Fachkundeprüfung Omnibus.
Ergebnis, Bescheinigung und der Weg zur Genehmigung
Das Ergebnis erfahren Sie je nach Kammer zuerst im IHK-Online-Account oder per E-Mail-Benachrichtigung; das Zeugnis folgt danach. Bei Nichtbestehen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid der IHK mit Rechtsbehelfsbelehrung — die Entscheidung ist also förmlich angreifbar. Die Prüfungsunterlagen bewahrt die Kammer ein Jahr auf, das Prüfungsergebnis selbst 50 Jahre; eine verlorene Bescheinigung lässt sich also auch nach Jahrzehnten noch belegen.
Nach Bestehen stellt die IHK die Bescheinigung über die fachliche Eignung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 aus. Sie ist unbefristet gültig und muss nicht erneuert werden.
Die Bescheinigung ist keine Genehmigung. Sie weist nur eine der vier Berufszugangsvoraussetzungen nach — Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung kommen hinzu. Die Genehmigung nach dem PBefG und die EU-Gemeinschaftslizenz für den Omnibusverkehr erteilt die zuständige Genehmigungsbehörde, nicht die IHK. Welche Nachweise dort verlangt werden, führt der Gründungsratgeber Omnibusunternehmen auf.
Wenn es nicht geklappt hat: Wiederholung
Eine Wiederholung ist zulässig, und die Prüfungsordnung begrenzt die Zahl der Versuche nicht. Wiederholt wird allerdings die Prüfung als Ganzes: Eine Teilwiederholung ist nicht vorgesehen, ein bestandener Teil wird nicht angerechnet, und die Prüfungsgebühr fällt erneut in voller Höhe an. Der eigentliche Preis ist aber die Zeit — bei ein bis sechs Terminen im Jahr je nach Kammergröße bedeutet ein Fehlversuch realistisch Monate Verzug bei Genehmigung und Betriebsstart. Was danach zu tun ist, fasst die Seite zur Fachkundeprüfung nicht bestanden zusammen.
Fazit – Termin zuerst, Kalender bis zum zweiten Termin
Formal ist der Weg zur Fachkundeprüfung Omnibusverkehr unspektakulär: zuständige Kammer bestimmen, rechtzeitig anmelden, Einladung abwarten, Ausweis und Taschenrechner einpacken. Die beiden Punkte, an denen es in der Praxis hakt, sind andere — der knappe Terminrhythmus der Kammern und der zweite Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung, den kaum jemand von Anfang an einplant.
- Zuerst den Prüfungstermin bei der Kammer Ihres Wohnsitzes sichern, danach die Vorbereitung planen.
- Anmeldeschluss und Bestätigungsschritte ernst nehmen: Ein Bestätigungslink kann binnen 24 Stunden verfallen, und erst die Rückmeldung der Kammer belegt, dass Ihre Anmeldung angenommen ist.
- Die Woche nach dem Prüfungstag freihalten — für den Fall, dass die mündliche Ergänzungsprüfung ansteht.
- Die Zeit zwischen Anmeldung und Termin konsequent nutzen, insbesondere für die Fahrzeugkostenrechnung im Omnibusverkehr als größte Einzelaufgabe in Teil 2.
Wer den Stoff lieber angeleitet als allein durcharbeitet, findet die Vorbereitungswege — digitaler Prüfungstrainer und Präsenzseminar — unter Omnibusverkehr; den trägerübergreifenden Verfahrensüberblick liefert die Seite zum Ablauf der Verkehrsleiter-Fachkundeprüfung.
Häufige Fragen
Wo melde ich mich zur Fachkundeprüfung Omnibusverkehr an?
Bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch auf einem Formular der IHK, bei den meisten Kammern inzwischen über deren Online-Portal. Liegt Ihr Wohnsitz im Ausland, ist die IHK Ihres Arbeitsorts zuständig.
Kann ich die Prüfung bei jeder IHK ablegen?
Nein. Örtlich zuständig ist die IHK Ihres Wohnsitzbezirks — nicht die Kammer am Betriebssitz und nicht die mit dem nächstbesten Termin. Eine Verweisung an eine andere IHK ist nur mit Zustimmung des Bewerbers möglich — auferlegt werden kann sie Ihnen also nicht. Einen Vorteil hätte der Wechsel ohnehin kaum, denn die schriftlichen Aufgaben stammen aus den bundeseinheitlichen Gemeinsamen Fragebogen der IHKs.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Anmeldung?
Keine. Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung ist an keine Voraussetzung geknüpft — weder Vorbildung noch Berufserfahrung, angemeldetes Gewerbe oder laufender Genehmigungsantrag werden verlangt. Sie brauchen für die Anmeldung im Wesentlichen Ihre Ausweisdaten und die Prüfungsgebühr, die spätestens bei Prüfungsbeginn nachgewiesen sein soll. Umgekehrt kann ein Teil der Bewerber die Prüfung ganz vermeiden: Wer eine gleichwertige Abschlussprüfung des Personenverkehrs abgelegt und die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat, lässt sie auf Antrag in den Fachkundenachweis umschreiben.
