IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen bestehen – Fehler vermeiden
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 10. August 2026
Bestanden ist die IHK-Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr mit mindestens 90 der 150 Punkte, und kein Prüfungsteil darf unter 50 % liegen. Kommen die 90 Punkte schon aus den beiden schriftlichen Teilen zusammen, entfällt die mündliche Prüfung. Der häufigste Durchfallgrund ist die Fahrzeugkostenrechnung — wer ihre Struktur sicher beherrscht und unter Zeitdruck geübt hat, besteht in aller Regel.
Die Bestehensmechanik – so gilt die Prüfung als bestanden
Die IHK-Fachkundeprüfung ist für Taxi und Mietwagen identisch. Sie besteht aus zwei schriftlichen Teilen an einem Tag und — sofern sie nicht entfällt — einer mündlichen Prüfung. Bestanden ist, wer mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht, also 90 der 150 Punkte, und zugleich in keinem Prüfungsteil unter 50 % liegt. Beide Bedingungen gelten nebeneinander: Ein hervorragendes Resultat in Teil 1 kann einen Teil 2 unter 50 % nicht kompensieren. Verbindlich ist die Prüfungsordnung Ihrer zuständigen IHK.
| Prüfungsteil | Inhalt | Dauer | Punkte (Gewicht) |
|---|---|---|---|
| Teil 1 | rund 35 Fragen (Multiple Choice + offene Fragen) | 60 Minuten | 60 (40 %) |
| Teil 2 | rund 15 Fachfragen + 1 Fahrzeugkostenrechnung | 60 Minuten | 52,5 (35 %) |
| Mündliche Prüfung | Ergänzungsprüfung, entfällt bei 90 Punkten aus den schriftlichen Teilen | höchstens 30 Minuten | 37,5 (25 %) |
Ob es bei der schriftlichen Prüfung bleibt oder eine mündliche Ergänzungsprüfung hinzukommt, entscheidet sich am schriftlichen Ergebnis:
| Ergebnis | Bedingung | Folge |
|---|---|---|
| Direkt bestanden | Beide Teile ≥ 50 % und schriftlich zusammen mindestens 90 Punkte | Bestanden — die mündliche Prüfung entfällt |
| Mündliche Ergänzung | Beide Teile ≥ 50 %, schriftlich zusammen aber unter 90 Punkten | Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung (höchstens 30 Min) |
| Nicht bestanden | Mindestens ein Teil unter 50 % | Keine mündliche Prüfung, Wiederholung der gesamten Prüfung |
Die 50-%-pro-Teil-Regel wird am häufigsten missverstanden. „Insgesamt gut“ reicht nicht: Wer in einem Teil unter 50 % rutscht, hat die gesamte Prüfung nicht bestanden — selbst bei einem starken anderen Teil. Eine Teilwiederholung gibt es nicht; beide Teile sind erneut abzulegen. Wie es nach einem nicht bestandenen Versuch weitergeht — Einsichtnahme, Fehleranalyse, Neuanmeldung — zeigt der Ratgeber Fachkundeprüfung nicht bestanden.
Die fünf häufigsten Vorbereitungsfehler
Die meisten gescheiterten Versuche lassen sich auf wenige, immer gleiche Vorbereitungsfehler zurückführen. Wer sie kennt, kann ihnen gezielt aus dem Weg gehen:
- Die Kostenrechnung zu spät beginnen: Erst in der letzten Woche zu üben reicht nicht. Besser ist, ab der Hälfte der Vorbereitungszeit täglich eine Rechnung zu üben.
- Nur theoretisch lesen, ohne zu simulieren: Reines Durchlesen erzeugt ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Mindestens drei komplette Prüfungssimulationen unter Zeitdruck sind notwendig.
- Alle Sachgebiete gleich gewichten: Die kaufmännischen Themen (35 %) und das Recht (25 %) machen zusammen 60 % des Prüfungsstoffs aus und sollten deshalb Priorität haben — nicht jedes Randthema gleich intensiv.
- Offene Fragen ignorieren: Multiple-Choice-Training allein genügt nicht. Offene Fragen verlangen aktives Abrufen und die korrekten Fachbegriffe.
- Zu kurzfristige Terminwahl: Eine zu knapp bemessene Vorbereitungszeit führt zu Stress und vermeidbaren Fehlern.
