Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen – Voraussetzungen, Ablauf & Kosten
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 29. Juni 2026
Um ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu gründen, brauchen Sie eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Genehmigungsbehörde erteilt sie nur, wenn vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: fachliche Eignung (bestandene IHK-Fachkundeprüfung nach PBZugV), persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapital 2.250 € für das erste Fahrzeug, je 1.250 € für jedes weitere) und ein ordnungsgemäßer Betriebssitz. Taxi (§ 47) und Mietwagen (§ 49 mit Rückkehrpflicht) sind dabei zwei unterschiedliche Verkehrsformen — Uber, FreeNow und Bolt laufen über die Mietwagenkonzession.
Taxi oder Mietwagen? Die Grundentscheidung
Bevor Sie über Konzession und Eigenkapital nachdenken, steht eine grundlegende Weichenstellung: Taxi oder Mietwagen. Beide befördern gewerblich Personen mit einem Pkw (bis zu neun Sitzplätze einschließlich Fahrer), unterliegen aber unterschiedlichen Verkehrsformen des Personenbeförderungsgesetzes — mit spürbar verschiedenen Pflichten und Marktzugängen.
| Merkmal | Taxi (§ 47 PBefG) | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Auftragsannahme | Am Halteplatz, auf Zuruf auf der Straße oder per Bestellung | Nur nach vorheriger Bestellung am Betriebssitz |
| Beförderungspflicht | Ja — innerhalb des Pflichtfahrgebiets muss jede Fahrt angenommen werden | Nein — freie Auswahl der Aufträge |
| Tarifpflicht | Ja — behördlich festgelegter, fester Tarif | Nein — Preise frei vereinbar |
| Rückkehrpflicht | Nein | Ja — nach jeder Fahrt zurück zum Betriebssitz (§ 49 Abs. 4 PBefG) |
| Kontingentierung | Häufig begrenzt — die Kommune kann die Zahl der Taxikonzessionen deckeln | In den meisten Städten keine Kontingentierung (keine Lizenz-Obergrenze) |
| Erkennungszeichen | Taxischild auf dem Dach, helles Elfenbein, Taxameter | Kein Dachzeichen erlaubt, Wegstreckenzähler |
Plattformen wie Uber, FreeNow und Bolt vermitteln in Deutschland überwiegend Mietwagenfahrten — wer als Partner für diese Dienste fahren will, gründet also ein Mietwagenunternehmen und beantragt die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG, nicht eine Taxikonzession. Für beide Verkehrsformen ist dieselbe fachliche Eignung nachzuweisen.
Die Mietwagenkonzession ist für den Einstieg oft der pragmatischere Weg: Sie ist in vielen Städten nicht kontingentiert, sodass Sie nicht auf eine frei werdende Taxilizenz warten müssen. Dafür dürfen Sie keine Fahrgäste auf der Straße oder am Stand aufnehmen — jeder Auftrag muss vorab eingehen, und nach Abschluss kehrt das Fahrzeug zum Betriebssitz zurück, sofern dort nicht bereits der nächste Auftrag vorliegt.
Die vier Voraussetzungen nach dem PBefG
Die Konzession für Taxi oder Mietwagen erteilt die Genehmigungsbehörde nur, wenn vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Sie gelten für beide Verkehrsformen identisch:
| Nr. | Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|---|
| 1 | Fachliche Eignung | Fachkundebescheinigung der IHK (nach bestandener Prüfung nach PBZugV) |
| 2 | Persönliche Zuverlässigkeit | Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Auszug aus dem Fahreignungsregister |
| 3 | Finanzielle Leistungsfähigkeit | Eigenkapitalbescheinigung + Unbedenklichkeitsbescheinigungen |
| 4 | Ordnungsgemäßer Betriebssitz | Gewerbeanmeldung + Mietvertrag oder Eigentumsnachweis |
Die fachliche Eignung braucht das Unternehmen über den Unternehmer bzw. den bestellten Verkehrsleiter — also die Person, die die Konzession hält. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Personenbeförderungsschein („P-Schein“) und der kommunalen Ortskundeprüfung, die jeder einzelne Fahrer benötigt. Das eine ist die unternehmerische Fachkunde, das andere die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung 1: Fachliche Eignung – die IHK-Fachkundeprüfung
