Mietwagenkonzession, Uber & Fachkunde – was Mietwagenunternehmer wissen müssen

Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 29. Juni 2026

Wer als selbstständiger Unternehmer für Uber, FreeNow oder Bolt fahren will, braucht eine Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG — und die gibt es nur mit bestandener IHK-Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr. Diese Prüfung ist mit der für Taxiunternehmer identisch; eine vereinfachte Variante für App-Fahrer gibt es nicht. Angestellte Fahrer brauchen die Prüfung nicht, sondern nur den Personenbeförderungsschein (P-Schein).

Worum es geht: Uber-Fahrer fahren rechtlich im Mietwagenverkehr

Sie fahren für Uber, FreeNow oder Bolt – oder planen, als Mietwagenunternehmer in diesen Markt einzusteigen? Dann brauchen Sie eine Mietwagenkonzession. Und die bekommen Sie nur, wenn Sie die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr bestehen.

Viele Fahrer auf App-Plattformen wissen nicht, dass sie rechtlich im Mietwagenverkehr unterwegs sind – einem Bereich mit eigenen Regeln, die sich in zentralen Punkten vom Taxiverkehr unterscheiden. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert Bußgelder, den Verlust der Konzession und Probleme in der IHK-Prüfung, in der die Abgrenzung Taxi/Mietwagen eines der beliebtesten Prüfungsthemen ist.

Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Unterschiede zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr, was die Mietwagenkonzession konkret erfordert und warum die Fachkundeprüfung auch für Uber-Fahrer Pflicht ist.

Taxi vs. Mietwagen: die rechtlichen Unterschiede

Taxiverkehr und Mietwagenverkehr sind beides Formen des Gelegenheitsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – aber sie unterliegen völlig unterschiedlichen Regeln. Diese Abgrenzung ist nicht nur für die Prüfung relevant, sondern bestimmt Ihren gesamten Geschäftsalltag.

MerkmalTaxiverkehr (§ 47 PBefG)Mietwagenverkehr (§ 49 PBefG)
BeförderungspflichtJa – das Taxi muss Fahrgäste im Pflichtfahrgebiet befördernNein – der Mietwagenunternehmer kann Aufträge ablehnen
BetriebspflichtJa – das Taxi muss zu bestimmten Zeiten betriebsbereit seinNein – keine Pflicht, zu bestimmten Zeiten zu fahren
TarifpflichtJa – behördlich festgelegter TaxitarifNein – Preise werden frei vereinbart (z. B. über die App)
RückkehrpflichtNein – das Taxi darf am Taxenstand wartenJa – der Mietwagen muss nach dem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren
AuftragsannahmeAm Taxenstand, per Handzeichen (Winken), telefonisch, per AppNur am Betriebssitz, in der Wohnung des Unternehmers oder fernmündlich/per App
FahrzeugkennzeichnungDachzeichen, Taxameter, elfenbeinfarbene Lackierung (je nach Kommune)Kein Dachzeichen, kein Taxameter (stattdessen Wegstreckenzähler)
FachkundeprüfungIdentisch – eine Prüfung nach PBZugV für beide VerkehrsformenIdentisch – eine Prüfung nach PBZugV für beide Verkehrsformen

Der wichtigste Unterschied für Uber-Fahrer: Als Mietwagenunternehmer haben Sie keine Beförderungspflicht (Sie können Aufträge ablehnen), dafür aber eine Rückkehrpflicht (nach jedem Auftrag zurück zum Betriebssitz – es sei denn, ein neuer Auftrag kommt unterwegs herein). Beim Taxi ist es genau umgekehrt. Diese Abgrenzung kommt in fast jeder IHK-Prüfung vor.

Uber, FreeNow & Co. – die rechtliche Einordnung

Plattformen wie Uber, FreeNow, Bolt oder SIXT ride sind keine Verkehrsunternehmer – sie sind Vermittler. Die Beförderung selbst wird von konzessionierten Mietwagen- oder Taxiunternehmen durchgeführt. Das hat konkrete Konsequenzen:

AkteurRolleKonzession nötig?
Uber, FreeNow, BoltVermittlungsplattform – vermittelt BeförderungsaufträgeNein (aber Vermittlerlizenz erforderlich)
MietwagenunternehmerFührt die Beförderung durch – ist Vertragspartner des FahrgastsJa – Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG
Angestellter FahrerFährt im Auftrag des UnternehmersNein (aber P-Schein erforderlich)

Das bedeutet: Wenn Sie als selbstständiger Mietwagenunternehmer für Uber fahren wollen, brauchen Sie eine eigene Konzession – und dafür die Fachkundeprüfung. Wenn Sie als angestellter Fahrer für ein bereits konzessioniertes Unternehmen fahren, brauchen Sie die Prüfung nicht – wohl aber einen Personenbeförderungsschein (P-Schein).