Der mit Abstand kritischste Punkt: Die Fahrzeugkostenrechnung ist der häufigste Grund für das Nichtbestehen. Sie steckt in Teil 2, der mit 52,5 Punkten 35 % der Gesamtpunktzahl trägt, und ist dort die größte Einzelaufgabe.
Fehler am Prüfungstag
Auch wer gut vorbereitet ist, kann sich am Prüfungstag selbst Punkte kosten. Diese Fehler sind besonders ärgerlich, weil sie nichts mit fehlendem Wissen zu tun haben:
- Sich an schwierigen Fragen festbeißen: kostet wertvolle Zeit, die am Ende für leichtere Punkte fehlt.
- Die Kostenrechnung als letzte Aufgabe bearbeiten: unter Zeitdruck häufen sich Flüchtigkeitsfehler. Besser ist, in Teil 2 mit der Kostenrechnung zu beginnen.
- Fragen leer lassen: bedeutet null Punkte statt möglicher Teilpunkte — auch eine unvollständige Antwort kann punkten.
- Multiple-Choice-Antworten grundlos ändern: verschlechtert das Ergebnis oft, statt es zu verbessern.
- Organisatorische Fehler: ein fehlender Ausweis oder ein kommunikationsfähiges Gerät statt eines zugelassenen Taschenrechners kann zur Nichtzulassung führen.
Fahrzeugkostenrechnung – die typischen Fehlermuster
An der Fahrzeugkostenrechnung scheitern die meisten Teilnehmer — fast immer nicht am Rechnen, sondern an der Struktur. Verlangt wird die vollständige Kalkulation der Betriebskosten eines Taxis oder Mietwagens, sauber getrennt nach festen (zeitabhängigen) und beweglichen (laufleistungsabhängigen) Kosten, einschließlich kalkulatorischem Unternehmerlohn und Unternehmerrisiko-Zuschlag. Die folgenden Fehler tauchen immer wieder auf:
| Fehlertyp | Beispiel | Vermeidung |
|---|---|---|
| Strukturfehler | Kraftstoff als feste statt bewegliche Kosten angesetzt | Das Kostenschema auswendig lernen |
| Position vergessen | Kalkulatorischen Unternehmerlohn vergessen | Checkliste der Positionen abhaken |
| Einheitenfehler | Feste Kosten in €/Jahr statt €/Tag | Zieleinheit vorher notieren |
| Folgefehler | Abschreibung falsch → alle Folgeergebnisse falsch | Jeden Schritt einzeln prüfen |
| Unternehmerrisiko falsch | Zuschlag auf die falsche Basis gerechnet | Aufgabenstellung genau lesen |
Der Schlüssel ist nicht mathematisches Talent, sondern Struktur und Routine: Wer die Rechnung acht- bis zehnmal mit verschiedenen Zahlensätzen geübt hat, macht diese Fehler nicht mehr. Genau dafür eignet sich das Üben mit wechselnden Zahlen unter realistischen Bedingungen.
Mietwagen-Spezifik: Wer aus dem Plattformgeschäft kommt (Uber, FreeNow, Bolt), darf die Plattformprovision nicht vergessen. Wird sie in der Kalkulation übersehen, rechnet man den Betrieb künstlich „arm“ — eine teure Lücke, die in der Bewertung sofort auffällt.
Die mündliche Ergänzungsprüfung
Ein gutes schriftliches Ergebnis heißt nicht automatisch „fertig“: Wer in beiden Teilen mindestens 50 % erreicht, schriftlich aber noch nicht auf 90 Punkte kommt, wird zur mündlichen Ergänzungsprüfung zugelassen. Sie dauert höchstens eine halbe Stunde. Findet sie statt, zählt das schriftliche Ergebnis zu 75 % und die mündliche Prüfung zu 25 %. Der Fokus liegt auf den Sachgebieten, in denen schriftlich Schwächen sichtbar wurden.
- Die Sachgebiete der schriftlichen Schwächen gezielt nacharbeiten.
- Erklärungen laut üben — etwa vor dem Spiegel formulieren.
- Bei Unklarheiten nachfragen, statt zu raten.
- Antworten strukturieren („erstens, zweitens, drittens“).
Zwei Verhaltensweisen fallen negativ auf: einsilbige Antworten und Unsicherheit als Ausrede. Besser ist, vorhandenes Teilwissen sachlich zu umschreiben, statt zu schweigen.
