Verkehrsleiter-Akademie — Taxi- und Mietwagenverkehr
Die Verkehrsleiter-Akademie führt Sie als Online-Lehrgang Sachgebiet für Sachgebiet durch den gesamten prüfungsrelevanten Stoff — mit kurzen Videolektionen, Begleitskripten und sofortigem Wissens-Check. Sie lernen berufsbegleitend und in Ihrem eigenen Tempo. Erstellt von einem Kraftverkehrsmeister (IHK), verständlich für alle.
299 €
einmalig · 16 Wochen Zugriff
Persönliche Antwort per WhatsApp, Telefon oder E-Mail
Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere AGB. Es gilt unsere Widerrufsbelehrung.
Das ist enthalten
- Videolektionen (5–10 Min.) mit deutschen Untertiteln
- Begleitskripte zum Nachlesen
- Glossar in einfacher Sprache
- Wissens-Checks nach jedem Sachgebiet
- Persönlicher Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- 16 Wochen Zugang, Lernerfolgs-Zertifikat
So funktioniert die Akademie
- 1
Zugang sichern & Lernplan erhalten
Direkt nach dem Kauf starten Sie. Sie geben Ihren IHK-Prüfungstermin an — die Akademie erstellt daraus Ihren persönlichen Wochen-Lernplan.
- 2
Sachgebiet für Sachgebiet lernen
Pro Sachgebiet: kurze Videolektionen, Begleitskript und sofortiger Wissens-Check — am Smartphone, Tablet oder PC, ohne Installation.
- 3
Sicher in die IHK-Prüfung
Fortschrittsanzeige und Glossar halten Sie auf Kurs. Mit dem Digitalen Prüfungstrainer trainieren Sie zusätzlich die Prüfungssimulation.
Das erwartet Sie in der IHK-Prüfung
Die schriftliche IHK-Prüfung besteht aus zwei Teilen mit einer Pause dazwischen: Teil 1 mit rund 35 Fragen (1 Stunde, 60 Punkte), danach Teil 2 mit rund 15 Fragen plus einer Fahrzeugkostenrechnung (1 Stunde, 52,5 Punkte). Hinzu kommt gegebenenfalls eine mündliche Prüfung von höchstens einer halben Stunde (37,5 Punkte) — insgesamt also 150 Punkte. Bestanden ist die Prüfung ab 90 Punkten, wobei kein Teil unter 50 % liegen darf. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die beiden schriftlichen Teile zusammen bereits 90 Punkte bringen — das sind rund 80 % der schriftlich erreichbaren 112,5 Punkte.
- Personenbeförderungsrecht: PBefG, BOKraft, Konzession und Tarife
- Gewerbe-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht inkl. Lenk- und Ruhezeiten
- Sozialversicherung, Beförderungsvertrag und Haftung
- Kaufmännische Führung: Zahlungsverkehr, Kalkulation, Buchführung (EÜR), Steuern, Versicherungen
- Technik & Betrieb: Zulassung, Ausrüstung (Taxameter), Wartung, Funk/Kommunikation
- Verkehrssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
- Grenzüberschreitender Verkehr, Papiere und Dokumente
Besonderer Fokus: die Fahrzeugkostenrechnung. Sie entscheidet in der Prüfung oft über Bestehen oder Durchfallen — wir üben sie Schritt für Schritt.
Fachkunde neben dem Fahrbetrieb — mit einem Rechtsrahmen, der nur hier gilt
Für die Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz — Taxi nach § 47, Mietwagen nach § 49 — müssen vier Voraussetzungen zusammenkommen: persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, eine Niederlassung mit tatsächlichem Betriebssitz, an dem die Geschäftsunterlagen geführt werden, und die fachliche Eignung. Die letzte weisen Sie mit der IHK-Fachkundeprüfung nach; sie ist für Taxi und Mietwagen dieselbe, und die Bescheinigung gilt unbefristet. Wie sich die beiden Genehmigungsarten im Betrieb unterscheiden, ordnet der Überblick zum PBefG für Taxi und Mietwagen ein.
