IHK-Fachkundeprüfung nicht bestanden — und jetzt?
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 8. Juli 2026
Die gute Nachricht zuerst: Die IHK-Fachkundeprüfung dürfen Sie beliebig oft wiederholen — die Zwei-Versuche-Grenze aus der Berufsausbildung (§ 37 BBiG) gilt hier nicht. Wiederholt wird allerdings immer die gesamte Prüfung mit beiden schriftlichen Teilen, und je Versuch fällt die volle Prüfungsgebühr erneut an. Die Wochen bis zum nächsten Termin nutzen Sie am besten für eine gezielte Fehleranalyse.
Wie oft dürfen Sie wiederholen? So oft Sie brauchen
Die Prüfungsordnungen der IHKs für die Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr — bundesweit nach einheitlichem Muster — sehen weder eine Höchstzahl an Versuchen noch eine Sperr- oder Wartefrist vor. Sie dürfen die Prüfung so oft wiederholen, bis Sie bestanden haben. Ein nicht bestandener Versuch verbaut Ihnen also nichts; er kostet Zeit und Gebühr, mehr nicht.
Verwechslungsgefahr: Die oft zitierte Grenze von zwei Wiederholungen stammt aus § 37 BBiG und gilt ausschließlich für Abschlussprüfungen in der Berufsausbildung. Die Fachkundeprüfung ist keine BBiG-Prüfung — ihre Grundlage ist das Berufszugangsrecht für den Güterkraft- bzw. Personenverkehr (GBZugV und PBZugV). Viele Suchtreffer zu „IHK-Prüfung wiederholen“ beziehen sich auf Auszubildende und passen auf Ihre Situation nicht.
Wiederholt wird immer die gesamte Prüfung
Die Fachkundeprüfung ist als Gesamtprüfung angelegt. Bei einer Wiederholung treten Sie deshalb erneut zu beiden schriftlichen Teilen an — auch dann, wenn ein Teil beim letzten Mal gut ausgefallen ist. Eine Anrechnung bestandener Teile gibt es nicht.
Das wirkt streng, folgt aber aus der Bestehensregel: Jeder Teil muss für sich mit mindestens 50 % bestanden werden — liegt ein Teil darunter, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Wie die beiden Teile aufgebaut sind und was in ihnen geprüft wird, zeigt der Überblick zum Prüfungsablauf.
Häufiges Missverständnis: Dass bestandene Prüfungsteile bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren angerechnet werden, gilt nur für Fortbildungsprüfungen nach dem BBiG. Auf die Fachkundeprüfung ist diese Regel nicht übertragbar.
Eine gute Nachricht steckt trotzdem darin: Die IHKs prüfen bundesweit mit gemeinsamen Fragebögen. Die Wiederholungsprüfung hat also dieselbe Struktur und dieselben Aufgabentypen wie Ihr erster Versuch — nur mit einem neuen Fragen-Set. Sie gehen beim zweiten Mal deutlich informierter hinein: Sie kennen den Ablauf, den Zeitdruck und Ihre Schwachstellen.
Anmeldung zur Wiederholung: der nächste Termin
Ein gesondertes Wiederholungsverfahren gibt es nicht — Sie melden sich ganz normal neu zum nächsten Prüfungstermin an, schriftlich oder elektronisch bei Ihrer IHK (nach dem Wohnortprinzip dieselbe Kammer wie beim ersten Versuch, sofern Sie nicht umgezogen sind).
- Terminfrequenz: Wie oft geprüft wird, unterscheidet sich je Kammer deutlich — von vier Terminen im Jahr bis zu monatlichen Prüfungen.
- Anmeldefrist: Bei manchen Kammern liegt der Anmeldeschluss rund zwei Wochen vor dem Prüfungstermin — fragen Sie die Frist direkt mit dem nächsten Termin ab.
- Früh anmelden: Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
Falls etwas dazwischenkommt: Wer vor Prüfungsbeginn zurücktritt oder nicht erscheint, hat die Prüfung nicht abgelegt — ein Fehlversuch entsteht nicht. Wer die Prüfung ohne wichtigen Grund abbricht, hat sie dagegen nicht bestanden. Bei Krankheit zählt ein ärztliches Attest, das spätestens am Prüfungstag ausgestellt und innerhalb von drei Tagen vorgelegt wird. Je nach IHK können für die Abmeldung Gebühren anfallen.
Was die Wiederholung kostet
Für jeden Versuch fällt die volle Prüfungsgebühr erneut an — eine ermäßigte Wiederholergebühr ist nicht vorgesehen. Die Höhe legt jede IHK in ihrer Gebührenordnung selbst fest; einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Zur Orientierung: Beim Güterkraftverkehr liegen etwa die bayerischen Kammern aktuell zwischen 140 und 270 €, im Taxi- und Mietwagenverkehr verlangen die Kammern meist etwa 190 bis 270 € (Stand 2026), einzelne liegen darunter oder darüber.
