Personenbeförderungsrecht (PBefG) für Taxi & Mietwagen – Gesetze, Pflichten & Prüfungswissen
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 29. Juni 2026
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) trennt Taxi und Mietwagen klar: Das Taxi (§ 47 PBefG) unterliegt der Beförderungs-, der Tarif- und der Betriebspflicht und darf am Halteplatz oder auf Zuruf Fahrgäste aufnehmen. Der Mietwagen (§ 49 PBefG) darf nur vorab bestellte Fahrten ausführen und unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz; Uber, FreeNow und Bolt laufen über die Mietwagenkonzession. Beide brauchen eine Konzession und den Fachkundenachweis. Den Betrieb im Detail regelt ergänzend die BOKraft, den Berufszugang die PBZugV.
Drei Gesetze, ein Rechtsrahmen
Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen betreibt, bewegt sich in einem eng regulierten Rechtsrahmen. Drei Regelwerke greifen ineinander: das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Wer die Aufgabenteilung dieser drei Regelwerke versteht, hat einen großen Teil der Rechtsfragen in der IHK-Fachkundeprüfung bereits im Griff.
| Regelwerk | Regelt | Wichtigste Inhalte für Taxi/Mietwagen |
|---|---|---|
| PBefG | Was darf wer unter welchen Bedingungen? | Konzessionspflicht, Gelegenheitsverkehr, Taxi vs. Mietwagen, Pflichten |
| BOKraft | Wie muss der Betrieb ablaufen? | Fahrzeugausstattung, Taxameter, Aushangpflichten, technische Vorschriften |
| PBZugV | Wer darf den Beruf ausüben? | Fachkundeprüfung, Eigenkapitalnachweis, Zuverlässigkeit |
Merkhilfe: Das PBefG sagt, „was“ erlaubt ist, die BOKraft, „wie“ der Betrieb auszusehen hat, und die PBZugV, „wer“ den Beruf überhaupt ausüben darf. Die einzelnen Fahrer brauchen zusätzlich den Personenbeförderungsschein („P-Schein“) und je nach Kommune eine Ortskundeprüfung — das ist nicht dasselbe wie die unternehmerische Fachkunde nach der PBZugV.
PBefG – das Personenbeförderungsgesetz
Das PBefG ist das übergeordnete Gesetz. Es legt fest, wer unter welchen Bedingungen Personen befördern darf, ordnet Taxi und Mietwagen dem Gelegenheitsverkehr zu und definiert die unterschiedlichen Pflichten. Die folgenden Paragrafen sind für die Prüfung besonders wichtig — § 47 (Taxiverkehr) und § 49 (Mietwagenverkehr) tauchen in nahezu jeder Prüfung auf:
| Paragraf | Inhalt | Prüfungsrelevanz |
|---|---|---|
| § 1 | Sachlicher Geltungsbereich – wer unter das PBefG fällt | Mittel |
| § 2 | Genehmigungspflicht – keine Personenbeförderung ohne Konzession | Hoch |
| § 13 | Voraussetzungen der Genehmigung – fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Finanzen, Betriebssitz | Sehr hoch |
| § 21 | Betriebspflicht (nur Taxi) | Sehr hoch |
| § 22 | Beförderungspflicht (gilt nur für Taxi) | Sehr hoch |
| § 46 | Gelegenheitsverkehr – Oberbegriff für Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten | Hoch |
| § 47 | Taxiverkehr – Definition, Pflichten, Tarif | Sehr hoch |
| § 49 | Mietwagenverkehr – Definition, Rückkehrpflicht, Auftragsannahme | Sehr hoch |
| § 50 | Gebündelter Bedarfsverkehr (seit 2021) | Mittel |
| § 51 | Tarifpflicht (nur Taxi) | Sehr hoch |
Wer ohne die erforderliche Genehmigung Personen befördert, riskiert ein empfindliches Bußgeld — im Rahmen bis zu 20.000 €. Die Konzessionspflicht nach § 2 PBefG ist damit keine Formalie, sondern die rechtliche Grundvoraussetzung für jeden gewerblichen Betrieb.