Prüfungsangst und mentale Vorbereitung
Die wirksamste Strategie gegen Prüfungsangst ist Vertrautheit, nicht Entspannung. Prüfungssimulationen unter Zeitdruck machen die Situation zur Routine — und Routine nimmt der Prüfung den Schrecken.
- Zwei bis drei komplette Simulationen unter echten Prüfungsbedingungen durchlaufen.
- Den Prüfungsort, wenn möglich, vorab einmal besuchen.
- Akzeptieren, dass kein 100-%-Wissen nötig ist — zum Bestehen genügen 90 der 150 Punkte.
Diese Perspektive entlastet: Sie müssen nicht jede Frage perfekt beantworten. Ein souveränes Bestehen lässt Spielraum für einzelne Lücken — entscheidend ist, in keinem Teil unter 50 % zu fallen und die punktstarken Themen sicher zu beherrschen.
Bestehens-Checkliste – 10 Punkte vor dem Prüfungstag
Wer die folgenden zehn Punkte vor dem Prüfungstag abhaken kann, geht mit deutlich besseren Chancen in die Prüfung:
- Die Fahrzeugkostenrechnung mindestens acht- bis zehnmal mit verschiedenen Zahlen geübt.
- Mindestens zwei komplette Prüfungssimulationen unter Zeitdruck durchlaufen.
- Die Unterschiede Taxi vs. Mietwagen (Beförderungs-, Tarif-, Betriebs- und Rückkehrpflicht) sicher parat.
- Die Fachbegriffe aus PBefG, BOKraft und PBZugV für die offenen Fragen abrufbar.
- Die steuerlichen Grundlagen verstanden.
- Die arbeitsrechtlichen Basics wiederholt.
- Einen netzunabhängigen, nicht kommunikationsfähigen Taschenrechner besorgt und getestet.
- Einen gültigen Ausweis bereitgelegt.
- Die Prüfungsstrategie festgelegt (in Teil 2 die Kostenrechnung zuerst).
- Am Vorabend: ausreichend Schlaf und die Anfahrt geplant.
Die Fachkundeprüfung ist nicht der Personenbeförderungsschein („P-Schein“) der Fahrer — und auch nicht die frühere Ortskundeprüfung, die im August 2021 bundesweit abgeschafft wurde. Die Fachkunde weist der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter nach, der die Konzession hält — die Fahrer brauchen den P-Schein. Beides nicht verwechseln.
Wenn es nicht gereicht hat – den zweiten Anlauf planen
Ein Fehlversuch verbaut Ihnen die Konzession nicht: Wiederholen dürfen Sie, und wie oft, sagt die Prüfungsordnung nicht. Zunächst kommt ein schriftlicher Bescheid Ihrer Kammer ins Haus, dem eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt. Er zeigt, in welchem Teil die Punkte gefehlt haben, und nennt zugleich Frist und Form für den Fall, dass Sie die Bewertung für sachlich falsch halten. Alles Weitere von der Einsichtnahme bis zur Neuanmeldung führt der Ratgeber zu den nächsten Schritten nach einem Fehlversuch auf.
Weil ohnehin die gesamte Prüfung erneut ansteht, lohnt es sich, den zweiten Anlauf nach Punkten zu ordnen statt nach Bauchgefühl. Die Prüfungsordnung gewichtet neben den Prüfungsteilen auch die Sachgebiete — und diese Rangfolge sagt Ihnen, wo Sie zuerst ansetzen:
- Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens — 35 % und damit das größte Sachgebiet. Hier ist auch die Fahrzeugkostenrechnung verortet; einen eigenen Prozentsatz weist ihr die Ordnung nicht zu.
- Recht — 25 %: PBefG, BOKraft und PBZugV.
- Technische Normen und technischer Betrieb — 15 %.
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz — 15 %.
- Grenzüberschreitender Verkehr — 10 %.
Der richtige Weg zur Vorbereitung
Am wirksamsten ist die Kombination aus Seminar und Prüfungstrainer: Ein Seminar vermittelt den Stoff kompakt und liefert vor allem die Fahrzeugkostenrechnung mit persönlicher Betreuung; ein digitaler Prüfungstrainer sorgt für Wiederholung und für die Simulation der realen Prüfungssituation mit wechselnden Zahlensätzen. Unser Präsenzseminar umfasst vier Tage und ist ab 520 € buchbar.