Rechnen Sie den zweiten Anlauf deshalb ehrlich: Prüfungsgebühr, Anfahrt, freigenommene Zeit — und im schlechtesten Fall dasselbe noch einmal. Eine gezielte Vorbereitung ist fast immer günstiger als ein dritter Versuch. Was rund um die Prüfung insgesamt an Kosten entsteht, haben wir im Kostenüberblick Güterkraftverkehr und im Kostenüberblick Taxi- und Mietwagenverkehr aufgeschlüsselt.
Der Bescheid: lesen, Einsicht nehmen, Fristen kennen
Das Ergebnis kommt schriftlich, je nach IHK meist wenige Wochen nach dem Prüfungstag. Bei Nichtbestehen erhalten Sie einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung — das Prüfungsergebnis ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie vorgehen können.
Lesen Sie den Bescheid zuerst als Diagnose: Die Punktzahlen je Teil zeigen, wo es gefehlt hat. Knapp unter 50 % in einem Teil ist eine andere Ausgangslage als deutliche Lücken in beiden — und entscheidet darüber, wie umfangreich die Vorbereitung auf den zweiten Versuch ausfallen muss.
- Einsichtnahme: Sie können Ihre bewerteten Prüfungsunterlagen einsehen — formloser Antrag bei Ihrer IHK, am besten sofort nach dem Bescheid. Wichtig: Der Antrag stoppt die Widerspruchsfrist nicht.
- Widerspruch: in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Bei Postversand gilt der Bescheid seit dem 1. Januar 2025 am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben — maßgeblich ist immer die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.
- Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
- Aufbewahrung: Die Prüfungsunterlagen werden nur ein Jahr aufbewahrt — schieben Sie eine Einsichtnahme nicht auf.
Ehrlich eingeordnet: Ein Widerspruch lohnt fast nur, wenn die Einsichtnahme konkrete Anhaltspunkte liefert — etwa falsch addierte Punkte, nicht bewertete Antworten oder Verfahrensfehler. Je nach IHK ist das Widerspruchsverfahren kostenpflichtig, und es ersetzt keine bessere Vorbereitung. Bei Erfolg wird die schriftliche Prüfung neu bewertet.
Zur mündlichen Prüfung eingeladen? Das ist kein Durchfallen
Eine Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung bedeutet nicht, dass Sie durchgefallen sind — im Gegenteil: Sie findet nur statt, wenn beide schriftlichen Teile bestanden sind. Wer in beiden Teilen über 70 % erreicht, muss gar nicht mündlich antreten; liegt ein Teil zwischen 50 % und 70 %, ist die mündliche Prüfung Ihre Chance, das Bestehen zu sichern.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll laut Prüfungsordnung eine halbe Stunde nicht überschreiten. Im Vordergrund stehen die Sachgebiete, in denen Ihre schriftlichen Leistungen am schwächsten waren — bereiten Sie sich also gezielt auf genau diese Themen vor.
Für den zweiten Anlauf können Sie die Regel auch als Ziel nutzen: Wer in beiden Teilen über 70 % erreicht, hat die Prüfung schon nach dem schriftlichen Tag bestanden — ganz ohne mündlichen Termin.
Woran es meistens liegt — und wie der zweite Versuch gelingt
Hinter einer nicht bestandenen Fachkundeprüfung stehen erfahrungsgemäß immer wieder dieselben Muster:
- Die Fahrzeugkostenrechnung wurde unterschätzt — sie ist der häufigste Durchfallgrund. Findet keine mündliche Prüfung statt, macht Teil 2 mit der Kostenrechnung als zentraler Aufgabe bis zu 40 % der Gesamtbewertung aus.
- Das Zeitmanagement hat nicht gereicht: Wer inhaltlich sicher war, aber nicht fertig wurde, hat kein Wissens-, sondern ein Trainingsproblem — es fehlte die Prüfungssimulation unter realen Bedingungen.
- Die Prüfung wurde insgesamt unterschätzt: Berufserfahrung ersetzt die strukturierte Vorbereitung auf die prüfungsrelevanten Sachgebiete nicht.
- Die 50-%-Falle hat zugeschlagen: Ein starker Teil rettet den schwachen nicht — jeder Teil muss für sich bestehen.