Drei Rollen sauber getrennt: Fahrer, Konzessionsinhaber, Verkehrsleiter

In der Praxis werden drei Nachweise regelmäßig verwechselt. Wer für Uber & Co. fahren oder ein Unternehmen aufbauen will, sollte genau wissen, wer was braucht:

RolleWas sie tutWelcher Nachweis
Fahrer (angestellt)Lenkt das Fahrzeug, befördert die FahrgästePersonenbeförderungsschein (P-Schein) der Fahrerlaubnisbehörde; je nach Kommune Ortskundeprüfung – KEINE Fachkundeprüfung
Konzessionsinhaber / UnternehmerHält die Mietwagenkonzession, trägt die unternehmerische VerantwortungIHK-Fachkundebescheinigung (Fachkundeprüfung) als fachliche Eignung nach PBZugV
VerkehrsleiterFührt die Verkehrstätigkeit fachlich verantwortlich – nur nötig, wenn der Inhaber die Fachkunde nicht selbst hältIHK-Fachkundebescheinigung; muss die fachliche Eignung verkörpern

Nicht verwechseln: Die Fachkundeprüfung (fachliche Eignung des Unternehmers/Verkehrsleiters) ist etwas völlig anderes als der Personenbeförderungsschein und die Ortskundeprüfung der Fahrer. Der P-Schein bestätigt die persönliche Eignung zum Fahren; die Fachkundeprüfung bestätigt die unternehmerische Eignung, einen Betrieb zu führen. In den meisten Ein-Personen-Gründungen hält dieselbe Person beides – aber rechtlich sind es getrennte Nachweise.

Die Fachkundeprüfung braucht der Unternehmer (oder die für die Geschäftsführung bestellte Person, der Verkehrsleiter) – nicht jeder einzelne Fahrer. Konkret: Wenn Sie ein Mietwagenunternehmen gründen wollen, um über Uber oder FreeNow zu fahren, müssen Sie die Prüfung selbst ablegen oder einen Verkehrsleiter mit Fachkunde bestellen. Wenn Sie als Fahrer für jemand anderen fahren, reicht der P-Schein.

Die Rückkehrpflicht: was sie bedeutet und was sich geändert hat

Die Rückkehrpflicht ist eine der meistdiskutierten Vorschriften im Mietwagenverkehr – und eines der beliebtesten Prüfungsthemen. Nach § 49 Abs. 4 PBefG muss der Mietwagen nach Ausführung eines Beförderungsauftrags unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, er hat vor oder während der Fahrt einen neuen Auftrag erhalten.

SituationErlaubt?
Auftrag über App erhalten, Fahrgast befördert, danach zum Betriebssitz zurückgefahrenJa – der Regelfall
Während der Rückfahrt neuen Auftrag über App erhalten, direkt zum nächsten FahrgastJa – erlaubt (fernmündlicher Auftrag)
Nach dem Auftrag auf einem öffentlichen Parkplatz warten, bis ein neuer Auftrag kommtNein – Verstoß gegen die Rückkehrpflicht
Fahrgast auf der Straße ansprechen oder heranwinken lassenNein – nur Taxen dürfen Fahrgäste am Straßenrand aufnehmen

Die Rückkehrpflicht wird in der Praxis kontrolliert – insbesondere in Städten, in denen die Konkurrenz zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr politisch diskutiert wird. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden und im schlimmsten Fall zum Widerruf der Konzession führen.

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2021 wurde die Rückkehrpflicht grundsätzlich beibehalten, aber die Kommunen haben die Möglichkeit erhalten, die Regeln zu lockern oder zu verschärfen. Manche Kommunen können Abstellorte festlegen, an denen Mietwagen zwischen Aufträgen warten dürfen, ohne zum Betriebssitz zurückkehren zu müssen. Die konkreten Regelungen variieren daher regional – informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Konzessionsbehörde.