Wie lange vor dem Prüfungstermin muss ich mich anmelden?
Jede Kammer legt ihre Anmeldefrist selbst fest; bei vielen liegt der Anmeldeschluss rund zwei Wochen vor dem Termin, empfohlen ist ein Vorlauf von vier bis acht Wochen. Der eigentliche Engpass ist aber nicht die Frist, sondern der Terminrhythmus: Je nach Kammergröße gibt es nur ein bis sechs Prüfungstermine im Jahr. Sichern Sie den Termin deshalb früh.
Wie läuft der Prüfungstag ab und wie lange dauert die Prüfung?
Beide schriftlichen Teile werden in der Regel am selben Tag geschrieben: Teil 1 mit 120 Minuten, danach eine Pause, dann Teil 2 mit ebenfalls 120 Minuten. Mit Einlass, Identitätsfeststellung und Pause sollten Sie je nach Organisation der Kammer rund fünf Stunden einplanen. Teil 2 enthält neben Fachfragen die Fahrzeugkostenrechnung als größte Einzelaufgabe. Kommt eine mündliche Ergänzungsprüfung hinzu, ist das ein eigener Termin von höchstens einer halben Stunde.
Was muss ich zum Prüfungstag mitbringen und welche Hilfsmittel sind erlaubt?
Pflicht ist ein amtlicher Lichtbildausweis — ohne zweifelsfreie Identitätsfeststellung werden Sie nicht zugelassen. Als Hilfsmittel zugelassen ist ausschließlich ein Taschenrechner, der netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig ist. Nicht zugelassen sind Gesetzestexte, Nachschlagewerke und Wörterbücher; Smartphone, Tablet und Smartwatch gehören ausgeschaltet in die Tasche. Bringen Sie außerdem das Einladungsschreiben und einen Kugelschreiber mit.
Wie viel Vorlauf habe ich bis zur mündlichen Ergänzungsprüfung?
Oft nur wenige Tage. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein eigener zweiter Termin von höchstens einer halben Stunde; die Einladung kommt kurz nach dem schriftlichen Teil, und bei manchen Kammern liegt der Termin schon rund eine Woche danach. Halten Sie die Woche nach dem Prüfungstag deshalb vorsorglich frei — wer sie verplant hat, verliert im Zweifel nicht die Prüfung, aber den nächstmöglichen Termin. Ob die mündliche Prüfung überhaupt ansteht, entscheidet Ihr schriftliches Ergebnis: Die Punkte-Mechanik dazu steht im Ratgeber zum sicheren Bestehen.
Wann bekomme ich mein Ergebnis und die Bescheinigung über die fachliche Eignung?
Das Ergebnis erfahren Sie je nach Kammer zuerst im IHK-Online-Account oder per E-Mail; das Zeugnis folgt danach, in der Regel einige Wochen nach dem Prüfungstag. Nach Bestehen erhalten Sie die Bescheinigung über die fachliche Eignung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Sie ist unbefristet gültig, ersetzt aber keine Genehmigung: Die PBefG-Genehmigung und die EU-Gemeinschaftslizenz erteilt die Genehmigungsbehörde.
Kann ich die Anmeldung stornieren oder den Prüfungstermin verschieben?
Prüfungsrechtlich gilt: Treten Sie vor Prüfungsbeginn zurück oder erscheinen Sie nicht, gilt die Prüfung als nicht abgelegt — der Versuch zählt nicht, und ein Attest brauchen Sie dafür nicht. Ein ärztliches Attest, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, ist nur nötig, wenn Sie die Prüfung nach Beginn wegen Krankheit abbrechen mussten; die IHK kann im Einzelfall zusätzlich ein amtsärztliches Zeugnis verlangen, und erkennt sie den wichtigen Grund an, gilt die Prüfung ebenfalls als nicht abgelegt. Gebührenrechtlich kann die Kammer trotzdem einen Anteil einbehalten, und ein Terminwechsel ist nach der Bestätigung Ihrer Anmeldung oft nicht mehr vorgesehen — maßgeblich ist die Gebührenordnung Ihrer IHK.
Ist ein Vorbereitungskurs Pflicht, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
Nein, einen Lehrgangszwang gibt es nicht. Sie können sich direkt zur Prüfung anmelden und sich im Selbststudium oder mit einem Prüfungstrainer vorbereiten. Freiwillig ist ein Kurs trotzdem sinnvoll, vor allem für die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2 — sie ist dort die größte Einzelaufgabe und der häufigste Stolperstein.