Für den zweiten Versuch hat sich ein Vorgehen in drei Schritten bewährt:
- Fehleranalyse: Arbeiten Sie anhand des Bescheids (und gegebenenfalls der Einsichtnahme) ehrlich heraus, in welchen Themen und Fragetypen die Punkte verloren gingen.
- Gezieltes Training: Schließen Sie genau diese Lücken, statt noch einmal alles gleichmäßig zu lernen — mit prüfungsnahen Fragen und mindestens einer vollständigen Prüfungssimulation mit Zeitlimit.
- Früh neu anmelden: Sichern Sie sich den nächsten Termin und planen Sie die Wochen bis dahin mit einem festen Lernplan — die Wartezeit ist genau das Fenster für die Aufarbeitung.
Zur Einordnung: Das Prüfungsergebnis wird von der IHK 50 Jahre aufbewahrt, und die Bescheinigung über die fachliche Eignung gilt nach dem Bestehen unbefristet. Einmal geschafft heißt für immer geschafft — jeder gut vorbereitete Versuch zahlt dauerhaft ein.
Häufige Fragen
Wie oft darf ich die IHK-Fachkundeprüfung wiederholen?
So oft Sie brauchen — die Prüfungsordnung sieht weder eine Höchstzahl an Versuchen noch eine Sperr- oder Wartefrist vor. Die bekannte Grenze von zwei Wiederholungen gilt nur für Abschlussprüfungen in der Berufsausbildung (§ 37 BBiG) und betrifft die Fachkundeprüfung nicht.
Muss ich die ganze Prüfung wiederholen oder nur den nicht bestandenen Teil?
Immer die ganze Prüfung. Die Fachkundeprüfung ist eine Gesamtprüfung — bestandene Teile werden bei der Wiederholung nicht angerechnet, auch ein gutes Teilergebnis verfällt. Sie schreiben beide schriftlichen Teile erneut.
Was kostet die Wiederholungsprüfung?
Je Versuch fällt die volle Prüfungsgebühr erneut an; eine ermäßigte Wiederholergebühr gibt es nicht. Die Höhe legt jede IHK in ihrer Gebührenordnung selbst fest — beim Güterkraftverkehr liegen etwa die bayerischen Kammern aktuell zwischen 140 und 270 €, im Taxi- und Mietwagenverkehr verlangen die Kammern meist etwa 190 bis 270 € (Stand 2026), einzelne liegen darunter oder darüber.
Kann ich das Prüfungsergebnis anfechten?
Ja. Der Bescheid über das Nichtbestehen enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung; in der Regel können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist das vor allem bei konkreten Bewertungs- oder Verfahrensfehlern, die Sie über eine Einsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen prüfen können. Maßgeblich sind immer die Angaben in Ihrem Bescheid.
Wann kann ich die Prüfung frühestens wiederholen?
Zum nächsten Prüfungstermin Ihrer IHK, zu dem Sie sich fristgerecht anmelden — eine Sperr- oder Wartefrist gibt es nicht. Wie häufig geprüft wird, ist je Kammer unterschiedlich: von vier Terminen im Jahr bis zu monatlichen Prüfungen. Melden Sie sich früh an, die Plätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
Bekomme ich bei der Wiederholung andere Prüfungsfragen?
Die Struktur bleibt gleich, die Fragen sind neu. Die IHKs prüfen bundesweit mit gemeinsamen Fragebögen; bei der Wiederholung erwartet Sie derselbe Aufbau mit einem anderen Fragen-Set. Genau deshalb lohnt prüfungsnahes Üben — Aufgabentypen und Zeitdruck kennen Sie dann schon.
Ich bin zur mündlichen Prüfung eingeladen — bin ich durchgefallen?
Nein. Die mündliche Ergänzungsprüfung findet nur statt, wenn beide schriftlichen Teile bestanden sind. Wer in beiden Teilen über 70 % erreicht, muss nicht mündlich antreten; liegt ein Teil zwischen 50 % und 70 %, folgt die mündliche Ergänzungsprüfung — Ihre Chance, das Bestehen zu sichern. Sie soll laut Prüfungsordnung eine halbe Stunde nicht überschreiten.
Was passiert, wenn ich vom Wiederholungstermin zurücktrete oder krank werde?
Treten Sie vor Prüfungsbeginn zurück oder erscheinen Sie nicht, gilt die Prüfung als nicht abgelegt — ein Fehlversuch entsteht nicht. Brechen Sie die Prüfung ohne wichtigen Grund ab, gilt sie als nicht bestanden. Bei Krankheit zählt ein ärztliches Attest, das spätestens am Prüfungstag ausgestellt und innerhalb von drei Tagen vorgelegt wird; je nach IHK können Abmeldegebühren anfallen.
So gelingt der zweite Versuch — mit System
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