Ein Unterschied zum Güter- und Omnibusverkehr entscheidet darüber, was Sie überhaupt lernen müssen: Die europäische Berufszugangsverordnung — die VO (EG) Nr. 1071/2009 — gilt für den Taxi- und Mietwagenverkehr nicht. Ihr Rechtsrahmen ist national: PBefG und PBZugV, deren Anlage 3 die Sachgebiete der Prüfung auflistet, ergänzt um die BOKraft für den laufenden Betrieb. Deshalb heißt die verantwortliche Person hier Betriebsleiter und nicht Verkehrsleiter. Und deshalb betreffen die Regeln des EU-Marktzugangs — Gemeinschaftslizenz, Kabotage, EU-Kontrollgerät — Ihre Konzession nicht. Das Sachgebiet grenzüberschreitender Verkehr kommt in der Prüfung dennoch vor, allerdings mit dem geringsten Gewicht.
Wer diesen Nachweis über einen Online-Lehrgang angeht, tut das meist neben laufenden Fahrten. Sie fahren angestellt und bereiten die eigene Konzession vor; Sie führen den Betrieb längst und holen die Fachkunde nach, weil der bisherige Betriebsleiter aufhört; oder Sie steigen aus einem anderen Beruf ein und haben mit dem PBefG bislang nichts zu tun gehabt. In allen drei Fällen soll die Vorbereitung in die Lücken zwischen den Schichten passen — nicht umgekehrt.
Geprüft wird bei der IHK, in deren Bezirk Sie wohnen: Es gilt das Wohnortprinzip, ein Wechsel zu einer anderen Kammer ist nur per Freistellungsantrag und in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wo und wie Sie sich vorbereitet haben, spielt für die Zulassung dagegen keine Rolle.
Was die Prüfung verlangt — und was die Akademie davon abnimmt
Die Sachgebiete zählen nicht gleich viel. Am schwersten wiegt die kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens — schwerer als das Recht, obwohl das Recht den größeren Stoffberg stellt; die vollständige Gewichtung steht im Überblick zum Ablauf der Fachkundeprüfung. Ohne diesen Blick verteilt sich Lernzeit leicht in die andere Richtung: Man liest sich in Paragrafen fest und schiebt das Rechnen vor sich her. Ein Lehrgang, der die Sachgebiete der Reihe nach abarbeitet und jedes mit einem Wissens-Check abschließt, nimmt Ihnen diese Entscheidung ab. Sie merken nach jedem Block, ob er sitzt — und nicht erst am Prüfungstag.
Der erste schriftliche Teil belohnt Abdeckung. Es sind viele kurze Fragen quer durch alle Sachgebiete, und jede Lücke kostet unmittelbar Punkte; Tiefe in zwei Lieblingsthemen gleicht das nicht aus. Genau dafür ist ein strukturierter Lehrgang gebaut: Er geht jedes Sachgebiet einmal vollständig durch, statt Sie auswählen zu lassen, was Ihnen zugänglich erscheint.
Der zweite Teil belohnt Routine. Hier steht die Fahrzeugkostenrechnung — sie wird zuerst bearbeitet, die übrigen Fachfragen folgen danach. Die Akademie erklärt diese Rechnung Schritt für Schritt: welche Positionen zeitabhängig sind, welche von der Laufleistung abhängen und wie beide auf eine gemeinsame Bezugsgröße kommen. Dazu gehört eine Kleinigkeit mit großer Wirkung: Als Hilfsmittel ist in der Prüfung ausschließlich ein Taschenrechner zugelassen, netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig. Keine Formelsammlung, kein Gesetzestext. Was Sie am Prüfungstag brauchen, muss vorher im Kopf sein — und die Struktur der Rechnung ist der Teil, der sich am zuverlässigsten einüben lässt. Wie sie aufgebaut ist, zeigt die ausführliche Anleitung zur Fahrzeugkostenrechnung.
Bleibt die mündliche Prüfung. Ob sie überhaupt stattfindet, entscheidet allein Ihr schriftliches Ergebnis — die Punkteregel dazu steht im Prüfungsabschnitt dieser Seite. Findet sie statt, ist sie keine zweite Runde derselben Fragen: Sie sollen Ihre Antwort begründen und dabei den richtigen Fachbegriff samt Rechtsquelle nennen. Für diesen Fall sind Begleitskripte und Glossar der eigentliche Gewinn des Lehrgangs — Sie lesen eine Erklärung so oft nach, bis Sie sie in eigenen Worten sagen können.
