Taxi-Unternehmerschein: IHK-Prüfung, Kosten & Befreiungen – was heute wirklich gilt
Von Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK) · Stand: 8. Juli 2026
Der „Taxi-Unternehmerschein“ ist kein Führerschein, sondern der Fachkundenachweis des Unternehmers nach § 13 PBefG in Verbindung mit der PBZugV — die IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr. Sie ist 2026 weiterhin Pflicht für jede Taxi- und Mietwagenkonzession: Abgeschafft wurde 2021 nur die Ortskundeprüfung der Fahrer, nicht die Unternehmerprüfung.
Was ist der Taxi-Unternehmerschein?
„Unternehmerschein“ ist der umgangssprachliche Name für den Fachkundenachweis, den der Unternehmer für die Taxi- oder Mietwagenkonzession braucht — amtlich: die IHK-Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen nach § 13 PBefG in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung (PBZugV). Mit einem Führerschein hat er nichts zu tun: Er weist nicht die Fahrerlaubnis nach, sondern die fachliche Eignung, einen Personenbeförderungsbetrieb zu führen.
Ein Großteil der Verwirrung rund um den Begriff entsteht, weil drei völlig verschiedene Nachweise vermischt werden — der des Unternehmers, der der Fahrer und die Genehmigung des Betriebs:
| Ebene | Nachweis | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Unternehmer / Betriebsleiter | „Unternehmerschein“ = IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr; unbefristet gültig | IHK des Hauptwohnsitzes |
| Fahrer | Personenbeförderungsschein („P-Schein“, § 48 FeV) mit ärztlichem Gutachten; höchstens 5 Jahre gültig | Fahrerlaubnisbehörde |
| Betrieb | Konzession nach § 13 PBefG — Taxi (§ 47) oder Mietwagen (§ 49) | Genehmigungsbehörde (Stadt/Landkreis) |
Der Unternehmerschein gilt unbefristet: Einmal bestanden, hat die Fachkundebescheinigung kein Ablaufdatum und muss — anders als der P-Schein der Fahrer — nie verlängert werden.
„Abgeschafft“? Was 2021 wirklich wegfiel
Seit 2021 kursiert die Schlagzeile, die Prüfung sei abgeschafft — sie bezieht sich aber auf die Fahrer-Ebene, nicht auf den Unternehmer. Mit der PBefG-Novelle 2021 wurde im August 2021 die Ortskundeprüfung für Taxifahrer bundesweit abgeschafft. Die Fachkundeprüfung des Unternehmers blieb dagegen unangetastet: § 13 PBefG verlangt die fachliche Eignung heute genauso wie vor der Novelle — ohne Ausnahme für Taxi oder Mietwagen.
| Prüfung | Wen sie betrifft | Stand heute |
|---|---|---|
| Ortskundeprüfung | Fahrer (P-Schein-Ebene) | Im August 2021 bundesweit abgeschafft |
| „Kleine Fachkundeprüfung“ | Fahrer (als Ortskunde-Ersatz geplant) | Nie in Kraft gesetzt; seit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 31.10.2025 den Ländern freigestellt — Umsetzung offen, bundesweit gilt derzeit keine Fahrer-Fachkundeprüfung |
| IHK-Fachkundeprüfung („Unternehmerschein“) | Unternehmer / Betriebsleiter | Unverändert Pflicht für jede Taxi- und Mietwagenkonzession |
Kurz gesagt: Abgeschafft wurde 2021 die Ortskundeprüfung für Fahrer — nicht die Fachkundeprüfung für Unternehmer. Wer eine Taxi- oder Mietwagenkonzession beantragt, muss die fachliche Eignung heute genauso nachweisen wie vor der Novelle.
Der Weg zum Unternehmerschein: die IHK-Fachkundeprüfung
Den Unternehmerschein erwerben Sie über die Fachkundeprüfung „Taxen- und Mietwagenverkehr“ bei der IHK. Es gilt das Wohnortprinzip: Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt. Die Prüfung ist für Taxi und Mietwagen identisch — einen „Mietwagen-Unternehmerschein light“ gibt es nicht, auch nicht für Uber-, Bolt- oder FreeNow-Partner.
| Prüfungsteil | Inhalt (Prüfungspraxis) | Dauer |
|---|---|---|
| Teil 1 (schriftlich) | 35 Fragen quer durch die Sachgebiete | 1 Stunde |
| Teil 2 (schriftlich) | 15 Fragen plus eine Fahrzeugkostenrechnung | 1 Stunde |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | Nur, wenn die schriftlichen Ergebnisse dafür den Ausschlag geben | ca. 30 Minuten |
Die PBZugV selbst schreibt keine Fragenzahlen vor, wohl aber die Struktur und die Mindestdauer: zwei schriftliche Teilprüfungen von je mindestens einer Stunde (§ 4 PBZugV). Inhaltlich deckt die Prüfung die Sachgebiete der Anlage 3 PBZugV ab: Recht, kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs, technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, Straßenverkehrssicherheit mit Unfallverhütung und Umweltschutz sowie Grundzüge des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Für das Bestehen gilt: Jeder Teil muss mit mindestens 50 % bestanden werden — liegt ein Teil darunter, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Wer in beiden Teilen über 70 % erreicht, muss nicht in die mündliche Prüfung; wer zwischen 50 und 70 % landet, wird zur mündlichen Ergänzungsprüfung geladen. Häufigster Stolperstein ist die Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2.