Die fachliche Eignung weisen Sie in aller Regel über die IHK-Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr nach. Sie ist für Taxi und Mietwagen identisch — eine separate, leichtere Prüfung für Mietwagenunternehmer gibt es nicht. Geprüft werden unter anderem PBefG, BOKraft, Steuern, Arbeitsrecht und die Fahrzeugkostenrechnung.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Prüfungsinhalt | PBefG, BOKraft, Steuern, Arbeitsrecht, Fahrzeugkostenrechnung u. a. |
| Aufbau | Zwei schriftliche Teile an einem Tag: Teil 1 (35 Fragen, 60 Min, 60 %), Teil 2 (15 Fragen + 1 Fahrzeugkostenrechnung, 60 Min, 40 %) |
| Bestehen | Jeder Teil mindestens 50 %; über 70 % in beiden Teilen → keine mündliche Prüfung |
| Gültigkeit | Unbefristet – die Bescheinigung gilt lebenslang |
| Vorbereitungszeit | 2–8 Wochen je nach Vorwissen (ca. 60–80 Stunden Gesamtaufwand) |
Wer in beiden schriftlichen Teilen mindestens 50 %, aber nicht in beiden über 70 % erreicht, wird zur mündlichen Ergänzungsprüfung (ca. 30 Minuten) zugelassen; findet sie statt, zählt das schriftliche Ergebnis zu 75 % und die mündliche Prüfung zu 25 %. Fällt ein Teil unter 50 %, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die fachliche Eignung lässt sich auch ohne Prüfung nachweisen — durch einen anerkannten gleichwertigen Abschluss (bestimmte kaufmännische oder verkehrsbezogene Abschlüsse, vor dem 4. Dezember 2011 erworben) oder durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Personenbeförderungsunternehmen, deren Ende nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Im Regelfall führt der Weg über die IHK-Prüfung. Unser Präsenzseminar bereitet daran in vier Tagen ab 520 € vor.
Voraussetzung 2: Persönliche Zuverlässigkeit
Die Genehmigungsbehörde prüft, ob gegen Ihre Zuverlässigkeit Tatsachen sprechen — etwa erhebliche Straftaten, gravierende Verkehrsverstöße oder Verstöße gegen das Beförderungsrecht. Den Nachweis führen Sie über drei Dokumente, die Sie selbst beantragen:
| Dokument | Bezugsquelle | Kosten (ca.) | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Führungszeugnis (Belegart O) | Meldebehörde (Bürgeramt) | 13 € | 3 Monate ab Ausstellung |
| Auszug Gewerbezentralregister | Meldebehörde (Bürgeramt) | 13 € | 3 Monate ab Ausstellung |
| Auszug Fahreignungsregister | Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) | kostenfrei (online) | stichtagsbezogen |
Das Führungszeugnis (Belegart O für „Behörde“) wird direkt an die Genehmigungsbehörde geschickt. Achten Sie auf die Gültigkeit: Führungszeugnis und Gewerbezentralregister-Auszug sind nur drei Monate ab Ausstellung verwendbar — beantragen Sie sie also erst, wenn die übrigen Unterlagen weitgehend stehen.
Voraussetzung 3: Finanzielle Leistungsfähigkeit
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen, um den Betrieb ordnungsgemäß führen und Ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Fahrzeuge:
| Fahrzeuge | Mindest-Eigenkapital |
|---|---|
| 1. Fahrzeug | 2.250 € |
| Jedes weitere Fahrzeug | 1.250 € |
Beispiel: Für drei Fahrzeuge ergibt sich 2.250 € + 1.250 € + 1.250 € = 4.750 € erforderliches Eigenkapital. Das Kapital muss tatsächlich vorhanden, aber nicht „eingefroren“ sein — es soll die finanzielle Basis des Betriebs absichern, nicht dauerhaft blockiert bleiben.
Der Eigenkapitalnachweis muss durch eine Eigenkapitalbescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Kreditinstituts bestätigt werden. Eine einfache Kontoauszugskopie genügt der Behörde nicht.
Zusätzlich verlangt die Behörde mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die belegen, dass Sie keine offenen Rückstände bei Steuern, Abgaben und Beiträgen haben:
| Stelle | Bestätigt |
|---|---|
| Finanzamt | keine Steuerrückstände |
| Gemeinde- bzw. Stadtkasse | keine kommunalen Abgabenrückstände |
| Krankenkasse | keine Sozialversicherungsrückstände |
| Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) | keine BG-Beitragsrückstände |
Voraussetzung 4: Ordnungsgemäßer Betriebssitz & Rechtsform
Sie brauchen einen tatsächlichen Betriebssitz, an dem die Geschäftsunterlagen geführt werden und an dem — beim Mietwagen — die Aufträge eingehen und die Fahrzeuge nach der Rückkehrpflicht stationiert sind. Nachgewiesen wird er über die Gewerbeanmeldung und einen Mietvertrag oder Eigentumsnachweis.