Was die Akademie nicht tut: Sie meldet Sie nicht bei der IHK an und vergibt keine Prüfungstermine. Den Termin bringen Sie mit — er ist der Anker, auf den Ihr Lernplan zuläuft.
Vier Themen, die beim Selbstlernen zu kurz kommen
Vier Themen kosten im Taxi- und Mietwagenverkehr erfahrungsgemäß die meisten Punkte. Keines davon ist schwer zu verstehen — alle vier werden nur regelmäßig unterschätzt.
- Die Abgrenzung von § 47 und § 49 PBefG. Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht treffen nur das Taxi; der Mietwagen darf ausschließlich vorab bestellte Fahrten ausführen und unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Abgefragt wird das selten als Definition, meist als Fall: Darf dieses Fahrzeug diesen Auftrag so annehmen?
- Die Kalkulation. Nicht die Mathematik ist die Hürde, sondern die Zuordnung — zeitabhängige gegen laufleistungsabhängige Kosten, und an welcher Stelle der kalkulatorische Unternehmerlohn steht. Ein vergessener oder falsch einsortierter Posten zieht das ganze Ergebnis mit.
- Fremde Lenk- und Ruhezeiten. Viele übernehmen die EU-Sozialvorschriften aus dem Lkw- und Reisebusbereich. Für Pkw bis neun Sitzplätze einschließlich Fahrer gelten sie nicht; für angestellte Fahrer greift stattdessen das Arbeitszeitgesetz. Was hier wirklich gilt, trennt der Beitrag zu Sozialvorschriften und Lenkzeiten sauber auf.
- Ungefähre Begriffe. Bei offenen Fragen zählt der exakte Ausdruck samt Rechtsquelle. „Die Versicherung“ ist keine Antwort, wenn die Haftpflichtversicherung gemeint ist — und Taxameter und Wegstreckenzähler sind nicht dasselbe Gerät.
Für drei dieser vier Punkte ist ein Online-Lehrgang das passende Werkzeug: Man kann eine Erklärung beliebig oft wiederholen, und genau das brauchen Abgrenzungen und Rechenschritte. Was das Format nicht kann, ist nachfragen, wenn eine Erklärung nicht zündet.
Für wen dieser Weg passt — und für wen nicht
Die Akademie passt gut, wenn Sie neben dem Betrieb oder neben dem Fahren lernen und Ihre Zeiten unregelmäßig sind. Sie passt ebenso gut, wenn Sie ohne kaufmännische oder juristische Vorbildung einsteigen: Der Stoff ist in einfacher Sprache aufbereitet, jede Lektion lässt sich wiederholen, und niemand im Raum bekommt mit, dass Sie ein Thema dreimal hören. Und sie passt, wenn Sie keinen unserer Präsenzstandorte gut erreichen oder nicht auf den nächsten Seminartermin warten wollen.
In drei Fällen passt sie schlecht — und die sagen wir lieber vorher als hinterher:
- Sie lernen deutlich besser, wenn jemand nachfragt und Ihnen bei der Kostenrechnung über die Schulter sieht. Dann ist das Präsenzseminar Taxi- und Mietwagenverkehr der bessere Weg: kompakte Tage vor Ort in kleiner Gruppe, mit direkter Rückfrage.
- Sie sind seit Jahren im Gewerbe oder kaufmännisch vorgebildet und brauchen keinen Lehrgang, sondern Prüfungsroutine. Dann wäre die Akademie Wiederholung von etwas, das Sie längst können — üben Sie stattdessen mit dem Digitalen Prüfungstrainer.
- Ihr Prüfungstermin liegt in wenigen Tagen. Einen vollständigen Lehrgang arbeiten Sie in dieser Zeit nicht sinnvoll durch; gezieltes Üben im Prüfungsformat bringt dann mehr als ein Kursstart.
Und ein vierter Fall, den man leicht übersieht: Vielleicht müssen Sie die Prüfung gar nicht ablegen. Die PBZugV kennt neben ihr zwei weitere Wege zum Fachkundenachweis — beide sind an Bedingungen geknüpft, aber der Weg über eine mehrjährige leitende Tätigkeit im Taxi- oder Mietwagenunternehmen steht anders als in den übrigen Verkehren laufend offen. Was genau verlangt wird, steht im Ratgeber zu Ablauf und Anmeldung; entscheiden tut es Ihre IHK.
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