Wer rund 60 bis 80 Stunden in die Vorbereitung investiert — etwa nach einem strukturierten Lernplan über 2, 4 oder 8 Wochen —, hat sehr gute Chancen, beim ersten Versuch zu bestehen. Entscheidend ist, die Fahrzeugkostenrechnung früh und wiederholt zu üben — nicht erst kurz vor der Prüfung. Wer ihre Struktur beherrscht und unter realistischen Bedingungen geübt hat, geht mit klarem Vorsprung in den Prüfungstag.
Häufige Fragen
Wie schwer ist die Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen?
Die Prüfung ist anspruchsvoll, aber mit Struktur gut zu bestehen. Der schwierigste Teil ist die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2 — sie ist der häufigste Durchfallgrund. Wer sie acht- bis zehnmal mit wechselnden Zahlen übt und mehrere Simulationen unter Zeitdruck durchläuft, hat sehr gute Chancen.
Wie hoch ist die Durchfallquote?
Eine bundesweit einheitliche, belastbare Quote veröffentlicht die IHK nicht — sie schwankt je nach Kammer und Vorbereitung. Klar ist nur das Muster: Wer scheitert, scheitert weit überwiegend an der Fahrzeugkostenrechnung und an einer zu späten oder zu theoretischen Vorbereitung.
Was passiert, wenn ich nicht bestehe?
Fällt ein Teil unter 50 %, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden — eine Teilwiederholung gibt es nicht, beide Teile sind erneut abzulegen. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid der IHK mit Rechtsbehelfsbelehrung; darin steht auch, in welcher Frist und Form Sie gegen die Bewertung vorgehen können. Wiederholen dürfen Sie — eine Begrenzung der Versuche nennt die Prüfungsordnung nicht; allerdings fällt jedes Mal die volle Prüfungsgebühr (regional etwa 190–270 €, Stand 2026) erneut an.
Wann findet eine mündliche Ergänzungsprüfung statt?
Wenn Sie in beiden schriftlichen Teilen mindestens 50 % erreichen, aus ihnen zusammen aber noch keine 90 Punkte holen, werden Sie zur mündlichen Ergänzungsprüfung (höchstens eine halbe Stunde) zugelassen. Findet sie statt, zählt das schriftliche Ergebnis zu 75 % und die mündliche Prüfung zu 25 %. Sind die 90 Punkte schon schriftlich erreicht, entfällt sie; fällt ein Teil unter 50 %, findet sie nicht statt und die Prüfung ist nicht bestanden.
Welcher Taschenrechner ist erlaubt?
Nach der Prüfungsordnung ist ausschließlich ein Taschenrechner zugelassen — netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig. Bringen Sie ein zugelassenes Gerät mit und testen Sie es vorab; ein kommunikationsfähiges Gerät kann zur Nichtzulassung führen. Ein gültiger Ausweis ist ebenfalls Pflicht.
Wie bereite ich mich am besten vor?
Am wirksamsten ist die Kombination aus einem Seminar (kompakter Stoff, persönliche Betreuung bei der Kostenrechnung) und einem Prüfungstrainer (Wiederholung und Simulation mit wechselnden Zahlen). Planen Sie rund 60 bis 80 Stunden ein und üben Sie die Fahrzeugkostenrechnung früh und wiederholt.
Was wird in der Prüfung geprüft?
Geprüft werden Recht (PBefG, BOKraft, PBZugV), kaufmännische Führung samt Fahrzeugkostenrechnung, technischer Betrieb, Straßenverkehrsrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht. Das größte Gewicht trägt mit 35 % die kaufmännische und finanzielle Führung samt Fahrzeugkostenrechnung, danach folgt mit 25 % das Recht — dort sollte der Schwerpunkt der Vorbereitung liegen.
Wie viele Punkte brauche ich zum Bestehen?
Von 150 möglichen Punkten brauchen Sie mindestens 90 (60 %), und kein Prüfungsteil darf unter 50 % liegen. Schriftlich sind 112,5 Punkte erreichbar (Teil 1: 60, Teil 2: 52,5). Kommen die 90 Punkte bereits schriftlich zusammen — rund 80 % der schriftlich erreichbaren Punkte —, entfällt die mündliche Prüfung. Andernfalls folgt die mündliche Ergänzungsprüfung mit 37,5 Punkten. Unter 50 % in einem Teil bedeutet, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
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