Mit der Wahl der Rechtsform legen Sie Haftung, Aufwand und Außenwirkung fest. Für den Einstieg mit ein bis zwei Fahrzeugen genügt meist das Einzelunternehmen; wer mehrere Fahrzeuge plant oder die Haftung beschränken möchte, prüft die Kapitalgesellschaften:
| Rechtsform | Haftung | Nachweis | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Vollhaftung mit Privatvermögen | Inhaber selbst | Einstieg mit 1–2 Fahrzeugen |
| GbR | alle Gesellschafter haften persönlich | alle Gesellschafter | zwei Partner, die gemeinsam gründen |
| GmbH | beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | Geschäftsführer | mehrere Fahrzeuge, Wachstumspläne |
| UG (haftungsbeschränkt) | beschränkt (ab 1 € Stammkapital) | Geschäftsführer | Haftungsbeschränkung mit wenig Kapital |
Bei GmbH und UG müssen die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit beim Geschäftsführer bzw. beim bestellten Verkehrsleiter vorliegen — nicht bei einem reinen Kapitalgeber. Die Bescheinigungen werden also personenbezogen geprüft, nicht nur auf das Unternehmen bezogen.
Fahrzeug, Versicherung und Ausstattung
Das eingesetzte Fahrzeug muss den Anforderungen der BOKraft genügen und je nach Verkehrsform unterschiedlich ausgestattet sein. Wesentliche Unterschiede zwischen Taxi und Mietwagen:
| Anforderung | Taxi | Mietwagen |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflichtversicherung | Pflicht (Gewerbetarif) | Pflicht (Gewerbetarif) |
| Messgerät | geeichtes Taxameter | Wegstreckenzähler |
| Dachzeichen | Pflicht | nicht erlaubt |
| Hauptuntersuchung | jährlich (statt alle 2 Jahre wie bei Privatfahrzeugen) | jährlich |
Die gewerbliche Kfz-Versicherung ist deutlich teurer als eine private Police: Im ersten Jahr sollten Sie für Haftpflicht und Vollkasko mit etwa 2.000 bis 4.000 € rechnen, da Sie ohne Schadenfreiheitsrabatt starten. Das geeichte Taxameter mit Dachzeichen schlägt beim Taxi mit rund 500 bis 1.500 € zu Buche; ein Wegstreckenzähler für den Mietwagen liegt bei etwa 100 bis 400 €.
Der Weg zur Konzession – Schritt für Schritt
Steht die fachliche Eignung, durchlaufen Sie den Konzessionsantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (oft das Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsamt der Stadt oder des Landkreises). Der typische Ablauf:
| Schritt | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|
| 1 | Unterlagen zusammenstellen | 2–6 Wochen |
| 2 | Antrag einreichen | 1 Tag |
| 3 | Behördliche Prüfung | 4–12 Wochen (je nach Behörde) |
| 4 | Konzessionserteilung | nach Prüfung |
| 5 | Betriebsaufnahme | 1–2 Wochen |
Das Gewerbe können Sie bereits anmelden, bevor die Konzession erteilt ist — die eigentliche Betriebsaufnahme (das gewerbliche Befördern von Fahrgästen) ist jedoch erst nach Erhalt der Konzession erlaubt. Rechnen Sie ab der bestandenen Prüfung mit insgesamt etwa zwei bis vier Monaten für Zusammenstellung und behördliche Bearbeitung; von der Entscheidung bis zum ersten Fahrgast vergehen erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate.
Dokumenten-Checkliste für den Konzessionsantrag
Diese Nachweise legen Sie der Genehmigungsbehörde mit dem Antrag vor. Vollständigkeit beschleunigt die Bearbeitung spürbar — fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen:
- Ausgefüllter Konzessionsantrag der zuständigen Genehmigungsbehörde
- Fachkundebescheinigung der IHK (oder anerkannter gleichwertiger Nachweis)
- Führungszeugnis Belegart O (direkt an die Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (KBA)
- Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Stadtkasse, Krankenkasse und BG Verkehr
- Gewerbeanmeldung sowie Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für den Betriebssitz
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (Gewerbetarif) und Fahrzeugpapiere
Was kostet die Gründung?