BOKraft – die Betriebsordnung für Kraftfahrunternehmen
Die BOKraft ist eine Ausführungsverordnung zum PBefG. Sie regelt den tatsächlichen Betrieb im Detail: wie das Fahrzeug ausgestattet sein muss, welche Geräte vorgeschrieben sind und welche Angaben sichtbar angebracht oder ausgehängt werden müssen. Hier zeigt sich der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen sehr konkret:
| Thema | Taxi (BOKraft) | Mietwagen (BOKraft) |
|---|---|---|
| Fahrpreisanzeiger | Taxameter (geeicht) – Pflicht | Wegstreckenzähler |
| Dachzeichen | Pflicht – beleuchtet bei Frei | Nicht erlaubt |
| Fahrzeugfarbe | Elfenbein (je nach Kommune Pflicht oder Ausnahme möglich) | Keine Vorgabe |
| Ordnungsnummer | Sichtbar am Fahrzeug angebracht | Sichtbar am Fahrzeug angebracht |
| Aushangpflichten | Taxitarif, Name des Unternehmers, Ordnungsnummer | Name des Unternehmers, Ordnungsnummer |
| Erste-Hilfe-Kasten | Pflicht für beide Verkehrsformen | Pflicht für beide Verkehrsformen |
Eine beliebte Prüfungsfrage lautet: „Was ist der Unterschied zwischen Taxameter und Wegstreckenzähler?“ Das Taxameter berechnet aus Wegstrecke und Wartezeit nach dem behördlichen Tarif den Fahrpreis und muss geeicht sein; der Wegstreckenzähler im Mietwagen erfasst lediglich die gefahrene Strecke, da der Mietwagen keiner Tarifpflicht unterliegt.
PBZugV – die Berufszugangsverordnung
Die PBZugV regelt, wer den Beruf überhaupt ausüben darf. Sie konkretisiert die drei zentralen Voraussetzungen aus § 13 PBefG — fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit:
| Bereich | PBZugV-Regelung |
|---|---|
| Fachliche Eignung (§§ 3–7) | Fachkundeprüfung bei der IHK, Prüfungsinhalte (Anlage 3), Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse, dreijährige leitende Tätigkeit als Alternative |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2) | Eigenkapitalnachweis: 2.250 € (erstes Fahrzeug), 1.250 € (jedes weitere); Unbedenklichkeitsbescheinigungen; Eigenkapitalbescheinigung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer |
| Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1) | Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Fahreignungsregister; Festlegung, wann die Zuverlässigkeit zu verneinen ist |
Die fachliche Eignung lässt sich auf drei Wegen nachweisen: durch die bestandene IHK-Fachkundeprüfung, durch einen anerkannten gleichwertigen Abschluss (bestimmte kaufmännische bzw. verkehrsbezogene Abschlüsse, vor dem 4. Dezember 2011 erworben) oder durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Personenbeförderungsunternehmen, deren Ende nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Im Regelfall führt der Weg über die IHK-Prüfung.
Pflichten im Taxi- und Mietwagenverkehr im Vergleich
Der zentrale rechtliche Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen liegt in den Pflichten. Das Taxi ist Teil des öffentlichen Nahverkehrs und deshalb stärker gebunden; der Mietwagen ist ein reines Bestellgeschäft. Die folgende Tabelle stellt alle wesentlichen Pflichten in einer Ansicht gegenüber:
| Pflicht | Taxi | Mietwagen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Beförderungspflicht | Ja | Nein | § 22 PBefG |
| Betriebspflicht | Ja | Nein | § 21 PBefG |
| Tarifpflicht | Ja | Nein | § 51 PBefG |
| Rückkehrpflicht | Nein | Ja | § 49 Abs. 4 PBefG |
| Konzessionspflicht | Ja | Ja | § 2 PBefG |
| Fachkundenachweis | Ja | Ja | § 13 PBefG i. V. m. PBZugV |
| Versicherungspflicht | Ja | Ja | PflVG |
- Beförderungspflicht (§ 22 PBefG): Das Taxi muss innerhalb des Pflichtfahrgebiets jeden zumutbaren Beförderungswunsch annehmen — es darf einen Fahrgast nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Der Mietwagen ist frei, welche Aufträge er annimmt.