Die Prüfung legen Sie vor Ort bei Ihrer IHK ab — online von zu Hause ist sie nicht möglich; einzelne Kammern prüfen inzwischen am PC. Auf die Prüfung vorbereiten können Sie sich frei: vom Selbststudium bis zum viertägigen Präsenzseminar für den Taxi- und Mietwagenverkehr mit Schwerpunkt Fahrzeugkostenrechnung.
Was kostet der Taxi-Unternehmerschein?
Die einzige unvermeidbare Ausgabe ist die IHK-Prüfungsgebühr — und die legt jede Kammer selbst fest, einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Amtlich belegt sind für 2026 Gebühren von etwa 190 bis 270 €, zum Beispiel IHK Düsseldorf 190 €, Handelskammer Hamburg 220 €, IHK Hannover 239 €, IHK Rhein-Neckar 270 €. Alle weiteren Posten bis zur Bescheinigung schlüsselt die Kostenübersicht zur Fachkundeprüfung auf.
| Kostenposition | Betrag (ca.) | Anmerkung |
|---|---|---|
| IHK-Prüfungsgebühr | 190 – 270 € (Stand 2026) | Je nach Kammer; verbindlich ist die Gebührenordnung Ihrer Wohnort-IHK |
| Vorbereitung (Selbststudium bis Seminar) | freiwillig | Kein Lehrgangszwang — Umfang und Kosten entscheiden Sie selbst |
| Konzessionsgebühr Mietwagen | 60 € (1. Fahrzeug) / 30 € (je weiteres) | Amtlicher Regelsatz (z. B. Berlin); regional abweichend |
| Konzessionsgebühr Taxi | 150 € (1. Fahrzeug) / 40 € (je weiteres) | Amtlicher Regelsatz; regional abweichend, teils deutlich höher |
| Eigenkapitalnachweis | 2.250 € (1. Fahrzeug) + 1.250 € (je weiteres) | Gebundenes Polster, keine Gebühr — Nachweis per Bescheinigung |
Die Eigenkapitalbeträge sind kein Zufall: § 2 PBZugV verlangt mindestens ein Viertel der EU-Sätze aus Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 — dort sind 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug festgelegt, für Taxi und Mietwagen also 2.250 € und 1.250 €. Den Nachweis erbringt eine Eigenkapitalbescheinigung, etwa vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut.
Die Konzessionsgebühren sind Regelsätze für Genehmigungen mit zweijähriger Laufzeit; jede Genehmigungsbehörde legt die Höhe im Rahmen der Gebührenordnungen selbst fest — einzelne Länder nennen Rahmen bis etwa 500 €. Fragen Sie den konkreten Betrag bei Ihrer Behörde ab.
Unternehmerschein ohne Prüfung: die zwei Befreiungswege
Für den Unternehmer führt am Fachkundenachweis kein Weg vorbei — „ohne Prüfung“ geht es nur, wenn die fachliche Eignung anderweitig nachgewiesen ist. Die PBZugV kennt dafür genau zwei Befreiungswege:
| Weg | Voraussetzungen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gleichwertiger Abschluss | Bestimmte Abschlussprüfungen, deren Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde und die die Sachgebiete der Fachkunde abgedeckt haben | § 6 PBZugV |
| Leitende Tätigkeit | Mindestens 3 Jahre ununterbrochene leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen; das Ende der Tätigkeit liegt bei Antragstellung höchstens 2 Jahre zurück | § 7 PBZugV |
Über die Anerkennung entscheidet in beiden Fällen die IHK. Reichen die vorgelegten Unterlagen nicht aus, kann sie ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen; fällt es positiv aus, stellt sie die Fachkundebescheinigung ohne Prüfung aus.
Die „Abgeschafft“-Schlagzeilen sind kein dritter Befreiungsweg: Sie betreffen ausschließlich die Fahrer-Ebene. Wer keinen der beiden Wege erfüllt, legt die IHK-Prüfung ab — einen Unternehmerschein auf Antrag ohne Eignungsnachweis gibt es nicht.
Ärztliche Untersuchung: der Unternehmer braucht keine
Ein häufiges Missverständnis: Für den Unternehmerschein und die Konzession ist keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. § 13 PBefG prüft Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Betriebssitz — medizinische Nachweise tauchen in den amtlichen Unterlagenlisten der Genehmigungsbehörden nicht auf.
Die ärztliche Untersuchung gehört zum P-Schein der Fahrer (§ 48 FeV): Wer Fahrgäste befördern will, braucht neben dem Mindestalter von 21 Jahren und mindestens zwei Jahren Pkw-Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung — unter anderem zu Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit — sowie einen Nachweis des Sehvermögens. Das Gutachten kostet je nach Region und Arzt etwa 80 bis 200 €; der P-Schein gilt höchstens fünf Jahre und wird jeweils um bis zu fünf Jahre verlängert.