Die Kosten setzen sich aus Prüfung, Nachweisen, Behördengebühren, Versicherung und Fahrzeug zusammen. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Einzelposten — die Beträge sind Richtwerte und regional unterschiedlich:
| Kostenposten | Betrag (ca.) |
|---|---|
| IHK-Prüfungsgebühr + Vorbereitung | 265 – 800 € |
| Führungszeugnis + Gewerbezentralregister | ca. 26 € |
| Eigenkapitalnachweis (Bescheinigung Steuerberater) | 100 – 300 € |
| Eigenkapital (1. Fahrzeug, gebunden) | 2.250 € |
| Gewerbeanmeldung | 20 – 60 € |
| Konzessionsgebühr (Mietwagen, 1. Fahrzeug) | 60 – 150 € |
| Kfz-Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko, 1. Jahr) | 2.000 – 4.000 € |
| Fahrzeuganschaffung (gebraucht oder Leasing) | variabel (10.000 – 40.000 €) |
| Taxameter + Dachzeichen (nur Taxi) | 500 – 1.500 € |
| Wegstreckenzähler (nur Mietwagen) | 100 – 400 € |
Ohne das Fahrzeug selbst liegen die Startkosten typischerweise bei etwa 3.000 bis 5.000 €. Die IHK-Prüfungsgebühr ist dabei regional unterschiedlich und liegt je nach Kammer bei rund 150 bis 250 € — einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Es gilt das Wohnortprinzip: Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt. Auch die Konzessionsgebühr legt jede Genehmigungsbehörde selbst fest.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen brauche ich, um ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu gründen?
Vier Voraussetzungen nach dem PBefG müssen gleichzeitig erfüllt sein: fachliche Eignung (IHK-Fachkundeprüfung nach PBZugV), persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentral- und Fahreignungsregister), finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis) und ein ordnungsgemäßer Betriebssitz. Erst dann erteilt die Behörde die Konzession.
Wie weise ich die fachliche Eignung nach?
In der Regel über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr — für Taxi und Mietwagen identisch. Alternativ über einen anerkannten gleichwertigen Abschluss (vor dem 4. Dezember 2011 erworben) oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Personenbeförderungsunternehmen, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt. Die Bescheinigung gilt unbefristet.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
2.250 € für das erste Fahrzeug und je 1.250 € für jedes weitere. Für drei Fahrzeuge sind es also 2.250 € + 1.250 € + 1.250 € = 4.750 €. Das Eigenkapital muss durch eine Bescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Kreditinstituts bestätigt werden.
Was kostet die Gründung?
Ohne das Fahrzeug selbst liegen die Startkosten typischerweise bei etwa 3.000 bis 5.000 €. Dazu zählen IHK-Prüfung und Vorbereitung, Führungszeugnis und Registerauszüge, der Eigenkapitalnachweis, Gewerbeanmeldung, Konzessionsgebühr, gewerbliche Kfz-Versicherung sowie Taxameter bzw. Wegstreckenzähler. Hinzu kommt die Fahrzeuganschaffung.
Wo beantrage ich die Konzession und wie lange dauert es?
Die Konzession beantragen Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (meist Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt). Nach der bestandenen Prüfung dauert es etwa zwei bis vier Monate für Zusammenstellung und behördliche Bearbeitung; von der Entscheidung bis zum Betriebsstart vergehen meist drei bis sechs Monate. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem Wohnortprinzip an Ihre zuständige IHK.
Was ist der Unterschied zwischen Taxi- und Mietwagengenehmigung?
Das Taxi (§ 47 PBefG) unterliegt Beförderungs-, Tarif- und Betriebspflicht, darf am Halteplatz oder auf Zuruf Fahrgäste aufnehmen und ist häufig kontingentiert. Der Mietwagen (§ 49 PBefG) darf nur vorab bestellte Fahrten ausführen, unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, hat freie Preise und ist in vielen Städten nicht kontingentiert.
Brauche ich für Uber, FreeNow oder Bolt eine eigene Konzession?
Ja. Wer als Partner für Uber, FreeNow oder Bolt fährt, betreibt in Deutschland Mietwagenverkehr und braucht eine eigene Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG — mit derselben Fachkunde, Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit wie jeder andere Mietwagenunternehmer. Die Plattform ist nur Vermittler, nicht der Konzessionsinhaber.
Wie lange ist die Konzession gültig?
Die Mietwagenkonzession wird in der Regel befristet erteilt (häufig bis zu fünf Jahre) und auf Antrag verlängert; die Taxikonzession ist ebenfalls befristet. Die Fachkundebescheinigung der IHK dagegen gilt unbefristet — sie müssen Sie also nur einmal erwerben, während die Konzession periodisch erneuert wird.