- Betriebspflicht (§ 21 PBefG): Das Taxi muss den genehmigten Verkehr aufrechterhalten und kann zu Bereitschaftszeiten verpflichtet werden. Der Mietwagen hat keine solche Pflicht.
- Tarifpflicht (§ 51 PBefG): Beim Taxi gilt der behördlich festgesetzte Tarif — der Preis ist nicht frei verhandelbar. Der Mietwagen kann den Preis frei vereinbaren, üblicherweise vorab.
- Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 PBefG): Der Mietwagen muss nach Ausführung des Auftrags zum Betriebssitz zurückkehren, sofern er nicht vorher einen neuen, am Betriebssitz oder unterwegs eingegangenen Auftrag erhalten hat. Diese Pflicht trennt den Mietwagen vom Taxi, das frei im Pflichtfahrgebiet kreuzen darf.
Eine typische Prüfungsfrage zur Rückkehrpflicht: „In welchen Situationen muss der Mietwagen nicht zurückkehren?“ Antwort: wenn er noch während der laufenden Fahrt oder am Betriebssitz einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Nur dann darf er direkt zum nächsten Fahrgast weiterfahren, statt zum Betriebssitz zurückzukehren.
PBefG-Novelle 2021 – die wichtigsten Änderungen
Mit der PBefG-Novelle 2021 hat der Gesetzgeber auf den Plattformverkehr (Uber, Bolt, FreeNow) und neue Pooling-Angebote reagiert. Uber, FreeNow und Bolt selbst sind dabei keine eigene Konzessionsform — die vermittelten Fahrten laufen weiterhin über die Mietwagenkonzession. Neu sind vor allem eine zusätzliche Verkehrsform und erweiterte Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen:
| Neuerung | Bedeutung |
|---|---|
| Gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50) | Neue Verkehrsform neben Taxi und Mietwagen – ermöglicht Pooling-Angebote (z. B. MOIA), bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen |
| Kommunale Steuerungsinstrumente | Kommunen können Mindestpreise, Höchstpreise und Vorbestellfristen für Mietwagen festlegen – regionale Unterschiede nehmen zu |
| Rückkehrpflicht beibehalten | Grundsätzlich weiterhin gültig, aber Kommunen können abweichende Abstellorte genehmigen |
| Taxitarif-Korridor | Kommunen können statt fester Taxitarife einen Tarifkorridor festlegen (Mindest- und Höchstpreis) |
Praktische Folge: Die Mietwagen- und Taxiregeln sind seit 2021 stärker regional ausgestaltet. Wer in einer bestimmten Stadt gründen will, sollte die örtliche Genehmigungsbehörde nach festgelegten Mindest-/Höchstpreisen, Vorbestellfristen und genehmigten Abstellorten fragen — eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es bei diesen Punkten nicht mehr.
Das PBefG in der Prüfung – was kommt dran?
Die Rechtsfragen (PBefG, BOKraft und PBZugV zusammen) machen den größten Anteil der Prüfungsfragen aus — schätzungsweise 40–50 % der Gesamtpunkte. In Teil 1 der Fachkundeprüfung sind sie dominant, in Teil 2 kommen sie ergänzend vor. Die folgenden Themen tauchen besonders häufig auf:
| Thema | Häufigkeit | Typische Frage |
|---|---|---|
| Taxi vs. Mietwagen (§§ 47, 49) | Fast jede Prüfung | Welche Pflicht gilt nur für …? / Darf ein Mietwagen …? |
| Konzessionsvoraussetzungen (§ 13) | Sehr häufig | Nennen Sie die vier Voraussetzungen für die Konzessionserteilung |
| Fahrzeugausstattung (BOKraft) | Häufig | Was ist der Unterschied zwischen Taxameter und Wegstreckenzähler? |
| Eigenkapitalnachweis (§ 2 PBZugV) | Häufig | Wie hoch ist der Eigenkapitalnachweis für zwei Fahrzeuge? |
| Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4) | Häufig | In welchen Situationen muss der Mietwagen nicht zurückkehren? |
| Gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50) | Gelegentlich | Was versteht man unter gebündeltem Bedarfsverkehr? |
Die Paragrafen-Nummern und den exakten Wortlaut müssen Sie nicht auswendig können. Entscheidend ist, den Inhalt der zentralen Vorschriften zu kennen und zuzuordnen — insbesondere welche Pflichten für Taxi und welche für Mietwagen gelten und was die Konzessionsvoraussetzungen sind. Die Fachkundeprüfung ist im Übrigen für Taxi und Mietwagen identisch.