Mietwagenkonzession beantragen: die vier Voraussetzungen

Die Mietwagenkonzession wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde (in der Regel das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde) beantragt. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

VoraussetzungNachweis
1. Fachliche EignungFachkundebescheinigung der IHK (nach bestandener Prüfung) oder anerkannter gleichwertiger Nachweis
2. Persönliche ZuverlässigkeitFührungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Auszug aus dem Fahreignungsregister
3. Finanzielle LeistungsfähigkeitEigenkapitalnachweis: 2.250 € (1. Fahrzeug) + 1.250 € (jedes weitere) sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen
4. Ordnungsgemäßer BetriebssitzGewerbeanmeldung + Nachweis eines Betriebssitzes in Deutschland (Mietvertrag oder Eigentum)

Anders als im Taxiverkehr gibt es für Mietwagen in den meisten Kommunen keine Kontingentierung – die Anzahl der Mietwagenkonzessionen ist also nicht begrenzt. Im Taxiverkehr dagegen wird die Anzahl der Taxilizenzen oft durch die Kommune gesteuert, was zu langen Wartelisten führen kann.

Die Konzessionsgebühr für einen Mietwagen liegt typischerweise bei etwa 60 € für das erste Fahrzeug und etwa 30 € für jedes weitere; je nach Kommune sind auch Beträge bis rund 150 € möglich. Das ist nicht zu verwechseln mit der IHK-Prüfungsgebühr für die Fachkunde, die regional bei etwa 150–250 € liegt.

Antrag Schritt für Schritt – und welche Nachweise Sie brauchen

Vom Entschluss bis zur erteilten Konzession führt ein klar gegliederter Weg. Reihenfolge und benötigte Unterlagen im Überblick:

  • Schritt 1 – Fachliche Eignung sichern: IHK-Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr ablegen (oder anerkannten gleichwertigen Nachweis bzw. mindestens dreijährige leitende Tätigkeit nachweisen). Ergebnis: Fachkundebescheinigung der IHK.
  • Schritt 2 – Gewerbe anmelden: Beim Gewerbeamt der Gemeinde des Betriebssitzes das Personenbeförderungsgewerbe anmelden. Ergebnis: Gewerbeanmeldung.
  • Schritt 3 – Zuverlässigkeitsnachweise einholen: Erweitertes Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde), Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen.
  • Schritt 4 – Finanzielle Leistungsfähigkeit belegen: Eigenkapital nachweisen (2.250 € für das erste Fahrzeug, je 1.250 € für jedes weitere) sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und ggf. Berufsgenossenschaft beibringen.
  • Schritt 5 – Betriebssitz nachweisen: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für einen tatsächlichen Betriebssitz in Deutschland vorlegen, an dem die Geschäftsunterlagen geführt werden.
  • Schritt 6 – Fahrzeug bereitstellen: Geeignetes Fahrzeug (bis 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer) mit gültigem Wegstreckenzähler; Hauptuntersuchung und Versicherung müssen passen.
  • Schritt 7 – Konzessionsantrag stellen: Mit allen Nachweisen den Antrag auf die Mietwagengenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde (Ordnungs-/Straßenverkehrsbehörde) einreichen und die Konzessionsgebühr entrichten.

Die Mietwagengenehmigung wird in der Regel befristet erteilt – häufig für bis zu zwei Jahre beim Ersteinstieg, danach für längere Zeiträume. Vor Ablauf ist eine Verlängerung zu beantragen, bei der die Voraussetzungen erneut geprüft werden. Die konkrete Befristung legt Ihre zuständige Behörde fest.

Warum die Fachkundeprüfung auch für Uber-Fahrer Pflicht ist

Eine Frage, die in unseren Seminaren regelmäßig kommt: „Ich will doch nur über Uber fahren – brauche ich wirklich die Fachkundeprüfung?“ Die Antwort ist eindeutig: Ja, wenn Sie selbstständiger Unternehmer sein wollen.

Die Fachkundeprüfung nach PBZugV ist die Voraussetzung für die Konzessionserteilung – unabhängig davon, ob Sie Ihre Aufträge über eine App, telefonisch oder am Flughafen erhalten. Ohne Fachkundebescheinigung keine Konzession, ohne Konzession kein legaler Mietwagenverkehr.