Wer als Unternehmer selbst fahren will, braucht beides: den Unternehmerschein für die Konzession und den P-Schein samt Untersuchungen für das Steuer. Rechtlich bleiben es zwei getrennte Nachweise.
Die Konzession nach § 13 PBefG: der letzte Schritt
Mit der Fachkundebescheinigung in der Hand beantragen Sie die Konzession bei der Genehmigungsbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Erteilt wird sie nur, wenn alle Voraussetzungen des § 13 PBefG zusammen erfüllt sind:
- Fachliche Eignung: der Unternehmerschein — oder eine Befreiung nach § 6/§ 7 PBZugV; alternativ eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person mit Fachkunde.
- Persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalnachweis von 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug.
- Betriebssitz: ein ordnungsgemäßer Sitz des Unternehmens im Inland.
Bei vollständigen Unterlagen gibt die Berliner Behörde die Bearbeitungsdauer amtlich mit rund drei Monaten an; die Ersterteilung wird häufig auf zwei Jahre befristet, bei der Verlängerung sind längere Laufzeiten üblich. Wer ohne Genehmigung Fahrgäste befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit — mit einem Bußgeldrahmen bis zu 20.000 € (§ 61 PBefG). Wie Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten, zeigt die Anleitung zur Gründung eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens.
Aktueller Hinweis (Stand: Juli 2026): In Berlin werden seit dem 16.02.2026 vorübergehend keine neuen Taxigenehmigungen erteilt — es gilt ein sogenannter Beobachtungszeitraum von maximal einem Jahr, Anträge kommen auf eine Warteliste; währenddessen erhebt die Behörde für Taxianträge keine Gebühren. Viele Gründer steigen deshalb über die nicht kontingentierte Mietwagenkonzession ein. Maßgeblich ist die aktuelle Auskunft Ihrer Genehmigungsbehörde.
Häufige Fragen
Ist der Taxi-Unternehmerschein abgeschafft?
Nein. Abgeschafft wurde im August 2021 nur die Ortskundeprüfung der Fahrer. Die IHK-Fachkundeprüfung für Unternehmer ist unverändert Pflicht für jede Taxi- und Mietwagenkonzession (§ 13 PBefG i. V. m. PBZugV). Die als Ortskunde-Ersatz geplante „kleine Fachkundeprüfung“ der Fahrer ist seit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2025 Ländersache und bundesweit derzeit nicht in Kraft.
Was kostet der Taxi-Unternehmerschein?
Die IHK-Prüfungsgebühr liegt 2026 je nach Kammer bei etwa 190–270 € — zum Beispiel Düsseldorf 190 €, Hamburg 220 €, Hannover 239 €, Rhein-Neckar 270 €. Hinzu kommen freiwillige Vorbereitungskosten vom Selbststudium bis zum Präsenzseminar sowie später die Gebühren der Genehmigungsbehörde für die Konzession.
Brauche ich für Mietwagen (Uber, Bolt, FreeNow) denselben Unternehmerschein wie fürs Taxi?
Ja. Die IHK-Fachkundeprüfung ist für Taxen- und Mietwagenverkehr identisch — eine separate, leichtere Mietwagen-Variante gibt es nicht. Die Fachkundebescheinigung berechtigt zu beiden Verkehrsformen; auch wer als Uber-, Bolt- oder FreeNow-Partner eine Mietwagenkonzession beantragt, braucht genau diesen Nachweis.
Geht der Unternehmerschein auch ohne Prüfung?
Nur über zwei Befreiungswege der PBZugV: einen anerkannten gleichwertigen Abschluss, dessen Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde (§ 6), oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7). Über die Anerkennung entscheidet die IHK — bei Bedarf mit einem ergänzenden Beurteilungsgespräch.
Brauche ich für den Unternehmerschein eine ärztliche Untersuchung?
Nein. Weder für die IHK-Fachkundeprüfung noch für die Konzession ist eine medizinische Untersuchung vorgeschrieben. Das ärztliche Gutachten und der Sehtest gehören zum Personenbeförderungsschein der Fahrer (§ 48 FeV). Wer als Unternehmer selbst fahren will, braucht beides — Unternehmerschein und P-Schein.
Wie lange ist der Unternehmerschein gültig?
Unbefristet. Die Fachkundebescheinigung hat kein Ablaufdatum und muss nicht verlängert werden — anders als der P-Schein der Fahrer, der höchstens fünf Jahre gilt. Befristet ist dagegen die Konzession: Die Ersterteilung läuft häufig zwei Jahre und muss danach verlängert werden.
Wie lange dauert es bis zur Konzession?
Realistisch mehrere Monate: Je nach Lernplan zwei bis acht Wochen Vorbereitung auf die IHK-Prüfung, dazu die Wartezeit auf den Prüfungstermin Ihrer Kammer. Für den anschließenden Konzessionsantrag nennt etwa die Berliner Behörde bei vollständigen Unterlagen amtlich rund drei Monate Bearbeitungszeit.