Häufige Fragen
Was regelt das PBefG?
Das Personenbeförderungsgesetz regelt, wer unter welchen Bedingungen gewerblich Personen befördern darf. Es ordnet Taxi und Mietwagen dem Gelegenheitsverkehr zu (§ 46), schreibt die Konzessionspflicht vor (§ 2) und definiert die unterschiedlichen Pflichten beider Verkehrsformen. BOKraft und PBZugV ergänzen es als Ausführungsverordnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen?
Das Taxi (§ 47 PBefG) unterliegt der Beförderungs-, Tarif- und Betriebspflicht und darf am Halteplatz oder auf Zuruf Fahrgäste aufnehmen. Der Mietwagen (§ 49 PBefG) darf nur vorab bestellte Fahrten ausführen, hat keine Tarifbindung und unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Uber, FreeNow und Bolt laufen über die Mietwagenkonzession.
Welche Pflichten hat ein Mietwagenunternehmer?
Der Mietwagen unterliegt der Konzessions-, der Fachkunde- und der Versicherungspflicht sowie der Rückkehrpflicht nach § 49 Abs. 4 PBefG: Nach jedem Auftrag muss er zum Betriebssitz zurückkehren, sofern er nicht bereits einen neuen Auftrag erhalten hat. Beförderungs-, Tarif- und Betriebspflicht wie beim Taxi gelten für ihn nicht.
Was ist die Rückkehrpflicht?
Die Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 PBefG) verlangt, dass ein Mietwagen nach Ausführung eines Auftrags zum Betriebssitz zurückkehrt. Ausnahme: Hat er noch während der Fahrt oder am Betriebssitz einen neuen Beförderungsauftrag erhalten, darf er direkt weiterfahren. Seit der Novelle 2021 können Kommunen abweichende Abstellorte genehmigen.
Was besagt die Beförderungspflicht?
Die Beförderungspflicht (§ 22 PBefG) gilt nur für das Taxi: Innerhalb seines Pflichtfahrgebiets muss es jeden zumutbaren Beförderungswunsch annehmen und darf einen Fahrgast nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Der Mietwagen entscheidet dagegen frei, welche Aufträge er annimmt.
Gibt es für Mietwagen eine Tarifpflicht?
Nein. Die Tarifpflicht (§ 51 PBefG) gilt nur für das Taxi, das den behördlich festgesetzten Tarif anwenden muss. Der Mietwagen kann den Preis frei vereinbaren, üblicherweise vorab. Seit 2021 können Kommunen für Mietwagen jedoch Mindest- und Höchstpreise festlegen.
Was änderte die PBefG-Novelle 2021?
Die Novelle 2021 führte mit dem gebündelten Bedarfsverkehr (§ 50) eine neue Verkehrsform für Pooling-Angebote (z. B. MOIA) ein. Außerdem können Kommunen seither Mindest-/Höchstpreise und Vorbestellfristen für Mietwagen sowie einen Tarifkorridor statt fester Taxitarife festlegen. Die Rückkehrpflicht blieb grundsätzlich bestehen.
Gilt das PBefG auch für Krankenfahrten?
Ja. Sitzende Krankenfahrten mit Personenkraftwagen fallen unter das PBefG und erfordern eine Mietwagenkonzession. Liegendtransporte (Krankentransporte) unterliegen dagegen dem Rettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes und nicht dem PBefG.