Es gibt keine vereinfachte Prüfung für App-basierte Mietwagenunternehmer. Die Prüfung ist identisch mit der Prüfung für Taxiunternehmer – sie deckt sowohl taxi- als auch mietwagenspezifische Themen ab.

Alternativ zur Prüfung akzeptiert die PBZugV eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen als Nachweis der fachlichen Eignung. Für die meisten Quereinsteiger – und das sind die meisten Uber-Gründer – ist die IHK-Prüfung aber der schnellste Weg. Die Vorbereitung dauert je nach Vorwissen zwei bis acht Wochen.

So ist die Prüfung aufgebaut – und wann sie bestanden ist

Die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr ist schriftlich und findet an einem Tag statt. Sie besteht aus zwei Teilen mit insgesamt 50 Fragen plus einer Fahrzeugkostenrechnung:

PrüfungsteilInhaltDauerGewichtung
Teil 135 Fragen (Multiple Choice + offene Fragen)60 Minuten60 %
Teil 215 Fachfragen + 1 Fahrzeugkostenrechnung60 Minuten40 %

Jeder Teil muss mindestens 50 % der Punkte erreichen. Ob eine mündliche Ergänzungsprüfung hinzukommt, hängt vom schriftlichen Ergebnis ab:

ErgebnisBedingungFolge
Direkt bestandenBeide Teile über 70 %Bescheinigung ohne mündliche Prüfung
Mündliche ErgänzungBeide Teile ≥ 50 %, mindestens ein Teil zwischen 50 % und 70 %Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung (ca. 30 Minuten)
Nicht bestandenMindestens ein Teil unter 50 %Wiederholung der gesamten Prüfung

Findet die mündliche Ergänzungsprüfung statt, zählt das schriftliche Ergebnis zu 75 % und die mündliche Prüfung zu 25 %. Erreichen Sie dagegen in beiden Teilen über 70 %, entfällt der mündliche Teil ganz.

Taxi vs. Mietwagen in der Prüfung

Die Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr ist eines der am häufigsten geprüften Themen. Typische Prüfungsfragen:

Typische FragestellungThemenbereich
Welche Pflicht gilt nur für den Taxiverkehr, nicht für den Mietwagenverkehr?Beförderungspflicht, Betriebspflicht, Tarifpflicht
Muss ein Mietwagen nach Ausführung eines Auftrags zum Betriebssitz zurückkehren?Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 PBefG)
Welche Ausstattung ist nach BOKraft für ein Taxi, nicht aber für einen Mietwagen vorgeschrieben?Taxameter, Dachzeichen
Darf ein Mietwagen Fahrgäste an der Straße aufnehmen?Auftragsannahme – nur das Taxi darf per Handzeichen aufnehmen

Wer aus dem Mietwagenbereich kommt und für Uber fährt, hat hier einen Vorteil: Die Unterschiede sind Bestandteil des Alltags. Aber Vorsicht – in der Prüfung wird präzise Kenntnis der Gesetzesgrundlagen (§ 47 vs. § 49 PBefG, BOKraft) erwartet, nicht nur Praxiserfahrung.

PBefG-Novelle 2021: was hat sich geändert?

Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2021 hat den Mietwagenmarkt in mehreren Punkten verändert:

ÄnderungBedeutung für Mietwagenunternehmer
Neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“Neben Taxi und Mietwagen gibt es jetzt auch Pooling-Angebote (z. B. MOIA) als eigene Kategorie
Kommunale SteuerungsmöglichkeitenKommunen können Mindestpreise für Mietwagen und Wartezeiten vor der Auftragsannahme festlegen
Rückkehrpflicht grundsätzlich erhaltenAber Kommunen können Abstellorte genehmigen, an denen Mietwagen warten dürfen
Vorbestellfrist aufgehobenMietwagen dürfen Aufträge sofort annehmen – keine Mindest-Vorbestellzeit mehr nötig

Prüfungsrelevanz der Novelle: Die PBefG-Novelle 2021 und ihre Auswirkungen auf den Mietwagenverkehr können Gegenstand der Prüfung sein. Lernen Sie vor allem: den gebündelten Bedarfsverkehr als neue Kategorie, die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten und die Beibehaltung der Rückkehrpflicht mit der Möglichkeit kommunaler Lockerungen.

Fazit

Ob Sie für Uber, FreeNow oder auf eigene Faust fahren – als selbstständiger Mietwagenunternehmer brauchen Sie eine Konzession, und die Fachkundeprüfung ist der erste Schritt dorthin. Die Prüfung ist identisch mit der für Taxiunternehmer und deckt sowohl taxi- als auch mietwagenspezifische Themen ab.

  • Sie haben keine Beförderungspflicht, aber eine Rückkehrpflicht.
  • Sie brauchen keinen Taxitarif, aber eine eigene Konzession mit Eigenkapitalnachweis (2.250 € erstes Fahrzeug, je 1.250 € jedes weitere).
  • Die Fachkunde braucht der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter – die Fahrer brauchen den P-Schein, nicht die Fachkundeprüfung.
  • Die Abgrenzung Taxi/Mietwagen ist eines der beliebtesten Prüfungsthemen – wer die Unterschiede sicher beherrscht, hat in der Prüfung einen klaren Vorteil.

Wer den Einstieg über eine Plattform plant, sollte die taxi- und mietwagenspezifischen Themen früh trennen lernen. Unser viertägiges Präsenzseminar (ab 520 €) bereitet gezielt auf die Prüfung vor und behandelt die Fallen, die speziell Mietwagenunternehmer betreffen.

Häufige Fragen

Braucht man für Uber eine Konzession?

Ja. Wer als selbstständiger Unternehmer für Uber, FreeNow oder Bolt fährt, braucht eine eigene Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG. Die Plattform selbst ist nur Vermittler und ersetzt die Konzession nicht.

Brauchen Uber-Fahrer die Fachkundeprüfung?

Nur wer selbstständiger Unternehmer ist und die Konzession selbst hält. Wer als angestellter Fahrer für ein bereits konzessioniertes Mietwagenunternehmen fährt, braucht die Fachkundeprüfung nicht – wohl aber einen Personenbeförderungsschein (P-Schein).

Ist die Prüfung für Mietwagen einfacher als für Taxi?

Nein. Es gibt nur eine Prüfung, und sie deckt beide Verkehrsformen ab. Eine separate oder vereinfachte Prüfung für Mietwagenunternehmer existiert nicht – sowohl taxi- als auch mietwagenspezifische Themen werden geprüft.

Was ist der Unterschied zwischen Mietwagenkonzession und Taxilizenz?

Beide sind Genehmigungen nach PBefG, aber für unterschiedliche Verkehrsformen. Die Taxilizenz (§ 47) bringt Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht mit sich; die Mietwagenkonzession (§ 49) die Rückkehrpflicht. Die Fachkundeprüfung ist für beide identisch.

Was ist die Rückkehrpflicht?

Nach § 49 Abs. 4 PBefG muss ein Mietwagen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren – außer es liegt bereits ein neuer Auftrag vor. Auf öffentlichen Plätzen auf Laufkundschaft zu warten oder Fahrgäste am Straßenrand aufzunehmen ist nur Taxen erlaubt.

Was kostet eine Mietwagenkonzession – und wie lange dauert der Antrag?

Die Konzessionsgebühr liegt typischerweise bei etwa 60 € für das erste Fahrzeug (bis rund 150 € je nach Kommune) und etwa 30 € je weiteres. Hinzu kommen die IHK-Prüfungsgebühr (regional ~150–250 €), Eigenkapitalnachweis (2.250 €), Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Gewerbeanmeldung. Die Erstgenehmigung wird oft auf bis zu zwei Jahre befristet.

Gibt es eine Begrenzung der Mietwagenkonzessionen?

In den meisten Kommunen nicht – anders als bei Taxilizenzen. Die PBefG-Novelle 2021 hat den Kommunen allerdings erweiterte Steuerungsmöglichkeiten gegeben, sodass einzelne Städte theoretisch Beschränkungen einführen könnten. In der Praxis ist der Mietwagenmarkt derzeit in den meisten Städten offen.

Reicht für den Einstieg ein P-Schein?

Für angestellte Fahrer ja – sie brauchen den Personenbeförderungsschein und je nach Kommune eine Ortskundeprüfung. Wer aber selbst Unternehmer sein und die Konzession halten will, braucht zusätzlich die fachliche Eignung über die IHK-Fachkundeprüfung.

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